Vorgestern war pünktlich zu Unterrichtsschluss ein
Unwetter, so ein richtig heftiges, nur wenige Schritte
zum Auto reichten und ich war sofort völlig durchnässt.
Am nächsten Tag zeigten mir dann Schüler
Klassenarbeitshefte, bei denen kaum noch etwas zu
erkennen war, und Bücher mit z.T. erheblichen
Wasserschäden. Nun ist es eigentlich bei uns so, dass
beschädigte Leihbücher bezahlt werden müssen (und dann
natürlich in das Eigentum der Schüler übergehen). Das
wird gestaffelt vom vollen Preis bei Erst- und
Zweitbesitz über anteiligen Preis nach Ermessen bei
älteren Büchern. Die Klassenlehrer haben aber einen
gewissen Spielraum und legen den Preis mit den
Elternvertretern fest. Was mache ich aber jetzt mit den
Kindern, deren Bücher aufgrund des Unwetters
Wasserschäden haben? Das ist doch nicht ihre Schuld,
sondern höhere Gewalt! Wir werden das Thema wohl auf der
nächsten Lehrerkonferenz besprechen, aber mich
interessiert eure Meinung dazu.
... wenn das einigen Schülern der Schule passiert ist, würde ich die Klärung der Schulleitung übertragen, denn das müsste von anderer Stelle geklärt werden. Vorausgesetzt, die Schüler haben nicht im Leichtsinn diesen Schaden verursacht. Ein Lehrer sollte das nicht mehr entscheiden müssen. Die Schulleitung sollte unbedingt mit dem Sachaufwandsträger sprechen, wie das gehandhabt wird. Dieses Problem haben sicher noch andere Schüler. Oder Schulelternbeirat, Sachaufwandsträger und Schulleitung besprechen die Sache.
Deshalb sprach ich ja von Besprechung in der Lehrerkonferenz.
Auch ich will die Entscheidung nicht selber treffen müssen.
Aber Sachaufwandsträger? Die Bücher werden vom Schulbudget
beschafft, dann ist das doch die Schule, oder?
ist das bei euch anders geregelt. Die Schule bekommt ja ihr Geld von irgendeiner öffentlichen Stelle. Bei uns ist es die Gemeinde (Grund- und Mittelschule) oder der Landkreis (bei der Realschule), die/der das Geld zur Verfügung stellt. Wenn wir Probleme mit Eltern haben, die ein Buch nicht bezahlen wollen, schicken wir sie zum Sachaufwandträger (also im Grundschulfall die Gemeinde) weiter.
Vielleicht gäbe es die Möglichkeit, dass der Sachaufwandsträger euch den Schaden mit einer "Sonderzuwendung" ersetzt, von der ihr neue Bücher kaufen könnt.
Die eltern der minderjährigen Sus sind in jedem Fall schadensersatzpflichtig. Das Problem ist nur, dass die Schulbücher im Eigentum der Schule sind und für geliehene Materialien die Haftpflichversicherung nicht zahlen muss.
Die Schule kann sich auf den standpunkt stellen, dass eine Beschädigung der Bücher durch Wasser auch bei Überflutung des Schulbuchdepots im Keller des Schulgebäudes hätte passieren können. Folglich muss die Schulkonferenz einen beschluss fassen, dass die Schule in diesem speziellen Fall auf den ersatz der durch den Starkregen geschädigten Bücher verzichtet.
Das Problem ist nur, die Bereitstellung von Mitteln für Ersatzbeschaffungen.
würde mich mal interessieren, wie das mit den Leihbüchern
anderswo geregelt ist. Zu meinem Erstaunen musste ich nämlich
hören, dass meine Tochter für ihre Kinder eine recht hohe
Leihgebühr zahlen muss. Die wohnt aber in Niedersachsen.
Insgesamt muss sie erheblich mehr löhnen als unsere Eltern.
Ist das denn kommunen- oder bundeslandabhängig?
Niedersachsen:
Das Entgelt wird von der Schule festgesetzt. Für Einjahresbände beträgt es mindestens 33 Prozent
des Ladenpreises und soll 40 Prozent nicht überschreiten. Für Mehrjahresbände beträgt es
mindestens 40 Prozent des Ladenpreises und soll 60 Prozent nicht überschreiten.
Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern sollen für jedes Kind nur 80 Prozent des
von der jeweiligen Schule festgesetzten Entgelts für die Ausleihe erhoben werden. Darüber hinaus
kann die Schule bei der Festsetzung des Entgelts die sozialen Verhältnisse berücksichtigen.
In NRW zahlen die Eltern keine Entleihgebühr. Im Elternanteil an der Schulbuchbeschaffung liegen einmalig der Schulatlas und je Schuljahr ein Buch so um die 35,00 EUR Höchstbetrag.
Bei den Entleihbüchern müssen die Erhaltungszustände bei der Ausleihe dokumentiert werden. Die Klassenlehrer, die die Bücher einsammeln am Ende des Schuljahres, bewerten bei der Annahme den Zustand und erfassen ihn. Hat ein Buch über Gebühr gelitten oder ist verschwunden, müssen die Eltern Schadensersatz leisten. Je nach Anzahl der Ausleihen und des Erhaltungszustandes des Buches muss dann der Neupreis oder 10 bis 15% des ursprünglichen Kaufpreises erstattet werden. Hierzu gibt es eine von der SchuKo beschlossene Staffelung.
Bei uns gibt es Schulbücher, die im achten Umlauf sind und den Zustand "leicht beschädigt" aufweisen. Das prädestiniert sie auch noch für einen 9. Umlauf. Solche Bücher sind im Prinzip abgeschrieben (ursprünglich waren 5 Umläufe angedacht. Werden solche Bücher zerstört oder stark beschädigt oder gehen verlohren, so beträgt die Schadensersatzsumme maximal 5 EUR.
Aha, das bestätigt meine Annahme, dass das vom Land so
vorgeschrieben ist und die einzelne Schule da gar nicht so
einen großen Entscheidungsspielraum hat.
Das Land garantiert zwar die Schulmittelfreiheit ...
aber zuständig für Schulbücher sind die Kommunen. In vielen Städten ist es mittlerweile so, dass die Schulen von ihrer Gemeinde als Sachaufwandsträger ein Budget erhalten. Ein Budgetposten sind dann neue Lehrwerke oder Ersatzbeschaffungen. Je häufiger Bücher "recycelt" werden desto weniger werden die Gemeindefinanzen belastet.
Die Gemeinden refinanzieren sich dadurch, dass sie je Schüler und Jahr einen Betrag X vom Land erstattet bekommen