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Forum: "Rechtliche Frage"
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| Je nach Sichtweise | | von: kaddikeks
erstellt: 01.12.2014 14:38:40 |
Pädagogisch und menschlich kann man so was echt "mal erlauben" und dass der Schüler dich informiert und fragt, spricht für ihn. Würde ich echt kein großes Ding drum machen.
Rechtlich ist es allerdings blöd, dass du gefragt wurdest, denn rein rechtlich bist du als Lehrer nicht befugt, dem Schüler dies zu erlauben. Für Fahrstunden oder auch wenn man anderen privaten Interessen nachgeht, besteht kein Unfallschutz während einer Freistunde, was den Eltern aber wahrscheinlich klar ist. (In manchen Bundeländern können übrigens nicht mal die Eltern die Schule von ihrer Aufsichtspflicht während einer Freistunde entbinden, denn die Schule übernimmt nicht die Aufsichtspflicht von den Eltern per zivilrechtlichem Vertrag sozusagen, sondern die Aufsichtspflicht hat die Schule per Gesetz.) Oh, je, viel Gedöns wegen paar Minuten Verspätung.
Deshalb würde ich dem Schüler was in der Art sagen:
"Schön, dass du mich informierst. Ist eigentlich okay für mich, aber offiziell genehmigen kann ich das nicht. (Falls jemand zu Schaden kommt, kann es rechtliche Schwierigkeiten geben.")
kaddikeks
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