Die Kosten für eine Klassenfahrt oder ähnliche mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltung werden nicht in voller Höhe erstattet.
Die notwendigen Fahrtkosten und Nebenkosten werden unter Berücksichtigung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen im vollen Umfang erstattet.
Bei mehrtägigen Außerunterrichtlichen Veranstaltungen wird anstelle des zustehenden Tage- und Übernachtungsgeldes eine Aufwandsvergütung erstattet, die sich nach Art der Unterbringung und Verpflegung zusammensetzt. Nähere Informationen findet man auf dem Merkblatt LBV 1213.
Die Beantragung der Fahrt erfolgt in Papierform an der Schule. Mit Verwendung des Formulars LBV 1211 ist die Abrechnung über Drive-BW sichergestellt.
Wird der Antrag auf Durchführung der AUV vom Schulleiter genehmigt, ist automatisch die Kostenerstattung genehmigt.
Eine Genehmigung unter Auflage, dass auf Kosten verzichtet wird ist rechtlich nicht statthaft, aber ob sich der Lehrer die Mühe macht die Abrechnung durchzuführen, bleibt immer noch ihm überlassen.
Achtung: Die tatsächlichen Fahrt- und Nebenkosten für den Lehrer müssen explizit aufgeschlüsselt sein, sonst erfolgt keine Kostenerstattung ...