transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 6 Mitglieder online 01.11.2024 06:28:05
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Rechtliche Frage"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Rechtliche Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frank-latein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.11.2014 20:17:39

Guten Abend,
Habe mal eine Frage! Ein Schüler von mir hat Mittwoch in der
Mittagspause(13.00-13.45)-Die SuS dürfen in der Pause das
Schulgelände verlassen-eine Fahrstunde (macht den Führerschein).
Jetzt fragte er mich, ob er 5-15 Minuten später in den Unterricht
kommen darf, weil die Fahrstunde irgendwie länger dauert. Dürfte ich
das erlauben?
LG


Vielleicht von SL absegnen lassenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.11.2014 20:30:22

weil Unterricht geht vor.
Und ob wegen eines Privatvergnügens 15' zu spät kommen finde ich schon viel.
Er kann doch sicher einen anderen Termin bekommen?

Andere Möglichkeit: kommt zu spät, aber mit Führerschein in der Tasche, ist stolz wie Oskar, bringt einen Kuchen für alle mit und eine schriftliche Entschuldigung.
Würde dennoch vorher Rücksprache mit SL nehmen.
Dann Kuchen essen.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.11.2014 21:54:17

Ich nehme an, das hängt wieder von Bundesland und Schulform ab, aber bei uns ist klar per Schulordnung RLP geregelt, dass von einzelnen Stunden bzw. Teilen davon der Fachlehrer nach "pädagogischem Ermessen" (oder so ähnlich) beurlauben kann.

Cheffe Fragen schadet natürlich trotzdem nie, aber ich würd wegen sowas ehrlich gesagt gar kein Aufhebens machen, wenn's nicht zur Gewohnheit wird.

Gruß,
DpB


Einfachneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.11.2014 22:01:15

vorher ne schriftliche Bitte um Beurlaubung abgeben lassen. Ich vermute, der Schüler ist volljährig? Dann ist das ja schnell erledigt. Ansonsten von den Eltern.
Das ist doch nun wirklich nichts Großes, wo man erst noch andere Stellen in Bewegung setzen muss.


Ermessenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.12.2014 06:09:59

Vermutlich ist der Schüler noch nicht volljährig, scheint aber Freistunden zu haben, ist folglich Schüler der Oberstufe.

Entweder die Eltern stellen einen Antrag auf Beurlaubung oder der Schüler kommt einfach zu spät zum Unterricht. Verspätung wird in die Kursmappe eingetragen - und gut ist.

Hätte der Schüler einfach die Klappe gehalten, wäre zu spät gekommen, hättw alles seinen normalen Gang genommen. Hättest Du bloß geschwiegen ...
Transparenz ist schön und gut, nur manchmal besteht die Kunst darin, nicht alles wissen zu wollen.

Ich würde den Fall als ganz normale Verspätung subsumieren und keinen Aufstand drum machen, vor allem kein "Schwarze-Peter-Spiel" und die Verantwortung nach oben delegieren.


wenn es sonst....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.12.2014 08:23:48

keine unsicherheiten bzw. probleme gibt:

glückwunsch, herr kollege!


Ich wäre auch absolut großzügig. neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.12.2014 11:49:32

Der Schüler ist ehrlich. Sei doch froh, dass er mit Dir spricht und nicht einfach fehlt. Ich würde aber schon sagen, dass das eine Ausnahme bleiben muss.

Und ob Du die Verspätung unbedingt eintragen musst? Du kannst es ja auch vergessen haben. Oder bei mir haben die SuS immer eine (leichte) Verfehlung frei. Ich bin ja auch nicht perfekt und möchte ins Klassenbuch eingetragen werden, wenn ich mal zu spät komme oder was vergessen habe.


Jetzt,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.12.2014 12:11:15

wo du von der bevorstehenden Verspätung weißt, musst du dich schon absichern - eben durch einen Beurlaubungsantrag. Was wäre, wenn in dieser Zeit etwas passiert? Ist bestimmt unwahrscheinlich, aber sicher ist sicher, in deinem eigenen Interesse.

Ohne deine Kenntnis hättest du gar nichts machen müssen, dann wäre der Schüler einfach zu spät gekommen, kann immer mal passieren. Aber MIT der Kenntnis solltest du auf Nummer sicher gehen.


Je nach Sichtweiseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kaddikeks Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.12.2014 14:38:40

Pädagogisch und menschlich kann man so was echt "mal erlauben" und dass der Schüler dich informiert und fragt, spricht für ihn. Würde ich echt kein großes Ding drum machen.

Rechtlich ist es allerdings blöd, dass du gefragt wurdest, denn rein rechtlich bist du als Lehrer nicht befugt, dem Schüler dies zu erlauben. Für Fahrstunden oder auch wenn man anderen privaten Interessen nachgeht, besteht kein Unfallschutz während einer Freistunde, was den Eltern aber wahrscheinlich klar ist. (In manchen Bundeländern können übrigens nicht mal die Eltern die Schule von ihrer Aufsichtspflicht während einer Freistunde entbinden, denn die Schule übernimmt nicht die Aufsichtspflicht von den Eltern per zivilrechtlichem Vertrag sozusagen, sondern die Aufsichtspflicht hat die Schule per Gesetz.) Oh, je, viel Gedöns wegen paar Minuten Verspätung.

Deshalb würde ich dem Schüler was in der Art sagen:
"Schön, dass du mich informierst. Ist eigentlich okay für mich, aber offiziell genehmigen kann ich das nicht. (Falls jemand zu Schaden kommt, kann es rechtliche Schwierigkeiten geben.")

kaddikeks


köstlich...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.12.2014 15:10:28

"hiermit stelle ich einen beurlaubungsantrag über zehn minuten
verspätetes erscheinen im unterricht"

habe herzlich gelacht, vielen dank!


 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs