Ne ne, so einfach ist es nicht.
Klassenfahrten gehören zur Dienstpflicht.
Man hat nur die Möglichkeit sich zu weigern, wenn die eigenen Kosten nicht 100%ig erstattet werden.
Da ist im Augenblick in mehreren Bundesländern eine Menge in Bewegung. Bisher musste man in mehreren Bundesländern eine Verzichtserklärung unterschreiben. Diese Situation hat sich geändert, einige Bundesländer haben ihren Etat aufgestockt bzw. angekündigt, dass der Etat aufgestockt werden wird und die Verzichtserklärung ihre Berechtigung verliert. Dann hängt es vom Etat der Schule ab.
Hier ist eine aktuelle Regelung für NRW:
http://www.tresselt.de/klassenfahrten.htm
Für Bayern: (von 2002)
http://schulrechtplus.luchterhand.de/sr-srbwplus/lpext.dll/Infobase/srbw_006/srbw_006_007/srbw_006_007_001?f=templates&fn=document-frame.htm&2.0
Auch hier ist eine Teilnahme verpflichtend. Wie die aktuelle Reisekosten-Situation in Bayern ist, weiß ich nicht.
Dass du teilzeitbeschäftigt bist, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Wie das verrechnet wird, musst du mit der Schulleitung klären bzw. an anderer Stelle im Schulrecht suchen.