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Forum: "Müssen Klassenarbeiten in Mathematik in der Grundschule BW zurückgegeben werden?"

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Müssen Klassenarbeiten in Mathematik in der Grundschule BW zurückgegeben werden?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fleckvieh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2013 18:33:33

Hallo,
die Klassenlehrerin meiner Tochter gibt nun grundsätzlich die Ka in
Mathematik nicht mehr heraus, um sie im nächsten Jahr wieder benutzen
zu können. Wer sie einsehen will muss an die Schule kommen. Nach Hause
gibt es nur ein Blatt mit der Note zum Unterschreiben. Ist das überhaupt
zulässig?
Vielen Dank Euch!


Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2013 19:07:12

kenne kein Schulgesetz, wo das explizit geregelt ist. Man geht halt immer davon aus, dass die Arbeiten mit nach Hause gegeben werden. Offiziell heißt es immer: Es muss den Eltern Gelegenheit geben werden, Einsicht zu nehmen. Und rein rechtlich gesehen können Eltern das ja auch in der Schule.

Praktisch gesehen halte ich das Verhalten der Lehrerin für untragbar.
Eltern wollen sehen, wo ihr Kind welche Fehler gemacht hat und woran sie arbeiten können.
Die Lehrerin ist - mit Verlaub - ein fauler Sack, wenn sie die Arbeiten nicht aus der Hand geben will, um sie fürs nächste Jahr aufzuheben. Wo leben wir denn??

Klar passiert es immer wieder, dass Eltern die Arbeiten kopieren, um in Ruhe dran arbeiten und üben zu können. Aber das wissen alle Lehrer, und das können wir nicht verhindern.

Ich denke, das ist eine Sache der Elternvertretung, die sich da im Namen der Klasse an die Lehrerin und anschließend evtl. auch an die Schulleitung wenden sollte.


Und wenn die Elternvertreter zu bequem sind,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2013 19:51:21

kannst Du das auch selbst.

Wenn die Eltern in die Schule kommen müssen, um die Arbeit einzusehen, so muss das zu einer Zeit geschehen, wo sie auch eine Chance haben. Ich würde dann mindestens 2 Termine von 18.00 bis 20.00 Uhr einfordern. Das ist dann auch ätzend für die Lehrerin.

Ansonsten finde ich das Verhalten auch unmöglich. Erkundige Dich doch mal entweder beim Schulleiter oder beim Schulamt.


Dacht ich´s mir dochneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fleckvieh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2013 21:06:32

Vielen Dank Euch beiden!
Im Schulgesetz habe ich nämlich auch nichts gefunden und selbst bin ich an
einer Sonderschule für Geistigbehinderte, da stellen sich solche Fragen nicht, da
wir sowieso um eine sehr enge Zusammenarbeit bemüht sind und natürlich keine
Klassenarbeiten schreiben....
Ich dachte auch schon dran Termine eindeutig nach Schulschluß einzufordern,
da meine Tochter schon an manchen Punkten an sich arbeitet und man sie ja
auch mal loben will, wenn das 1x1 dann endlich sitzt
Liebe Grüße!


Erzählst du unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2013 21:11:55

bei Gelegenheit mal, was bei dem Gespräch mit der Klassenlehrerin bzw. mit der Schulleitung rausgekommen ist?

Mich würde die Argumentation (und rechtliche Belege) mal interessieren.


alsoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2013 21:16:43

wir geben die Klassenarbeitshefte am Ende des Schuljahres zurück, und ich denke mal, dass Klassenarbeiten generell, so wie alle anderen Schülerarbeiten, Eigentum des Kindes und somit auszuhändigen sind. In unserem Schulgesetzt ist das für "Schülerarbeiten" auch genau so geregelt, weiß nur nicht, ob vor dem Gesetzt Kl.A. auch darunter fallen.
Ich würde ja folgendermaßen vorgehen (und auch nur, weil mich die Gangart dieser Lehrerin kolossal befremdet): Ich würde in der Schule antanzen, um Einsicht zu nehmen und würde dann eine Kopie verlangen. Möchte mal wissen, wer einen daran hindern könnte.


Aber gern dochneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fleckvieh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2013 21:25:16

halt ich euch auf dem Laufenden!
Bei uns sind augenblicklich Herbstferien, es kann also ein wenig dauern.
Die Zeit werde ich auch mal nutzen um noch ein wenig im Schulgesetz zu
schmökern.


@janneneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2013 21:32:14 geändert: 27.10.2013 21:33:32

ich denke mal, dass Klassenarbeiten generell, so wie alle anderen Schülerarbeiten, Eigentum des Kindes und somit auszuhändigen sind.

Täusch dich nicht.

Klassenarbeiten sind Dokumente, die in der Schule aufbewahrt werden müssen außer während der kurzen Zeit der Ausgabe nach Rückgabe der Klassenarbeit.
Bei Verlust muss Verlustanzeige seitens der Eltern erfolgen. Sie gehen erst nach einer Aufbewahrungsfrist ( 2 Jahre???) in den Besitz des Schülers über, wenn er explizit danach fragt.


Aber gern dochneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fleckvieh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2013 21:36:19

halt ich euch auf dem Laufenden!
Bei uns sind augenblicklich Herbstferien, es kann also ein wenig dauern.
Die Zeit werde ich auch mal nutzen um noch ein wenig im Schulgesetz zu
schmökern.


Es sind gar keine Klassenarbeiten...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fleckvieh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2013 21:41:00 geändert: 27.10.2013 21:51:58

...sondern schriftliche Arbeiten. Die Vorgehensweise soll die Lehrkraft um dem
gemeinsamen
Erziehungsauftrag gerecht zu werden, gemeinsam mit den Eltern beraten. dass
hat die Lehrerin meiner Tochter ja im Elternabend getan. Die Frage ist jedoch ob
dies die Schule insgesamt betrifft, denn dann müsste dies in der Schulkonferenz
besprochen werden, ansonsten genügt die Klassenpflegschaft. Zumindest
verstehe ich so die Notenbildungsverordnung des Landes Ba-Wü. Aber ich werde
sie trotzdem noch einmal interviewen, da ich unter gemeinsamem
Erziehungsauftrag einfach auch den Aspekt der Zusammenarbeit sehe, ohne das
ich
mich nach jeder schriftl. Arbeit in die Schule begeben muss.


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