transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 119 Mitglieder online 24.11.2024 19:49:05
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Ausgleich für Teilzeitkräfte"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Ausgleich für Teilzeitkräfteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leva Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2006 11:29:47

Bei uns an der Schule ist z.Zt. mal wieder Stress im Kollegium angesagt. Es geht um Unterschiede zwischen Vollzeit- und Teilzeitkräften. Es wird diskutiert, welche Aufgaben eigentlich teilbar sind und deshalb von Teilzeitkräften nur anteilig übernommen werden sollten.

Natürlich haben die Teilzeitkräft Recht, wenn sie sagen, dass sie bei halber Pflichtstundenzahl deutlich mehr als 50 % arbeiten. Schließlich führt keiner nur eine halbe Klasse oder nimmt nur halb an Konferenzen teil. Man kann die Teilzeitkräfte eigentlich nur entlasten, wenn man sie von außerunterrichtlichen Aufgaben (wie z.B. Fachleitungen) entlastet.

Nur dann müssten die Vollzeitkräfte, denen ohnehin oft das Wasser bis zum Hals steht, noch mehr arbeiten. Ich kann auch die Vollzeitkräfte verstehen, wenn sie sagen, dass sie einfach nicht in der Lage sind, noch mehr Aufgaben zu übernehmen.

Ich finde auch, dass es einen Ausgleich für Teilzeitkräfte geben müsste - nur welchen? Wie löst ihr das an euren Schulen? Wir sind auf der Suche nach umsetzbaren Ideen ...


Welchen Anspruchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2006 11:47:16

dürfen denn Teilzeitkräfte stellen??
Das die Entlohnung für ihre Arbeit nach dem Anteil ihrer Wochenstundenzahl erfolgt heißt doch nicht gleichzeitig, dass ihre Gesamtarbeitszeit genau diesem Anteil entspricht!
Lehrkräfte mit halben Deputat erhalten ja auch nicht nur die halbe Beihilfe etc.

Und so gibt es ein paar Grundverpflichtungen, denen alle Lehrkräfte unabhängig ihrer Wochenstundenzahl nachzukommen haben - sämtliche betreffende Konferenzen, Elternabende etc.
Und ich denke nur Aufgaben, die unmittelbar mit dem Unterricht zusammenhängen sollten dann auch nur anteilig verteilt werden!!!


Es gibtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2006 12:18:19

keinen Ausgleich für Teilzeitkräfte.
Sie unterrichten zwar weniger, aber alle anderen Aufgaben bleiben die Gleichen. Bei 'ungünstigen' Stundenplänen sind sie sooft und solange wie Vollzeitkräfte in der Schule. In meinem Kollegium haben viele genau aus diesen Gründen ihr Deputat wieder erhöht, weil es zeitlich wirklich nicht viel bringt (zumindest die Zeit, die man in der Schule ist). Von U-vorbereitungen und mehr Korrekturen mal ganz abgesehen.
Es bringt nur wirklich was, wenn man nicht Klassenlehrer ist, keine Projekte leitet etc. Aber welche Schule kann sich das schon leisten, einige Lehrer davon auszuschliessen????.


Ohne Teilzeitkräfteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2006 16:00:44

wäre noch sehr viel deutlicher, dass LehrerInnen selbst bei bestem Willen und Einsatz nicht alles leisten können, was ihnen so alles aufgebürdet wird. Unsere Schulen würden, ich denke vor allem im GS- und HS-Bereich, sehr viel schlechter dastehen. Woher z.B. sollte man an Schulen mit Nur-Vollzeitkräften die Vertretungsreserve nehmen? Zumindest an meiner Schule arbeiten viele Teilzeitkräfte wesentlich mehr als einige Vollzeitkräfte.
Was mir auch immer wieder auffällt: Für einige Kollegen (Männer), ist es selbstverständlich, eine volle Stelle zu haben. Auch wenn die Ehefrau eine volle Stelle hat z.B. Und wenn sie nicht mehr können, machen sie eben alles nach Schema F´oder werden krank. Die meisten Teilzeitfrauen dagegen versuchen immer wieder aufs Neue Geldbedarf und physisches und psychisches Leistungsvermögen miteinander in Einklang zu bringen. Und da kommt meistens bei 'raus: Volle Stelle ist nicht drin. Auch bei alleinerziehenden Alleinverdienern. ("Auch", da hier der Aspekt "Ernährerin der Familie" wie bei vielen Männern eine Rolle spielt.)
Dies sind Beobachtungen aus meiner Sicht und meinem Kollegium, möchte das nicht generalisieren . Interessiert mich allerdings sehr, wie das bei euch aussieht.

@wabami: Natürlich bekommen verbeamtete Teilzeitkräfte volle Beihilfe. Sie bezahlen ja, anders als Angestellte, auch volle Krankenkassenbeiträge.


Ich ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elke2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2006 16:23:55

... unterrichte zur Zeit auch nur 19 Stunden von 27, bin also Teilzeitkraft.Ich organisiere für die Schule und Schüler die Teilnahme am Weihnachtsmarkt, helfe bei der Vorbereitung zur Karnevalsfeier, bin Pressewart an der Schule und immer da,wenn Hilfe gebraucht wird! Statt zweimal Aufsicht muss ich nur einmal auf den Hof, aber ansonsten bin ich fast so viel an der Schule, wie eine Vollzeitkraft. Wenn ich nach den Sommerferien volles Deputat habe, weiß ich noch nicht,ob ich alle diese Aufgaben weiter wahrnehmen kann! So sieht es hier aus! Gruß elke2


An unserer Schuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cilia Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2006 18:00:16

sind 4 Vollzeitkräfte (2 davon in Schulleitung) und 7 Teilzeitkräfte.
Da ist der Ausgleich immer wieder ein Thema - und ich denke auch mit Recht. Schließlich haben diese Kollegen ihre Gründe, warum sie in Teilzeit arbeiten.

Auf der anderen Seite ist es aber auch sehr schwer, einen Ausgleich zu finden.

Bei uns gilt grundsätzlich: Aufsichten werden nach der Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden geführt - wer mehr Stunden hat, muss mehr Aufsicht führen.

Konferenzen und Elternabende muss natürlich jeder bis zum Schluss mitmachen. Da ist leider nichts zu ändern. Allerdings teilen sich die Vollzeitkräfte bei zusätzlichen Aufgaben schneller ein und übernehmen auch mehr Aufgaben.
Bei Elternsprechtagen entscheiden die Teilzeitkräfte selbst, wie lange sie ihre Sprechzeit machen. Klar, bei großen Klassen können sie nicht nach 2 Stunden gehen, aber sie überlegen sich, wie viel Zeit sie den einzelnen Eltern geben.
Für die Vollzeitkräfte gilt der in der Konferenz vereinbarte Stundenumfang. Sollten diese dann "Leerzeit" haben, widmen sie sich anderen Aufgaben wie z.B. Bilder ab- und aufhängen (und nicht nur die ihrer eigenen Klasse).

Im Vertretungsplan sind die Teilzeitkräfte auch einfacher einzusetzen. Wir versuchen aber, alle Überstunden zeitnah (innerhalb der nächsten 2-3 Wochen) wieder zurückzugeben, was uns auch meist gelingt.

Es ist sicherlich schwierig, immer einen absoluten Ausgleich für Teilzeitkräfte zu finden, aber ein Bemühen darum sollte wenigstens vorhanden sein.



Nach meiner Ansichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2006 19:23:13

sieht vor allem an den Grundschulen (Vollzeit: 29 Stunden in Bayern) die Realität so aus, dass die Aufgaben nur mit Teilzeit zu bewältigen sind! Wären an einer Schule nur Vollzeitkräfte, gäbe es dort nur Unterricht und darüber hinaus nicht viel mehr.


