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Forum: "Klassenfahrt - Kosten für Lehrer?"
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| Klassenfahrten | | von: myglo
erstellt: 02.03.2015 22:01:42 |
Hallo,
ich habe zu Beginn meiner Tätigkeit als Lehrerin Klassenfahrten teilweise selbst bezahlt - aus Unwissenheit bzw. heute würde ich sagen aus Dummheit
Mittlerweile plane ich solche Fahrten von vornherein so, dass ich nicht auf Kosten sitzenbleibe. Ich buche grundsätzlich nur Unterkünfte, die Freiplätze für Lehrer anbieten, die Buskosten werden von den Schülern getragen. Falls es sich nicht vermeiden lässt, doch mal in Vorleistung zu gehen (z.B. bei Flugreisen), dann kann man bei der zuständigen Behörde (in Ba-Wü ist das das Regierungspräsidium) die Erstattung der Reisekosten beantragen. Dafür muss man Belege einreichen, weshalb man leider erst nach der Fahrt die Kosten erstattet bekommt und manchmal lassen die sich dafür auch ganz schön viel Zeit...
Ich finde es ein Unding, dass immer wieder von uns erwartet wird, dass wir privat für Klassenfahrten aufkommen. Immerhin arbeiten wir da mehr oder weniger 24/7 und sind ja auch nicht zu unserem Vergnügen weggefahren. Genau aus diesem Grund ist meine erste Frage, wenn ich mich über eine Unterkunft informiere, ob es Freiplätze für Lehrer gibt. Ich fahre im Juli z.B. mit einer 7. Klasse weg und da konnte ich für meinen Kollegen und mich zwei Freiplätze aushandeln.
Soweit ich weiß ist es übrigens nicht gestattet, die vom Lehrer verursachten Kosten auf Schüler umzulegen. Die o.g. Buskosten darf ich umlegen, weil der Bus einen Festpreis hat, der nicht durch mich als Begleitperson höher wird.
LG
myglo |
| NRW | | von: fruusch
erstellt: 02.03.2015 23:36:39 |
hat wohl mal versucht, die Erstattung von Reisekosten schon auf dem Antragsformular für die Dienstreise zu verhindern. Da sollte man ankreuzen, dass man auf die Erstattung verzichtet, ansonsten wird die Reise nicht genehmigt. Diese Praxis wurde aber 2012 vom Bundesarbeitsgericht für nicht zulässig erklärt, betroffenen Lehrern steht also trotz Ankreuzen dieser "Option" die Erstattung zu.
Bei uns in RLP ist die Sache _sehr_ schwammig geregelt. Allgemein hat man einen Anspruch auf Reisekostenerstattung, das wird über ein Budget in der Schule geregelt. Ist dieses aufgebraucht, können keine weiteren Fahrten an dieser Schule mehr durchgeführt werden.
Sollen allerdings --sarkasmus on-- nach den Herbstferien --sarkasmus off-- noch weitere Fahrten im Schuljahr stattfinden, können die Eltern einer Klasse einstimmig beschließen, die Klassenfahrt trotzdem durchzuführen und die Kosten der Lehrkräfte auf alle Schüler umzulegen. Hier muss wirklich Einstimmigkeit vorliegen, Mehrheitsbeschlüsse gelten nicht.
Wie hoch diese Schulbudgets für Reisekosten tatsächlich sind, und ob sie für alle von der Gesamtkonferenz beschlossenen Pflicht-Klassenfahrten ausreichen, weiß ich nicht. |
| Ähnlich... | | von: seplundpetra
erstellt: 03.03.2015 09:52:30 |
... ist es bei uns im Prinzip auch. Im Schulrecht hab ich damals noch gelernt: Freiplätze dürfen wir nicht annehmen sondern müssen diese den SuS zu Gute kommen lassen, andererseits dürfen uns keine Kosten entstehen. Da der Topf der Schule arg begrenzt ist (er reicht eigentlich nur für 2 Abschlussklassen bzw. 4 begleitende Lehrkräfte), würden nur 2 Klassen fahren können, alle anderen nicht, es sei denn, wir verpflichten uns zu lügen, d.h. eine Klausel mit anzugeben, dass alle uns entstehenden Kosten durch Spenden abgedeckt sind.
Eigentlich ein Unding. Eigentlich nicht nur "eigentlich".
Andere Frage, die auch zum Thema Klassenfahrten passt:
Bei der Abschlussfahrt meiner Klasse kommt ein Elternteil mit um uns zu unterstützen. Wir werden Skifahren und er übernimmt auch eine Skigruppe.
Weiß jemand, ob es da eine Möglichkeit gibt, zumindest ein bisserl Geld für die ihm entstehenden Kosten zu bekommen. Förderverein fällt raus. |
Beitrag (nur Mitglieder) |
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