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Forum: "Wiederholungen von Tests"

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Wiederholungen von Testsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pcmaedl Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.03.2006 20:45:46

Laut Schulunterrichtsgesetz muss ein Test bei dem mehr als die Hälfte der Schüler eine 5 hat, wiederholt werden. Meine Frage: die Hälfte von den bei dem Test anwesenden Kindern oder die Hälfte von der gesamten Klasse?


Das ist unmöglichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.03.2006 21:45:13

Wenn die Hälfte deiner Schüler, die mitgeschrieben haben, eine Fünf hat, würde ich die Arbeit freiwillig wiederholen. Davor sollte nochmal eine intensive Übungsphase liegen.
Irgendwas kann da nicht stimmen!!


Physiktest meines Brudersneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pcmaedl Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.03.2006 09:26:02

Also anscheinend denkst du, dass das meine Klasse ist, die so schlecht abgeschnitten hat. Nein, im Gegenteil. Tatsächlich war es auf der einen Seite eine reine Interessensfrage. Auf der anderen Seite hatte mein Bruder gerade Physiktest und hat diesen zurückbekommen. Bei diesem Test waren ca. 8 Schüler von 28 nicht da und der Lehrer hat etwas zum Test gegeben, dass sie Schüler noch nicht einmal in ihren Heften stehen hatten. Der Test ist, wie man sich vorstellen kann, nicht sonderlich gut ausgefallen. Es gibt irrsinnig viele 4, die von der Punkteanzahl her, weniger als die Hälfte der Gesamtpunkteanzahl des Tests haben.

Danke auf jeden Fall für deine Auskunft.


also,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.03.2006 11:41:27 geändert: 31.03.2006 11:42:30

1) der prüfungsstoff MUSS nicht im heft stehen (er muss "bekanntgegeben" werden)
2) es gibt keine gesetzliche grundlage in österreich, die verbietet, auch unter 50% noch vierer herzugeben

wenn ich will, dürfte ich sogar mit 4 punkten von 30 noch einen vierer hergeben...........
(macht natürlich keiner)


Es gibt eineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.03.2006 16:55:09

sogenannte "Drittelregelung", die gilt aber nur für Klassenarbeiten in den Fächern Mathe, Deutsch und Englisch (an der HS), nicht aber für Tests und Hüs (in allen Fächern). Abgefragt werden dürfen natürlich die aktuellen Unterrichtsthemen aber auch die Grundlagen der Fächer. Das Heft eines Schülers muss also nicht alles enthalten, außerdem wäre zu klären ob es alle Mitschriften, HA etc enthält und wenn nicht, warum nicht.
Viele Kollegen wiederholen aber sehr schlecht ausgefallene HÜ und Test, das müssen sie aber nicht!


@veneziaaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunkelinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.04.2006 11:57:37

"irgendwas kann da nicht stimmen"
Bei diesem Satz viel mir ein Erlebnis ein. Ich unterrichtete vor zwei Jahren zwei 9.Klassen parallel in Wirtschaftslehre und schrieb auch fast identische Arbeiten.
Eine Klasse war sehr motiviert und schrieb trotz einiger schwächerer Schüler die besseren Arbeiten.
In der anderen Klasse fehlte schon im Unterricht regelmäßig Material und Arbeitswille. Da fiel dann auch eine Arbeit mal granatenmäßig schlecht aus.
Aber warum sollte ich denn da dann wiederholen lassen?
(Ich lehne das natürlcih nicht generell ab. Wollte nur aufzeigen, dass es für mich auch Situationen gibt, bei denen dies nicht gelten muss)


Ich stimme kunkelinchen grundsätzlich zu, aber:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.04.2006 12:39:36

Letztlich mußt Du als Lehrer (ggf. auch Deinem Schulleiter gegenüber) begründen können, warum es zu diesem schlechten Schnitt gekommen ist.

Es muß (und kann) auch nicht alles im Heft stehen! Schüler müssen Gelerntes ja auch anwenden - und eine Anwendungs- oder Problemorientierte Frage steht natürlich so nicht im Heft.
Zweifel hätte ich allerdings, wenn ich Stoff abprüfe, über den meine Schüler keinerlei Unterlagen bzw. Aufzeichnungen haben. Wie wird denn dann sichergestellt, daß sie alles verstanden haben und daheim auch nochmal üben und ggf. vertiefen können? Nicht alles, was formalrechtlich geht, ist also pädagogisch sinnvoll!

LG

Hesse


Wollte nur hinzufügen,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.04.2006 14:28:02

dass in RLP auch die sog. 10StundenTests (schriftliche Überprüfung)in den Nebenfächern auch unter die Drittelregelung fallen. So eine Überprüfung muss wie eine Klassenarbeit nicht immer neu geschrieben werden. Man muss dann mit dem SL und mit der Klasse sprechen, wieso diese Überprüfung unter dem Drittel war. Gegebenfalls kann diese dann gewertet werden. Zudem können Noten wegen Täuschungsversuchs oder wegen Leistungsverweigerung aus der Notenskala wegfallen.
Wenn man z.B. Vergleichsarbeiten schreibt, dann kann man die ganze Klassenstufe berücksichtigen, so dass "gute" Klassen einige schwächere Schüler von anderen Klassen auffangen können.


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