Also...das steht da zwar so, wird aber in der Praxis selten so gehandhabt.
Die Schulbehörde geht davon aus, dass es immer ein oder zwei Schüler gibt, die im Laufe des Schuljahres zurückgehen, auf eine andere Schule wechseln, etc.
Somit wird in der Praxis z.b. ein Realschuljahrgan, der bei 64 Sch noch zwei Klassen macht und bei 65 in drei geteilt werden müsste, erst bei 67 geteilt.
(Zumindest in BS so).