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Forum: "Fahrtkosten Klassenfahrten"
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| Umlage von Kosten | | von: leva
erstellt: 28.04.2005 23:00:48 |
Auch in SH ist das Umverteilen der Fahrkosten für die Lehrkräfte auf die Schüler nicht gestattet. Es darf aber nur gefahren werden, wenn die Reisekosten der Lehrkräfte finanziert werden. Das Zahlen aus der eigenen Tasche ist ebenfalls nicht zulässig.
Die Schule meiner Tochter regelt es so:
Alle Eltern der Schule zahlen pro Schuljahr 5 in einen Fonds ein, aus dem dann die Reisekosten für alle Lehrer finanziert werden. So erhält kein Lehrer direkt die Reisekosten von seiner Klasse. Schlau, oder?! Aber wenn Eltern nicht in den Fonds zahlen wollen, kann sie natürlich niemand dazu verpflichten.
An unserer Schule fahren wir nur, wenn Mittel für die Erstattung der Reisekosten zur Verfügung stehen. Wir versuchen, in Heime zu fahren, in denen Unterkunft und Verpflegung für die Begleitpersonen frei sind. Und wenn das nicht klappt, fahren wir eben nicht.
Ich denke, wer freiwillig bei einer Klassenfahrt rund um die Uhr im Einsatz ist, sollte auf keinen Fall auch noch dafür bezahlen. Es ist doch kein Wunder, dass Lehrkräfte immer mehr ausgebeutet werden, wenn sie sich alles gefallen lassen...
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| Reisekosten | | von: rfalio
erstellt: 29.04.2005 06:22:40 |
Wenn für einen Beamten eine Dienstreise angeordnet wird, stehen ihm Reisekosten nach den einschlägigen Sätzen zu. Sie sind wie das Gehalt unverzichtbar, d.h. eine Verzichtserklärung des Beamten ist nichtig! Auch eine anderweitige Finanzierung ( ob direkt oder indirekt) widerspricht m.E. leider dem Beamtengesetz.
Die Schulen sind gehalten, mit denen ihnen zur Verfügung gestellten Reisekostenmitteln auszukommen. Konsequenz wäre: keinen Tag länger fahren als Mittel da sind 8 an unserer Schule würde das heißen: nur Skikurse und Kennenlerntage 5. Klassen, da im Lehrplan empfohlen bzw. vorgeschrieben) und das wars.
Ein schulleiter, der eine Dienstreise genehmigt, obwohl der Topf ausgereizt ist, kann zum Regress herangezogen werden.
Soweit die Rechtslage in Bayern und die dürfte in anderen Bundesländern kaum anders sein.
Ein möglicher Ausweg: Fahrten werde von anderen Organisationen ( z. B. Kirchen oder Förderverein) durchgeführt, Lehrer erhalten Dienstbefreiung, