bei uns dazu einen Erlass, der die Sache dahingehend regelt, dass muslimische Schüler für ihre religiösen Feste zu beurlauben sind (wen sie es denn ankündigen). Die, die krank feiern, kriegste eh nicht. Ohnehin ist es nicht zu ändern, wer fehlen will, der fehlt. Es steht aber auch drin, dass der versäumte Stoff des Fehltages nachzuarbeiten ist.
Finde ich eine machbare Regelung.