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Forum: "LSE bzw. VERA 8 - Keine Infos?"
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 | Mal ehrlich |  | von: janne60

erstellt: 14.12.2009 19:35:19 |
ich bin dieses Jahr mit meiner 3. Kl. auch dran, und ich kann euch nicht sagen, WIE egal mir diese blöden Arbeiten sind. Wenn die Erfinder dieser unsäglichen Tests bzw. Vergleichsarbeiten gewollt hätten, dass die Arbeiten wirklich vergleichbar sind, hätten sie irgendwas anders machen müssen. Es kann doch nicht gehen, dass die ganze Zeit auf Länderebene rumgemacht wird, und dann kommen sie und vergleichen auf Bundesebene. Das hab ich von Anfang an nicht kapiert und weigere mich auch weiterhin, Verständnis dafür aufzubringen. Wenn in meinem Stoffplan ein Geometrie-Thema oder meinetwegen Stochastik im Juni eingetragen ist, dann tut es mir eben Leid für VERA, wenn sie dieses Thema schon im März abfragen. Dann können wir das eben noch nicht.
Sorry, gehört vielleicht eher ins Meckerforum, ist gerade so mit mir durchgegangen. |
 | @barbary |  | von: bger

erstellt: 14.12.2009 23:07:22 |
Das habe ich in der Zwischenzeit auch gefunden. Von offizieller Seite in NRW (Schulministerium) wissen wir noch nichts! Hörverstehen in Deutsch ist nicht gerade mein Wunschthema - anders als im Englischunterricht macht man das nicht so häufig.
Ganz egal kann mir VERA 8 nicht sein, denn die Ergebnisse fließen mit in die Endnote ein, dafür schreiben wir eine Klassenarbeit weniger.
In der Elterninfo steht dazu:
Die Schülerinnen und Schüler werden von den
Lehrkräften über den Ablauf und die Anforderungen
der Lernstandserhebungen informiert und
mit den Aufgabenformaten vertraut gemacht.
Kurzfristiges Üben von Aufgaben, ist nicht erforderlich, weil mit der Lernstandserhebung herausgefunden werden soll, über welche Kompetenzen die Kinder wirklich verfügen. Bitte bestärken Sie Ihr Kind, bei den Lernstandserhebungen sein Bestes zu geben.
(...)Die Lernstandserhebungen werden nicht als
Klassenarbeit gewertet, sondern zusätzlich zu
den Bereichen "Schriftliche Arbeiten" und "Sonstige Leistungen" bei der Leistungsbewertung
berücksichtigt. SchulG § 48 Abs. 2). Die Ergebnisse werden bei der Zeugnisnote nur dann ergänzend herangezogen, wenn eine Schülerin
oder ein Schüler aufgrund der bisherigen Leistungen zwischen zwei Noten steht. |
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