transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 3 Mitglieder online 01.11.2024 04:47:12
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "S fälscht Attest"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
S fälscht Attestneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: keai Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2015 09:14:48

Hallo,
wollte mal gerne wissen, wie folgendes Problem bei euch
gehandhabt wird.

Die Rücksprache mit einer Arztpraxis ergab, dass eine
Schülerin (25) zwei gefälschte Atteste abgegeben hat.
Dadurch wurden zwei Klassenarbeiten mit der Note 6
bewertet und sie bestand die Probezeit nicht.

Wird in so einem Fall bei euch Anzeige erstattet?

Grüße

Keai


Volljährigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2015 09:34:57 geändert: 10.02.2015 09:37:13

ist die Schülerin auf jeden Fall mit 25 Jahren. Das bedeutet auch, dass sie wissen muss, dass Fälschen eine Urkundenfälschung ist und es logischerweise Folgen bei Urkundenfälschung gibt.
Wieso hast du dich beim Arzt erkundigt? Darf er Auskunft geben?
Ich persönlich würde einen Juristen heranziehen, der mit der Materie vertraut ist.

Mir persönlich erschließt sich der Zusammenhang nicht bei diesem Satz:
Dadurch wurden zwei Klassenarbeiten mit der Note 6 bewertet und sie bestand die Probezeit nicht.
.
Gestraft ist sie ja auf jeden Fall oder wollte sie die Probeziet nicht bestehen?


Auskunft de Arztpraxisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: keai Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2015 10:33:23

Die Atteste war auf rein weißem Papier ausgedruckt und
ohne Stempel, aber mit Unterschrift. Das kam mir komisch
vor, da Atteste normalerweise auf farbigen Formblättern
gedruckt werden.

Ich sprach die Schülern darauf an. Die meinte jedoch, die
Atteste seien abgestempelt.

Ich rief deshalb in der Praxis an, erklärte, dass an
meinem Berufskolleg Fehlzeiten ein großes Problem sind
und fragte, ob sie Atteste auf rein weißem Papier
herausgeben. Das wurde verneint.

Ich konfrontierte die S. erneut mit dieser Aussage. Sie
bestand darauf, die Atteste von der Praxis erhalten zu
haben. Ehrlich gesagt, wäre ich mit einem Geständnis und
einer Begründung dafür zufrieden gewesen. Aber mit so
vielen Lügen habe ich schon ein Problem.

Daraufhin faxte ich die Atteste der Praxis zu mit der
Bitte um Verifizierung. Ergebnis: Die Praxis war
geschlossen, als die Atteste ausgestellt wurden.

Übrigens rufe ich öfter in Arztpraxen an wegen Formsachen
(z.B. ob ein S tatsächlich keine Krankenversicherung hat
und sich daher den Arztbesuch wegen einer Krankschreibung
nicht immer leisten kann...) und erhielt bisher immer
Auskunft.

Ich denke auch, dass die S. gestraft genug ist, wenn sie
die Probezeit nicht bestanden hat und deshalb die Schule
verlassen muss. Wenn sie die Schule wegen Fälschung von
Gesundheitszeugnissen verlassen muss, kann das ja
erhebliche Folgen für ihren weiteren Lebensweg haben.

Anderseits handelt es sich um eine Straftat, die in der
Wirtschaft mit fristloser Kündigung geahndet wird. Bei
einer Anzeige drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft,
bzw. in der Praxis eben Gerichtskosten und Sozialstunden.

Deshalb denke ich, wir haben ja auch einen
Erziehungsauftrag und können in unserer Copy-und-Paste-
Gesellschaft doch auch nicht einfach alles durchgehen
lassen.

Daher interessiere ich mich dafür, wie andere Schulen
solche Fälle handhaben.


Juristischneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2015 15:44:55

abklären solltest Du das auf jeden Fall, schon um Dich selbst zu schützen.... Denn aus meiner Sicht hast Du auch gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen. Nun weiß die Arztpraxis ja, wo die Schülerin zur Schule geht. Theoretisch darfst Du das ja nicht weitergeben.

Ansonsten gebe ich Dir recht. Wenn die S. die Arbeiten versäumt hat, ohne ein gültiges Attest vorlegen zu können, ist es ungenügend. Das ist selbstgewähltes Schicksal, zumal es genügend Ärzte gibt, die Wunschkrankmeldungen ausstellen.

Wenn wir Zweifel haben an Attesten, schalten wir auch mal die Schulärztin ein (bei minderjährigen S.), die kann dann nachforschen, wir selbst nur anonym, also so wie die Frage nach dem Papier, ohne Namen zu nennen.


apropos erziehungsauftrag neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2015 17:13:58

nachdenkenswert wären ebenso die motive der schülerin, WARUM sie eine lüge nach der anderen auftischt bzw. wieso kann sie so wenig vertrauen entwickeln, obwohl sie mit dem rücken an der wand steht?



Na janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2015 21:01:26

mit 25 hält sich unser Erziehungsauftrag wohl in Grenzen, obwohl ich Dir prinzipiell Recht gebe. Oft haben sie es nicht anders gelernt.


Was für ein Blödsinn!!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2015 22:13:34

Wie kann man denn behaupten, dass es ein Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien sei, wenn man eine Praxis darüber informiert, dass in ihrem Namen Fälschungen gefertigt werden?

Wir Lehrer müssen nicht geheim halten, wer bei uns zur Schule geht, dies fällt ganz sicher nicht unter die zu schützenden Daten.

Ob die hier vorliegende Straftat der Urkundenfälschung als solche zu werten ist hängt von den Umständen ab unter denen das Attest vorgelegt wurde. Die Schule hat einen geschützten Rechtsrahmen und kann Rechtsverstöße die innerhalb der Schule passieren nach gültigem Schulrecht ahnden. D.h. wenn außer der Konsequenz an der Schule (Rausschmiss aufgrund Verstoßes gegen Probezeitvereinbarung) niemand sonst von der Attestfälschung betroffen ist und keine Annahmen zur Wiederholung gegeben sind, dann kann auf eine Anzeige verzichtet werden.
M.E. sollten die Interessen der Arztpraxis hierbei mitberücksichtigt werden.

Sofern es sich nicht um eine einmalige sondern eine wiederholte Fälschung handelt oder/und der Ausbildungsbetrieb mit betroffen ist, ergibt sich sogar eine Pflicht zur Anzeige.

Wenn ihr die Arztpraxis dazu bringt diesen Vorgang anzuzeigen wäre dies sogar geschickter ...



....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2015 22:16:01

aber wozu?


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2015 23:22:57

Bei Minderjährigen ist es sogar wichtig, dass Arztpraxen und Schulen zusammenarbeiten, zum Schutz des Kindes. Ich habe dazu einen aktuellen Fall, möchte ihn aber hier nicht darlegen.


Verifizierung von Attesten durch Arztpraxisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: keai Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2015 08:38:27

Ich habe die Atteste an die Praxis gefaxt, nachdem mir die
S, zum zweiten Male erklärt hatte, dass sie sich nicht
erklären könne, weshalb diese nicht der Norm
entsprechen.Sie wolle auch gerne selber zur Aufklärung
beitragen, sei aber gerade krank.

Im Internet stoße ich z.B. bei guteFrage.net auf Einträge
wie:

mein Freund macht sich alle Atteste selber- täuschend
echt...

meine Freundin arbeitet in einer Praxis und kann Atteste
abstempeln- niemand merkts...


 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs