Dienst am anderen Ort ist keine Fortbildung, diese Tage werden also nicht bei den Fortbildungstagen mitgerechnet!
Du hast meines Wissens nach 5 Tage pro Zeitjahr, wobei dein Schulleiter aber auch mehr Tage genehmigen kann, wenn er die Fortbildungen für notwendig hält (Fortbildung in Nawi wäre dafür z. B. ein Fall).
Wenn du die Fortbildungen in unterrichtsfreier Zeit machst, solltest du sie dir auf jeden Fall auch genehmigen lassen (Versicherungsschutz!), aber sie werden dann nicht von deinem Kontingent abgezogen.
Leider weiß ich im Augenblick auch nicht genau, wo die Regelung zu finden ist (Weiterbildungsgesetz für Arbeitnehmer?), aber viellicht hilft uns ja ein anderer Kollege mit dem richtigen link (oder Gesetzesstelle).