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Forum: "Änkündigung Klassenarbeiten"

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Änkündigung Klassenarbeitenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jkessel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2008 20:32:18

Hallo ihr Lieben, kann mir einer sagen, ob man verpflichtet ist Klassenarbeiten anzukündigen? Ich bin in einer Grundschule in NRW. Habe schon überall gesucht, auch im Schulgesetz, aber finde leider nichts. Wäre toll, wenn mir einer helfen kann, möglichst mit §.
Vielen Dank schon mal im Voraus!


Rechtzeitige Vorankündigungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: akten Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2008 20:38:45

Hallo,
bei uns in S/A müssen wir Klassenarbeiten eine Woche vorher ankündigen.Die Kinder tragen sich den Termin mit den entsprechenden Schwerpunkten ins Hausaufgabenheft ein. Bei einigen Kindern (lernfaul) lasse ich die Eltern die Mitteilung unterschreiben.
Viele Grüße!


Niedersachsen:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2008 20:43:19

Aus dem Schulrecht:
Bewertete schriftliche Arbeiten sind in der Regel einige Tage vor der Anfertigung anzukündigen


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von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2008 20:45:17

Bei uns gibt es keine Pflicht, Klassenarbeiten anzukündigen. Ich handhabe das sehr unterschiedlich. Wenn ich den Eindruck habe, dass die S. nur auf eine Klassenarbeit hin lernen, kündige ich die Arbeit nicht oder nur sehr vage ohne Angabe des genauen Termins an. Wenn viel Stoff zu bewältigen ist, kündige ich in der Regel an.


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von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2008 21:12:14

müsste man sicher auch erst einmal klären, was klassenarbeiten sind, ob sie in jedem fach geschrieben werden müssen / dürfen und dann die frage der ankündigung.

miro07


BYneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2008 21:24:04

In der GS dürfen Proben nicht angekündigt werden, in der HS können sie angekündigt werden.
RS und GY werden sie soweit ich weiß angesagt.

Thomas


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von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2008 21:47:11

wie ist der begriff PROBE definiert???

miro07


Ooooch miro,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2008 21:52:41

als langjähriger 4tealer solltest du dich inzwischen ein bisschen auskennen. Klausur, Klassenarbeit, Probe - alles gleich, nur Länder und Schultypabhängig


dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2008 22:06:18

@klexel!


mhhhh?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jkessel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2008 11:58:08


Also ehrlich gesagt, hat mir das noch nicht wirklich geholfen. Habe gerade Streß mit Eltern und will nun eine rechtskräftige Aussage (mit Schulgesetz), ob man es ankündigen muss oder ob s nirgendwo steht. Ich finde es nicht... Es ist mir klar, dass es an den einzelnen Schulen diese Vereinbarung gibt, aber das heißt ja noch nicht,dass es irgendwo vorgeschrieben ist. Kennt jemand die Gesetzeslage?


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