ist auch das wieder in jedem Bundesland anders geregelt. Aber wir (Nds.) müssen die Arbeiten auch in der Schule lassen. Wir geben sie noch nicht einmal den Schülern im Unterricht und machen auch keine Berichtigung. Die SuS bekommen die Ergebnisse, und die Eltern haben das Recht, die Arbeiten in der Schule einzusehen.