ich habe eine Mutter, die Geld für die Klassenfahrt überwiesen hat (mit Beleg). Das Geld ist aber nicht angekommen. Nach einer "netten" E-mail, in der sie mir mitteilt, dass das "nicht ihr Problem" sei, bin ich nicht nur ziemlich sauer ob des Tonfalles, sondern frage mich jetzt, wessen Problem es ist. (Die Klassenfahrt ist schon vorbei) Kann mir jemand sagen, wer sich jetzt um das verlorene Geld bei der Bank kümmern muss?
Ich würde sagen, dass die Mutter bei ihrer Bank recherchieren muss, wohin das Geld überwiesen wurde. Woher soll deine Bank wissen, wo sie suchen soll? Mittels des Beleges sollte es für die Mama-Bank ein leichtes sein, zu gucken, wo das Geld geblieben ist. Vielleicht gab es ja auch einen Zahlendreher und jemand anderes freut sich nun über den Geldsegen?
ich würde mir zusätzlich eine kopie des beleges geben lassen und auch bei MEINER bank nachfragen.
denn die mutter kann nachher behaupten, ihre bank habe ordnungsgemäß gehandelt (auch wenn sie gar nicht dort war).
deine bank wiederum kann zahlendreher ausschließen oder feststellen und sich auch mit der andren bank kurzschließen.......
(bei uns in einer Werbung als "der Schreckliche" bezeichnet), könnte eine Fehlerquelle sein!
Fazit: Ist er falsch, wurde das Geld zwar überwiesen, allerdings auf ein falsches Konto.
Von diesem Konto müsste das Geld zurücküberwiesen werden an die Bank und von dort an den Auftraggeber.
Ich habe das selbst schon erlebt (das Lesegerät hat eine Ziffer nicht entziffern können...) - es hat sehr lange gedauert, bis das Geld wieder auf meinem Konto war, weil die Bank des falschen Empfängers etwas "säumig" war...
Also die (eigene) Bank genau befragen, denn nur sie kann an das Geld (auf dem falschen Konto) heran.
Trotzdem (oder gerade deshalb): viel Erfolg und gut find!
Bei Falschüberweisungen, z.B. an eine andere Bank muss die bekommende Bank gar nichts tun und eine Rücküberweisung muss beantragt werden, dauert und kostet was – außerdem schuldet die Mama noch das Geld, aber entscheidend ist natürlich der „BELEG“ und was da drauf steht!
Also der belg sagt überhaupt nichts. Es belegt nur, dass das geld ursprünglich einmal überwiesen worden ist. So eine Überweisung kann man aber auch stornieren. Das kann aber nur die ausführende Bank, also die der Mutter als Zahlungspflichtiger, wissen. Die Bank, die das begünstigte Konto - also deines - führt, kann nicht wisen, warum das Geld bei ihr nicht angekommen ist.
Für dich gilt, ist das Geld nicht auf deinem Konto gutgeschrieben, musst du auch keine Leistung erbringen. warum das Geld nicht auf deinem Konto gelandet ist, kann die in diesem fall egal sein. deshab musst du nichts tun.
Sie kann ja nicht einmal das Geld mit den üblicherweise zur Verfügung stehenden kaufmännischen und juristischen Mitteln eintreiben, sie verwaltet nämlich kein offizielles Konto.
Bescheuerterweise müssen Lehrkräfte in DE so etwas nämlich über ein Privatkonto abwickeln, da die Schule in städtischer Trägerschaft - zumindest hier in NRW - über eine eigene Kontoverbindung verfügt.
Das Geld ist entweder dem Konto gutgeschrieben oder nicht. fehlt das Geld wird das betreffende Kind von der Veranstaltung ausgeschlossen und nimmt am Unterricht der Parallelklasse teil. Anfallende Stornogebühren werden von den säumigen Eltern eingefordert, wenn keine entsprechende Reiserücktrittsversicherung auf einer der Seiten vorliegt.
Es besteht auch die Möglichkeit das trotz vorhandenen Belegs, die Überweisung nicht ausgeführt wurde, weil das Konto der Mutter nicht die entsprechende Deckung aufwies.
@missmarpel93:
das kind kann ja nicht mehr ausgeschlossen werden von der klassenfahrt, weil diese schon vorbei ist.......
(auch wir buchen nicht im vorhinein ab, sondern erst, nachdem die gesamtkosten durchgerechnet wurden. anzahlung vorher ja, rest nach der klassenfahrt).
wir haben übrigens für alle schüler eine abbuchungserlaubnis, das erleichtert vieles.