Laut Schulunterrichtsgesetz muss ein Test bei dem mehr als die Hälfte der Schüler eine 5 hat, wiederholt werden. Meine Frage: die Hälfte von den bei dem Test anwesenden Kindern oder die Hälfte von der gesamten Klasse?
Wenn die Hälfte deiner Schüler, die mitgeschrieben haben, eine Fünf hat, würde ich die Arbeit freiwillig wiederholen. Davor sollte nochmal eine intensive Übungsphase liegen.
Irgendwas kann da nicht stimmen!!
Also anscheinend denkst du, dass das meine Klasse ist, die so schlecht abgeschnitten hat. Nein, im Gegenteil. Tatsächlich war es auf der einen Seite eine reine Interessensfrage. Auf der anderen Seite hatte mein Bruder gerade Physiktest und hat diesen zurückbekommen. Bei diesem Test waren ca. 8 Schüler von 28 nicht da und der Lehrer hat etwas zum Test gegeben, dass sie Schüler noch nicht einmal in ihren Heften stehen hatten. Der Test ist, wie man sich vorstellen kann, nicht sonderlich gut ausgefallen. Es gibt irrsinnig viele 4, die von der Punkteanzahl her, weniger als die Hälfte der Gesamtpunkteanzahl des Tests haben.
1) der prüfungsstoff MUSS nicht im heft stehen (er muss "bekanntgegeben" werden)
2) es gibt keine gesetzliche grundlage in österreich, die verbietet, auch unter 50% noch vierer herzugeben
wenn ich will, dürfte ich sogar mit 4 punkten von 30 noch einen vierer hergeben...........
(macht natürlich keiner)
sogenannte "Drittelregelung", die gilt aber nur für Klassenarbeiten in den Fächern Mathe, Deutsch und Englisch (an der HS), nicht aber für Tests und Hüs (in allen Fächern). Abgefragt werden dürfen natürlich die aktuellen Unterrichtsthemen aber auch die Grundlagen der Fächer. Das Heft eines Schülers muss also nicht alles enthalten, außerdem wäre zu klären ob es alle Mitschriften, HA etc enthält und wenn nicht, warum nicht.
Viele Kollegen wiederholen aber sehr schlecht ausgefallene HÜ und Test, das müssen sie aber nicht!
"irgendwas kann da nicht stimmen"
Bei diesem Satz viel mir ein Erlebnis ein. Ich unterrichtete vor zwei Jahren zwei 9.Klassen parallel in Wirtschaftslehre und schrieb auch fast identische Arbeiten.
Eine Klasse war sehr motiviert und schrieb trotz einiger schwächerer Schüler die besseren Arbeiten.
In der anderen Klasse fehlte schon im Unterricht regelmäßig Material und Arbeitswille. Da fiel dann auch eine Arbeit mal granatenmäßig schlecht aus.
Aber warum sollte ich denn da dann wiederholen lassen?
(Ich lehne das natürlcih nicht generell ab. Wollte nur aufzeigen, dass es für mich auch Situationen gibt, bei denen dies nicht gelten muss)
Letztlich mußt Du als Lehrer (ggf. auch Deinem Schulleiter gegenüber) begründen können, warum es zu diesem schlechten Schnitt gekommen ist.
Es muß (und kann) auch nicht alles im Heft stehen! Schüler müssen Gelerntes ja auch anwenden - und eine Anwendungs- oder Problemorientierte Frage steht natürlich so nicht im Heft.
Zweifel hätte ich allerdings, wenn ich Stoff abprüfe, über den meine Schüler keinerlei Unterlagen bzw. Aufzeichnungen haben. Wie wird denn dann sichergestellt, daß sie alles verstanden haben und daheim auch nochmal üben und ggf. vertiefen können? Nicht alles, was formalrechtlich geht, ist also pädagogisch sinnvoll!
dass in RLP auch die sog. 10StundenTests (schriftliche Überprüfung)in den Nebenfächern auch unter die Drittelregelung fallen. So eine Überprüfung muss wie eine Klassenarbeit nicht immer neu geschrieben werden. Man muss dann mit dem SL und mit der Klasse sprechen, wieso diese Überprüfung unter dem Drittel war. Gegebenfalls kann diese dann gewertet werden. Zudem können Noten wegen Täuschungsversuchs oder wegen Leistungsverweigerung aus der Notenskala wegfallen.
Wenn man z.B. Vergleichsarbeiten schreibt, dann kann man die ganze Klassenstufe berücksichtigen, so dass "gute" Klassen einige schwächere Schüler von anderen Klassen auffangen können.