|
Forum: "Müssen Klassenarbeiten in Mathematik in der Grundschule BW zurückgegeben werden?"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| Ich | | von: klexel
erstellt: 27.10.2013 19:07:12 |
kenne kein Schulgesetz, wo das explizit geregelt ist. Man geht halt immer davon aus, dass die Arbeiten mit nach Hause gegeben werden. Offiziell heißt es immer: Es muss den Eltern Gelegenheit geben werden, Einsicht zu nehmen. Und rein rechtlich gesehen können Eltern das ja auch in der Schule.
Praktisch gesehen halte ich das Verhalten der Lehrerin für untragbar.
Eltern wollen sehen, wo ihr Kind welche Fehler gemacht hat und woran sie arbeiten können.
Die Lehrerin ist - mit Verlaub - ein fauler Sack, wenn sie die Arbeiten nicht aus der Hand geben will, um sie fürs nächste Jahr aufzuheben. Wo leben wir denn??
Klar passiert es immer wieder, dass Eltern die Arbeiten kopieren, um in Ruhe dran arbeiten und üben zu können. Aber das wissen alle Lehrer, und das können wir nicht verhindern.
Ich denke, das ist eine Sache der Elternvertretung, die sich da im Namen der Klasse an die Lehrerin und anschließend evtl. auch an die Schulleitung wenden sollte. |
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|