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Forum: "Was tun mit aggressivem Schüler?"

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Was tun mit aggressivem Schüler?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vg82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2013 08:58:47

Hallo ihr Lieben,
ich brauche heute mal einen Rat bzw. Ideen, denn die gehen mir so langsam aus. Es geht um Schüler x, 4. Klasse. Die Vorgeschichte ist lang; in Kürze: Er verbrachte die ersten beiden Schuljahre an einer anderen Schule, wechselte aufgrund erheblicher Schwierigkeiten mit einer dicken Akte zum Beginn des 3. Schuljahres zu uns (auf Antrag der Eltern). Zu Beginn dieses Schuljahres wechselte er in die Parallelklasse, also in meine Klasse. Die Gründe dafür sind sein sehr aggressives Verhalten gegenüber Mitschülern. Er scheint nicht in der Lage zu sein, sich in andere hineinzuversetzen. Seine Bedürfnisse müssen immer zuerst befriedigt werden. Beispiele: Ein anderer Schüler hat etwas, das x haben möchte, also reißt er es ihm einfach aus der Hand und steckt es ein. Nachdem ich mich eingeschaltet habe, gibt er es unter Protest zurück. In einem unbeobachteten Moment in der Pause versucht er wieder, es dem anderen Schüler wegzunehmen. Als ihm dies nicht gelingt, tritt er dem anderen mit voller Absicht in die Hoden. Beim anschließenden Gespräch leugnet er 15 Min. hartnäckig, dies getan zu haben (4 andere, zuverlässige Schüler haben es gesehen). Irgendwann gibt er es zu und fängt an zu heulen, weil er angeblich Angst vor der Reaktion seiner Eltern hat, wenn ich mit diesen rede.
Anderes Beispiel aus dem Unterricht: Er steht mitten in der Stunde auf, geht zu einem anderen Jungen und zerschneidet auf dessen Platz ein Schmierblatt in kleine Schnipsel (Kunstunterricht). Er weigert sich, dass wieder wegzumachen. Da ich mittlerweile ein "Versprochen"-Heft mit ihm führe, weise ich ihn daraufhin, dass er eine "Gewitterwolke" bekommt. Er versucht immer wieder mit mir darüber zu diskutieren, warum er das nicht machen will; der andere Schüler gibt entnervt auf und beseitigt selbst den Müll. Schüler x schreit: "Du bist schuld, dass ich jetzt ein Gewitter kriege!". Als ich ihm sage, dass dies seine eigene Schuld ist, grummelt er vor sich hin und wirft dann seine Schere in meine Richtung.

Mein größtes Problem sind die Eltern. Sie sehen überhaupt nicht ein, dass ihr Kind Probleme hat, es sind immer die anderen Schuld. Mittlerweile scheinen sie mir sogar aus dem Weg zu gehen (reagieren nicht auf Notizen im Hausaufgabenheft, rufen nicht zurück, wenn ich anrufe und keiner da war).

Die Situationen werden immer schlimmer und andere Eltern beschweren sich zu Recht bei mir, dass es so nicht weitergehen kann. Im vergangenen Schuljahr hat er mit der anderen Klasse bereits ein umfangreiches Sozialtraining gemacht, welches keinen Erfolg zeigte. Ich habe zunächst versucht, eine Therapeutin hinzuzuziehen, die sowieso an unserer Schule ein Kind betreut und nach einem zweiten Kind suchte, da sie so besser mit dem anderen arbeiten könnte. Dies wurde nach einigem hin und her jedoch von den Eltern abgelehnt. Ich habe jetzt die Schulpsychologin eingeschaltet, die noch versucht, das Einverständnis der Eltern zu bekommen, sich das Kind anzusehen; es läuft aber auch da darauf hinaus, dass sie dieses nicht bekommen wird.

Bleibt mir wirklich kein anderer Weg mehr, als "knallhart" nach jedem Vorfall eine Klassenkonferenz zu machen und dann Ordnungsmaßnahmen zu beschließen? In der Situation mit der Schere wollte ich ihn von den Eltern abholen lassen, aber es war telefonisch keiner erreichbar, sodass ich ihn nur in eine andere Klasse setzen konnte.

Ach ja, wir haben übrigens keinen Sozialpädagogen. Meine SL steht Klassenkonferenzen kritisch gegenüber ("Bringt sowieso nichts").

Habt ihr noch Ideen oder einfach nur moralische Unterstützung für mich? Bin gerade ziemlich geknickt...

Danke für eure Antworten.


Nachtragneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vg82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2013 13:37:25

Nachdem heute wieder mehrere Vorfälle waren, sehe ich mich gezwungen, eine Klassenkonferenz abzuhalten. Ist bereits mit der Schulleitung besprochen, allerdings meinte diese, die Eltern müssten nicht eingeladen werden; stimmt das? Schule ist in Niedersachsen.


Guckst duneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2013 14:11:23 geändert: 26.09.2013 14:22:45

http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg2.htm
§ 36

http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schuler/ordnungsmassnahmen

Der Schüler und die Eltern haben die Möglichkeit, sich zu den Vorfällen zu äußern. Von daher müssen sie eingeladen werden. Ob sie davon Gebrauch machen, ist aber deren Entscheidung.


Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vg82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2013 14:48:10

klexel,
ich hab so schnell den Link im Netz nicht finden können. Dann gehen die Einladungen erst morgen raus.


Esneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2013 14:57:02

müssen auch Schüler- und Elternvertreter, unabhängig von den 'Delinquenten' eingeladen werden. Und natürlich die Ladungsfrist eingehalten werden...

Den Teilkonferenzen gehören als stimmberechtigte Mitglieder die in dem jeweiligen Bereich tätigen Lehrkräfte, pädagogischen Mitarbeiter und eigenverantwortlich unterrichtenden Referendare an, sowie mindestens je ein Vertreter der Erziehungsberechtigten und der Schüler. Die Zahl der Vertreter für die Eltern und Schüler wird von der Gesamtkonferenz festgelegt. Sie darf die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der Lehrkräfte nicht übersteigen.


Man kann neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2013 15:41:23

Eltern mit dem Jugendamt drohen. Wenn sie auf Eintragungen, auf Anrufe usw. nicht reagieren und in der Schule nichts läuft, dann kann man da entweder auf Vernachlässigung oder Kindeswohlgefährdung oder (weiß es jamnd genau?) sich ans Jugendamt wenden.

Dann einen genauen Plan entwerfen, welche Aufgaben die Eltern haben usw.

Vielleicht kannst Du auch versuchen, dass ihr Schulstrafe Schulausschluss beschließt, die Eltern das aber abwenden können, wenn sie ihren Sohn eine Woche begleiten. Musst mal schauen, was deine Kollegen und der SL dazu sagen.


§§§neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2013 17:44:52 geändert: 26.09.2013 17:47:15

§ 61 (Niedersachsen)
Ordnungsmaßnahmen

(1) Erziehungsmittel sind pädagogische Einwirkungen. Sie sind zulässig, wenn Schülerinnen oder Schüler den Unterricht beeinträchtigen oder in anderer Weise ihre Pflichten verletzen. Sie können von einzelnen Lehrkräften oder von der Klassenkonferenz angewendet werden.

(2) Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.

(3) Ordnungsmaßnahmen sind:

Ausschluss vom Unterricht in einem oder in mehreren Fächern oder ganz oder teilweise von dem den Unterricht ergänzenden Förder- oder Freizeitangebot bis zu einem Monat,

Überweisung in eine Parallelklasse,Ausschluss vom Unterricht sowie von dem den Unterricht ergänzenden Förder- und Freizeitangebot bis zu drei Monaten,

Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform oder,

wenn eine solche Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen zu erreichen ist,

an eine Schule mit einem der bisherigen Beschulung der Schülerin oder des Schülers entsprechenden Angebot,

Verweisung von der Schule,

Verweisung von allen Schulen.


Da der Schüler aus päd. Gründen die Schule gewechselt hat, ist die Eskalation schon ziemlich weit vorangeschritten. Die Verweisung von der Schule ist der nächste Schritt. Und dann der Dauerverweis aus allen Schulen. Macht euch nicht in die Hose. Zeigt Härte. Die Schüler haben ein Recht auf Unterricht. Und dieses Recht muss man der Klasse zugestehen.


Klassenkonferenzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vg82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2013 18:49:21

@klexel: Selbstverständlich werden die Elternvertreter auch eingeladen. Ladungsfristen müssen aufgrund der Dringlichkeit m.E. nicht eingehalten werden.

@Bakunix: Ist der nächste Schritt (Verweisung von der Schule) wirklich der nächste? Das Wechseln der Schule war ja keine Ordnungsmaßnahme, sondern Antrag der Eltern. Sind wir da dann rechtlich auf der sicheren Seite?


§ 35neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sahara14 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2013 18:59:43

http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg2.htm
Hier steht nur, dass dass Teilkonferenzen abzuhalten sind, wenn
3. die Beurteilung des Gesamtverhaltens der Schülerinnen und Schüler,
4. wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

besprochen werden müssen.

Ich würde in deinem Fall keinesfalls die Eltern dabei haben, BEVOR ich nicht mit allen Lehrern der Klasse plus der Schulleitung in einer Konferenz gesprochen habe.
Und erst danach würde ich eine Besprechung mit den Eltern machen und mit diesen reden über
a) über Maßnahmen der Schule wie z.B. Schulausschluss
b) über die Information des Jugendamtes
und falls nötig
c) Vernachlässigung des Kindes.

Bleibe konsequent in deinem Handeln. Ich weiß, dass das extrem schwer ist, solch ein Kind auszuhalten ohne selbst daran kaputt zu gehen. Ich stecke auch mitten in solch einer Phase und habe noch ein Jahr mit meinem Problemfall zu kämpfen.
Ich finde, du machst es genau richtig, indem du mit allen redest, die dich irgendwie auch unterstützen können.
Du schaffst das! Viel Kraft dazu.


Da steht auch..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2013 19:22:34 geändert: 26.09.2013 19:24:13

1Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz zu bilden. 2Diese entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen

Die Klassenkonferenz ist genau das richtige Gremium für diesen Fall, wobei niemand daran gehindert wird, im Vorfeld schon Informationen auszutauschen,Gespräche zu führen oder evtl. Maßnahmen zu erörtern.
Und die Klassenkonferenz besteht auch aus gewählten Eltern- und Schülervertretern.

Das Gremium ohne Eltern, was du vorschlägst, sahara, gibt es offiziell nicht. Das kann nur informell tagen, sich austauschen, aber nichts beschließen.


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