Seit einiger Zeit erstneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brigitte62 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2006 23:39:56

wird bei uns auf Teilzeitkräfte Rücksicht genommen:
Sie haben weniger Aufsicht.
Sie haben, wenn sie es wünschen und es möglich ist einen freien Tag.
Sie müssen bei den Bundesjugendspielen nur einen von zwei Durchgängen mitmachen.
Sie können in der Projektwoche mit einem Kollegen zusammen ein Projekt anbieten und sich die Zeit teilen.

Sprich unsere Schulleitung versucht, da wo es möglich ist, zu entlasten.

Aber: Wie immer (so sehe ich als Teilzeitbeschäftigte es), ist es ein Geben und Nehmen. Ich rechne nicht penibelst jedes Stündchen nach, dafür kann ich aber auch wenn mein Kind krank ist und ich sage, ich muss nach der 2. Std. los, problemlos ohne irgendein Attest und ohne eine Stunde nachzuarbeiten, gehen.
Ich engagiere mich im Schulleben und kann dann auch die oben beschriebenen Vorteile ohne schlechtes Gewissen für mich in Anspruch nehmen, bzw. auch einfordern, ohne dass sie mir rechtlich zustehen.


@wabami und maria77neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leva Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2006 12:23:48

Ich weiß ja nicht, wie bei euch die Rechtslage ist. Also bei uns in Schleswig-Holstein gibt es einen Erlass zur Verbesserungen der Rahmenbedingungen für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte. In diesem Erlass ist z.B. der Anspruch auf einen freien Tag geregelt. Außerdem steht dort, dass teilbare Aufgaben von Teilzeitkräften nur anteilig wahrgenommen werden sollen.

Jetzt stellt sich also für uns die Frage, was teilbare Aufgaben sind. Ich denke, es gibt eine ganze Menge teilbarer Aufgaben an jeder Schule.

Die Idee mit dem geteilten Projekt ist z.B. ganz prima. Nur - wenn bei uns alle Teilzeitkräfte sich jeweils ein Projekt teilen, dann haben wir nicht genug Angebote für alle Schülerinnen und Schüler oder wir müssten 30 Kinder in eine Gruppe stecken.

Es gibt bestimmt viele Möglichkeiten - aber nur theoretisch. Ich bin auch der Meinung, dass eine Grundschule wie unsere ohne die Teilzeitkräfte gar nicht funktionieren würde - oder sagen wir bessser ohne die Ausbeutung der Teilzeitkräfte!

Das Problem ist, dass es für Vollzeitkräfte gar nicht möglich ist, noch mehr Aufgaben zu übernehmen.

Es bleibt also m.E. dabei, dass Teilzeitkräfte im Verhältnis mehr arbeiten. Trotzdem finde ich, dass wir Lösungen finden müssen, um sie wenigstens etwas zu entlasten...


@levaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2006 12:39:07

du schreibst es: teilbare Aufgaben sollten auch geteilt werden.
Also, Aufsichten nach Möglichkeit anteilig, Vertretungsstunden anteilig, Projektlernen in angemessenen Zeitrahmen etc.

Aber es gibt eben auch Dienstpflichten (z.B. Konferenzen) denen alle nachkommen müssen! Dafür darf es keinen Ausgleich geben!
Halbes Deputat heißt eben nicht halbe Arbeitszeit, sondern halber Lohn!!
Was unsere tatsächliche Arbeitszeit angeht, können wir diese sowieso nicht bestimmen! Die legt jeder nach seinen eigenen Möglichkeiten und Ansprüchen fest.
Mir fehlt daher z.B. auch das Verständnis, wenn hier z.B. von ishaa einigen (vorwiegend Männern) vorgeworfen wird, dass sie volles Deputat als selbstverständlich erachten und dann ihre Ansprüche gemäß ihrer Leistungsfähigkeit zurückschrauben. Wenn unsere Landesväter uns soviele Stunden zumuten, dann legen sie damit eine Qualitätsvariable der Schulbildung fest. Es ist bitter, aber alle die zugunsten der Unterrichtsqualität oder besser Schulqualität in Teilzeit gehen ermöglichen den Politkern weiteres Anziehen der Daumenschrauben.


 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs