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Forum: "S fälscht Attest"
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| Volljährig | | von: dafyline
erstellt: 10.02.2015 09:34:57 geändert: 10.02.2015 09:37:13 |
ist die Schülerin auf jeden Fall mit 25 Jahren. Das bedeutet auch, dass sie wissen muss, dass Fälschen eine Urkundenfälschung ist und es logischerweise Folgen bei Urkundenfälschung gibt.
Wieso hast du dich beim Arzt erkundigt? Darf er Auskunft geben?
Ich persönlich würde einen Juristen heranziehen, der mit der Materie vertraut ist.
Mir persönlich erschließt sich der Zusammenhang nicht bei diesem Satz: Dadurch wurden zwei Klassenarbeiten mit der Note 6 bewertet und sie bestand die Probezeit nicht. .
Gestraft ist sie ja auf jeden Fall oder wollte sie die Probeziet nicht bestehen? |
| Auskunft de Arztpraxis | | von: keai
erstellt: 10.02.2015 10:33:23 |
Die Atteste war auf rein weißem Papier ausgedruckt und
ohne Stempel, aber mit Unterschrift. Das kam mir komisch
vor, da Atteste normalerweise auf farbigen Formblättern
gedruckt werden.
Ich sprach die Schülern darauf an. Die meinte jedoch, die
Atteste seien abgestempelt.
Ich rief deshalb in der Praxis an, erklärte, dass an
meinem Berufskolleg Fehlzeiten ein großes Problem sind
und fragte, ob sie Atteste auf rein weißem Papier
herausgeben. Das wurde verneint.
Ich konfrontierte die S. erneut mit dieser Aussage. Sie
bestand darauf, die Atteste von der Praxis erhalten zu
haben. Ehrlich gesagt, wäre ich mit einem Geständnis und
einer Begründung dafür zufrieden gewesen. Aber mit so
vielen Lügen habe ich schon ein Problem.
Daraufhin faxte ich die Atteste der Praxis zu mit der
Bitte um Verifizierung. Ergebnis: Die Praxis war
geschlossen, als die Atteste ausgestellt wurden.
Übrigens rufe ich öfter in Arztpraxen an wegen Formsachen
(z.B. ob ein S tatsächlich keine Krankenversicherung hat
und sich daher den Arztbesuch wegen einer Krankschreibung
nicht immer leisten kann...) und erhielt bisher immer
Auskunft.
Ich denke auch, dass die S. gestraft genug ist, wenn sie
die Probezeit nicht bestanden hat und deshalb die Schule
verlassen muss. Wenn sie die Schule wegen Fälschung von
Gesundheitszeugnissen verlassen muss, kann das ja
erhebliche Folgen für ihren weiteren Lebensweg haben.
Anderseits handelt es sich um eine Straftat, die in der
Wirtschaft mit fristloser Kündigung geahndet wird. Bei
einer Anzeige drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft,
bzw. in der Praxis eben Gerichtskosten und Sozialstunden.
Deshalb denke ich, wir haben ja auch einen
Erziehungsauftrag und können in unserer Copy-und-Paste-
Gesellschaft doch auch nicht einfach alles durchgehen
lassen.
Daher interessiere ich mich dafür, wie andere Schulen
solche Fälle handhaben.
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| Juristisch | | von: strandhaus
erstellt: 10.02.2015 15:44:55 |
abklären solltest Du das auf jeden Fall, schon um Dich selbst zu schützen.... Denn aus meiner Sicht hast Du auch gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen. Nun weiß die Arztpraxis ja, wo die Schülerin zur Schule geht. Theoretisch darfst Du das ja nicht weitergeben.
Ansonsten gebe ich Dir recht. Wenn die S. die Arbeiten versäumt hat, ohne ein gültiges Attest vorlegen zu können, ist es ungenügend. Das ist selbstgewähltes Schicksal, zumal es genügend Ärzte gibt, die Wunschkrankmeldungen ausstellen.
Wenn wir Zweifel haben an Attesten, schalten wir auch mal die Schulärztin ein (bei minderjährigen S.), die kann dann nachforschen, wir selbst nur anonym, also so wie die Frage nach dem Papier, ohne Namen zu nennen. |
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