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Forum: "Wer kennt sich aus im Schulrecht?"

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Wer kennt sich aus im Schulrecht?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pefi72 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2005 11:49:27

Ich brauch mal den Rat von fitten Schulechtlern:
In der Grundschule meiner Tochter übernehmen bei Dienstbesprechungen die Hauptschüler - untersstützt vom Hausmeister, wenn überhaupt - die Pausenaufsicht über immerhin 140 ziemlich wilde Grundschüler. Sowohl meine Mami-Gefahr-Sensoren als auch der nebelige Erinnerungsbrei an diverse Vorträge im Schulrecht sagen mir, dass das nicht so ganz in Ordnung sein kann. Einen richtig eindeutigen Paragraphen dazu finde ich allerdings nicht. Könnt ihr mir weiterhelfen? Vielleicht auch gleich mit ein paar Tipps, wie dagegen vorzugehen ist?
Dank im Vorraus!


Hessen regelt wie folgt:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: felge Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2005 12:49:48

Verordnung über die Aufsicht über Schüler
§ 3 Aufsichtspflicht

(1) Lehrer und Erzieher, sowie solche Personen, die eigenverantwortlichen Unterricht erteilen oder Schulveranstaltungen durchführen, sind zur Aufsichtsführung verpflichtet. Für die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Aufsichtsführung ist der Schulleiter verantwortlich.

aber auch:


(2) Lehrer können in besonderen Fällen bei der Aufsichtsführung zuverlässige Schüler oder andere Personen zur Mithilfe heranziehen; bei der Auswahl und Überwachung der zur Mithilfe Herangezogenen ist die erforderliche Sorgfalt zu beachten. Die Verantwortung der Lehrer für die Aufsichtsführung bleibt unberührt.

2. Frage: Dürfen "Dienstbesprechungen" innerhalb der Unterrichtszeit stattfinden?
Konferenzen ganz klar nicht, zu Dienstbesprechungen habe ich nichts gefunden. Bei uns an der Schule gibt es diese aber auch nur sehr selten, vielleicht alle paar Jahre mal, da sie nicht beschlussfähig sind.

Ich schlage dir folgende Vorgehensweise vor:
Besprich dieses Problem mit dem Schulelternbeirat (so heißt es bei uns), der kann es dann in der Gesamtkonferenz vortragen und einen Beschluß dazu einfordern.

Aber mal was ganz anderes:
Hast du denn konkrete Anhaltspunkte, dass das System nicht funktioniert?
Denn ältere verantwortungsvolle Schüler (nach einer sinnvollen "Ausbildung")zur Pausenaufsicht heranzuziehen kann doch auch durchaus positive Aspekte haben.



Danke für die Antwortneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pefi72 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.03.2005 12:01:57

Ich beziehe mich auf BW, aber das wird wohl auch nicht so viel anders sein als in Hessen.
Gegen eine Mitaufsicht in Pausen habe ich gar nicht, im Gegenteil. Eine alleinige Aufsicht von Schülern finde ich aber eine ganz klare Überforderung, insbesondere in Bezug auf Situationseinschätzungen, Gefahrenfrüherkennung und schneller und angemessener Reaktion im "Falle eines Falles". Zwei 16jährige können einfach nicht angemessen auf 140 GrundschülerInnen aufpassen - es passiert auch bei Lehreraufsicht schon genug. Ich finde das verantwortungslos sowohl gegenüber den Kleinen als auch gegenüber den Hauptschülern. Und - ehrlich gesagt - habe ich noch nie an einer Dienstbesprechung teilgenommen, die so wichtig war, das man deren Inhalte den aufsichtsführenden Kollegen nicht auch nach der Pause hätte mitteilen können.
Das mit der Elternbeirats-Info ist schon geschehen. Ich warte gespannt.


Aufsicht (Verantwortung) gehört in Lehrerhandneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ankajo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.03.2005 12:16:22

Gegen eine alleinige Pausenaufsicht von Schülern würde ich mich auch als Eltern der aufsichtsführenden Schüler wehren, weil das ein Überforderung sein kann. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das abgesichert ist. Eine Mitverantwortung der Schüler finde ich gut. Ein Lehrer müsste aber auch immer aus einer Dienstbesprechung entlassen werden können. Wenn jemand krank ist, muss er die Informationen ja auch später (evtl. aus dem Protokoll) bekommen.


Zulässig - aber fragwürdig...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leva Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.03.2005 13:02:11

In Schleswig-Holstein wäre eine solche Lösung nach den gesetzlichen Regelungen auch möglich. Andere Personen können zur Aufsichtsführung herangezogen werden. Die Verantwortung hat aber grundsätzlich immer die Schulleitung. Sie muss ggf. auch dafür geradestehen. Wir haben an unserer Schule nie in den Pausen eine Dienstbesprechung. So dringend kann doch eigentlich gar nichts sein, oder?


Diese Regelungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cath1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.03.2005 13:45:10

kenne ich auch nicht. Unsere DB finden immer nach Schulschluss statt.
Finde, es müsste sich wenigstens ein Pädagoge
(auch Pädag. Mitarbeiter möglich) auf dem Hof befinden. Er kann dann im Nachhinein informiert werden.
Cath


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