Um welches Bundesland geht es denn???
Für Niedersachsen kann man unter www.schure.de und dem Stichwort Konferenzen nachlesen:
4.5.2 Fachkonferenzen
Den Vorsitz der Fachkonferenz führt die Lehrkraft, die als Inhaberin oder Inhaber eines höherwertigen Amtes mit dieser Aufgabe betraut oder von der Schulbehörde damit beauftragt worden ist. Ist keine Lehrkraft betraut oder beauftragt worden, so führt den Vorsitz die Lehrkraft, die als Mitglied der Fachkonferenz dazu gewählt worden ist. In diesem Fall gilt die Wahl für zwei Schuljahre; Wiederwahl ist möglich.
Gerade im Hinblick auf die Schulgesetznovellen in Nds. und NRW ... oder auch anderen Bundesländern... muss man hier sicher zur Zeit besonders genau nachlesen.
Palim