transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 79 Mitglieder online 13.11.2024 07:40:43
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Private Kosten bei Abschlussfahrt - über Steuer oder Reisekostenabrechnung?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Private Kosten bei Abschlussfahrt - über Steuer oder Reisekostenabrechnung?neuneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cyhyryiys Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2024 10:02:04 geändert: 10.11.2024 10:02:45

Hallo zusammen,

in diesem Schuljahr werde ich eine Abschlussfahrt ins EU-Ausland begleiten und etwa 500€ an Rechnung erhalten (plus Verpfelgung vor Ort obendrauf).

In Baden-Württemberg rechnet man dies über die Reisekostenabrechnung in "Drive BW" ab oder kann dies in der Steuererklärung abwickeln.

Bisher habe ich es über die Steuer mithilfe eines Lohnsteuerhilfervereins gemacht. Dort hieß es, der Vorteil sei bei der Steuer, dass es in den Steuerbetrag miteinfließe und mehr bringe, als wenn es rein über die Reisekostenerstattung läuft.

Ich frage mich aber, ob dem so ist und es sinnvoll ist, dies so zu handhaben.

Über eure Erfahrungen würde ich mich freuen.



kann mir kaum vorstellenneuneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2024 19:44:50

dass sich das bei der Steuer rechnet, vorausgesetzt, du bekommst alle Kosten über die Reisekostenabrechnung erstattet. Denn bei der Steuer bekommst du ja immer nur einen Anteil zurück, nie den gesamten Betrag.

Bei uns in RLP ist allerdings die Reisekostenabrechnung dermaßen aufwändig und mit hohen Eingangshürden verbunden (allein die Anmeldung im Onlineportal ist irre kompliziert...), da rechnet man u.A. auch mit Kosten für entgangene Lebenszeit.



Laut Beamtenrechtneuneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2024 22:36:08

sind Reisekosten vom Dienstherren in voller Höhe zu erstatten, wenn die Reise als Dienstgeschäft vom Dienstvorgesetzten ( Schulleiter/ Schulrat) angeordnet = genehmigt wurde. Der Beamte kann / darf nicht darauf verzichten.

Du mußt also dienstrechtlich auf deinen Reisekosten bestehen.

Das Problem ist, dass der Ansatz für Reisekosten in der Regel bei jeder Dienststelle zu niedrig ist. Ein Richter z.B. verschiebt dann halt den Lokaltermin ins Folgejahr, aber bei einer Studienfahrt ist das nicht so einfach. Lösungen: 1) keine "Abschlussfahrten"; das ist pädagogisch nicht vertretbar. 2) billigere Reisen (nicht ins Ausland, weniger Tage usw.) Auch nicht das Gelbe vom Ei, aber eher durchzuführen. Braucht aber festen Zusammenhalt im Kollegium.

Steuerlich dürfte das Finanzamt die Kosten aus o.a. Gründen nicht berücksichtigen.

rfalio

 



Präzisierung von rfalioneuneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.11.2024 08:58:16

Die Kosten für eine Klassenfahrt oder ähnliche mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltung werden nicht in voller Höhe erstattet.

Die notwendigen Fahrtkosten und Nebenkosten werden unter Berücksichtigung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen im vollen Umfang erstattet.

Bei mehrtägigen Außerunterrichtlichen Veranstaltungen wird anstelle des zustehenden Tage- und Übernachtungsgeldes eine Aufwandsvergütung erstattet, die sich nach Art der Unterbringung und Verpflegung zusammensetzt. Nähere Informationen findet man auf dem Merkblatt LBV 1213.

Die Beantragung der Fahrt erfolgt in Papierform an der Schule. Mit Verwendung des Formulars LBV 1211 ist die Abrechnung über Drive-BW sichergestellt.

Wird der Antrag auf Durchführung der AUV vom Schulleiter genehmigt, ist automatisch die Kostenerstattung genehmigt.

Eine Genehmigung unter Auflage, dass auf Kosten verzichtet wird ist rechtlich nicht statthaft, aber ob sich der Lehrer die Mühe macht die Abrechnung durchzuführen, bleibt immer noch ihm überlassen.

Achtung: Die tatsächlichen Fahrt- und Nebenkosten für den Lehrer müssen explizit aufgeschlüsselt sein, sonst erfolgt keine Kostenerstattung ...



Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs