sich je nach Bundesland unterscheidet, ist es sinnvoll dort mal nachzusehen.
Bei den Monatsgesprächen handelt es sich in der Regel um schulinterne Angelegenheiten, die zum Teil ja auch der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Wenn es keine ausdrückliche Regelung für die Zulassung von Gästen gibt, wäre es denkbar Gäste zu zulassen, wenn beide Seiten zustimmen.