transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 19 Mitglieder online 22.11.2024 23:00:18
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "rechtliche Frage"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

rechtliche Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2014 21:13:46

Darf man zu einer bekannten Melodie

http://www.youtube.com/watch?v=fNFhUlVu778

selbst einen Text schreiben und den mit SuS im Unterricht singen? Oder hat da jemand Ansprüche drauf?



Keine komplette Antwort...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2014 21:20:28 geändert: 12.09.2014 21:20:42

...aber ein Link. Schau mal, ob das MP3-Beispiel passt:
http://www.lo-recht.de/urheberrecht-schulschranken.php

Natürlich hast Du die Melodie, wenn Du sie abspielst, nicht von youtube, sondern besorgst sie Dir von einem Bekannten, der sie Dir als (zulässige) Privatkopie zur Verfügung stellt

Gruß,
DpB


im Unterrichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.09.2014 21:57:07

darfst du selber mit deinen Schülern singen, was auch immer du willst. Das ist keine öffentliche Vorführung. Abgesehen davon stellt der eigene Text eine eigene künstlerische Tätigkeit dar, die benutzte Melodie kann man auch als Zitat werten.

Und selbst wenn das alles nicht gilt - in der Regel haben Schulen (oder ihre Träger) mit der GEMA umfassende Verträge abgeschlossen, die die Aufführung oder Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials im Schulbetrieb nahezu uneingeschränkt erlauben.



Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.09.2014 22:08:34

für Eure Antworten.

Im Bekanntenkreis habe ich das heute gehört, dass das in vielen Schulen normal ist.


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs