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Forum: ""Darf ich mein Handy benutzen?""
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| "Darf ich mein Handy benutzen?" | | von: bger
erstellt: 10.07.2013 19:03:36 |
Unsere Schulordnung besagt, vermutlich wie die meisten
ihrer Art, dass Handys zwar mitgebracht werden dürfen,
aber während der Unterrichtszeit weder zu sehen noch zu
hören sein dürfen. Und jeder, der erwischt wird, ist
sein Handy erst einmal los. So weit, so gut.
Nun habe ich den Eindruck, dass uns die Realität
eingeholt hat. Einige Kollegen, meist jüngere oder
Referendare, weichen diese Bestimmung auf, und meiner
Meinung nach nicht immer zu Unrecht. Auch ich habe schon
Situationen erlebt, in denen ich die Handynutzung
durchaus für durchaus sinnvoll gehalten habe.
Ich nenne mal ein paar Beispiele:
- Schülerin geht es nicht gut. Sie ruft zu Hause an, um
sich abholen zu lassen. (Das habe ich immer schon in
meinem Beisein zugelassen)
- Schüler schafft es nicht, bis Stundenende das
umfangreiche Tafelbild abzuschreiben (oder es steht noch
vom Vortag dort und der Schüler hat gefehlt). Also
möchte er es abfotografieren, um es zu Hause ins Heft zu
übertragen.
- Schüler sollten Informationsmaterial für ein Plakat
mitbringen, aber es wurde vergessen/Drucker
funktionierte nicht etc. Im Klassenraum befindet sich
nur ein PC; also ist es einfacher, wenn die Schüler eben
mit dem Smartphone online gehen.
- Informationsbroschüren/-zettel werden verteilt, auf
denen sich QR-Codes befinden.
- Für einen Wettkampf (Wer in der Gruppe findet am
schnellsten 20 Wörter zu....) braucht man eine
Stoppuhr/einen Countdown.
Gerade wenn ich in letzter Zeit Vertretung bei Klassen
hatte, die Plakate anfertigen sollten, hieß es: "Bei
Herrn XY dürfen wir mit den Smartphones online gehen!",
während ich bisher immer die Auffassung vertreten habe,
wer seine Brocken vergisst, bekommt eine Aufgabe aus dem
Lehrbuch und muss sein Plakat zu Hause machen.
Daher würde mich interessieren, wie das an anderen
Schulen gehandhabt wird.
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| .. | | von: klexel
erstellt: 10.07.2013 20:00:09 geändert: 10.07.2013 20:08:04 |
http://troll-meme.com/uploads/and_then_the_teacher_said_you_may_take_notes_1931140930.jpg
bger, du bist doch schon volljährig und geimpft, oder?
Natürlich gilt die Schulordnung, und natürlich ist die Benutzung der Handys/Smartphones verboten!
Warum? Weil das Klingeln, simsen etc. im Unterricht ablenkt und stört, ganz klar.
Dass die Schüler ihre Handys in den Pausen trotzdem benutzen, hat auch noch niemand verhindern können.
Aber darum geht es doch gar nicht:
Wenn du es für sinnvoll erachtest, dass die Klasse einen kurzen Webquest zu einem Thema macht, mal schnell in deinem Auftrag etwas googelt, in Englisch ein paar Vokabeln während einer Gruppenarbeit erfragt, in einem Notfall die Eltern mit deiner Erlaubnis anruft - dann ist doch alles fein. Das läuft dann doch nicht illegal, sondern ist gewolltes Unterrichtsgeschehen.
Dann arbeitet ihr eben mit den Smartphones, du ersparst dir für ne Kleinigkeit den Weg in den PC-Raum - und kannst das alles doch auch begründen.
Ich versteh deine Frage überhaupt nicht.
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| So wie ich | | von: klexel
erstellt: 10.07.2013 21:55:05 geändert: 10.07.2013 21:58:33 |
das dargestellt habe, sehe ich das Smartphone ja nicht als verpflichtendes Unterrichtsmaterial.
Mir ging es nur darum, deutlich zu machen, dass es legal ist, dass Schüler ein Smartphone benutzen, wenn der Lehrer es im Unterricht rechtfertigen kann und einen Arbeitsauftrag gibt. Und da muss ja auch nicht 27x dasselbe Wort / Vokabel gesucht werden
Ansonsten muss natürlich die Schulordnung eingehalten werden und die Dinger ausgeschaltet in der Hosentasche stecken.(Sind sie aber nie...)
Und, dafyline, JA, meine älteren Schüler (Kl. 10) haben alle ein Smartphone. Da hilft sicher der Gruppenzwang.
Und wenn sie ne Flatrate haben, können sie auch im Unterricht mal im Internet suchen.
Die Zeiten, wo jeder Anruf teuer einzeln abgerechnet wird, sind bei den meisten Schülern vorbei - ganz im Gegensatz zu ihrer Lehrerin, die noch ein normales Handy ohne Internet benutzt. |
| Bei uns | | von: hesse
erstellt: 11.07.2013 09:02:58 geändert: 11.07.2013 09:05:57 |
in Bayern ist es so geregelt, daß Schüler digitale Abspielgeräte und Mobiltelefone während der Unterrichtszeit - also auch während der Pausen! - auf dem Schulgelände ausgeschaltet lassen müssen.
Ausnahmen kann die Lehrkraft IN BEGRÜNDETEN FÄLLEN zulassen.
Bei Verstößen kann die Lehrkraft das Gerät einbehalten!!
Die Lehrkräfte, für die dieses Verbot nicht gilt, sind angehalten, selbst Zurückhaltung zu üben und nicht vor den Schülern zu telefonieren (Wir haben ja viele nebenberufliche Lehrkräfte, die eine eigene Firma haben oder angestellt sind, sodaß Telefonate manchmal notwendig sein können).
Grundsätzlich gibt es nur wenig begründete Fälle, denn selbst im Notfall gibt es ein Sektretariat, das die Schüler umgehend verständigt!
Ausnahmen, die ich z. B. habe, sind Mütter mit kranken Kindern - da erlaube ich das Gerät angeschaltet zu lassen.
Auch für die Internetrecherche im Unterricht zu einem bestimmten aktuellen Thema (zuletzt: Europäische Bürgerinitiative gegen die Liberalisierung der Trinkwasserversorgung durch die EU) erlaube ich die Nutzung.
LG
Hesse |
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