Weiß jemand wie hoch das Budget ist, das Grundschulen für Schulfahrten
zugewiesen bekommen?
Meine Schulleiterin behauptet nämlich, es würde kein Geld dafür direkt
überwiesen werden, sondern man müsste es beantragen. Das hat sich
meines Wissens aber nach dem Urteil im April 2013 geändert?!
Ich warte nämlich seit einem Jahr auf meine Erstattung der Reisekosten und
mein Antrag ist komischerweise immer noch nicht bearbeitet...
Die Schulen bekommen überhaupt kein Geld zugeschrieben. Für die genehmigten Wanderfahrten muss die Bez.-Reg. den Auslagenersatz für die lehrkräfte, die eine Fahrt begleiten, einplanen (Reisekostenabrechnung). Ist der Topf leer, dürfen keine weiteren fahrten genehmigt werden.
und bei uns in der Schule hieß es schon: Haushaltssperre, es dürfen keine weiteren Fahrten genehmigt werden.
Nur, was mach ich jetzt mit unserer Abschlussfahrt nächstes Jahr???? Die muss ich schließlich jetzt buchen.
Selbst wenn ich unterschreiben würde, dass ich die für mich anfallenden Kosten selber trage, dürfen die nicht mehr genehmigen.
Aber im letzten Jahr wurde doch festgelegt, dass Lehrer die gesamten
Reisekosten erstattet bekommen müssen. Deshalb muss die
Schulkonferenz festlegen, wie hoch das Budget für Schulfahrten ist. Von
daher muss ja schon vorher ein Betrag an die Schule überwiesen werden,
ansonsten kann man den Betrag doch nicht festlegen, oder?
Dieses Jahr ist bei uns auch Haushaltssperre, aber nicht 2013!
Sylvia L hat zwar versichert, dass für die bereits genehmigten Klassenfahrten die anrechnungsfähigen Reisekosten erstattet werden. Das heißt aber nicht, dass zukünfzige Kosten für noch nicht genehmigte Klassenfahrten wegen der verhängten Haushaltssperre ersetzt werden könnten.
Da die Haushaltssperre besteht, können keine weiteren Genehmigungen für Klassenfahrten erteilt werden. Da Du einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung hast, muss das Land als Dienstgeber erstatten, Du kannst folglich gar nicht verzichten.
Fahr, wenn Du unbedingt eine Abschlussfahrt machen willst, mit dem Schulbus um den Häuserblock oder mit dem Bollerwagen um die Schule - nur Kosten darfst Du eben keine verursachen. Die von mir genannten Alternativen sind nämlich keine Wanderfahrten sondern Dienstgänge - und die fallen nicht unter die bestimmungen.
Richtig ist, dass die BR für die Erstattung deiner Reisekosten zuständig ist, und die hast du ja auch beantragt. Wenn der Antrag seit über 1 Jahr hängt, solltest du direkt dort nachfragen, bzw. deinen Bezirkspersonalrat einschalten!
Bei der Rückerstattung hakt es. Die reisekostenstelle, die bis zum Urteil nur für Dienstreisen z.B. für Fortbildungen oder bei Abordnungen zuständig war, hat zwar mehr Arbeit aber nicht mehr Personal zugestanden bekommen. Somit hat die bez.-Reg. einen Engpass. Ich gehe einmal davon aus, das eine größere Anzahl von KollegInnen auf ihre Reisekostenerstattung warten.
bestimmt doch nicht, wieviel Geld das Land der Schule für Klassenfahrten zur Verfügung steht. Da hast du wohl etwas missverstanden.
Die Schulkonferenz legt lediglich fest, wie viel so eine Klassenfahrt pro Schüler maximal kosten darf. Das ist etwas ganz anderes.
Und diese Obergrenze an deiner Schule solltest du selber kennen, wenn ihr die Fahrt letztes Jahr schon hattet.
Es muss von den klassenlehrern die Wanderfahrt angemeldet werden und von der Schulleitung genehmigt werden. Mit dem Formblatt für mehrtägige Wanderfahrten nach dem WRL (Wanderfahrtenrunderlass NRW) wird der Kostenrahmen für die SuS festgelgt.
Die reisekosten für die lehrer, die die wanderfahrt begleiten, sind etwas anderes. Natürlich fallen Transport-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten an wie für die teilnehmenden SuS. Aber zusätzlich kommen noch die Kosten für die Organisation - also Porti, Telefonkosten etc.
Das habe ich nicht missverstanden. Ich meinte, die Schule bekommt Geld für Schulfahrten und kann daraufhin in der Lehrerkonferenz festlegen, wie hoch das Budget der Schule ist.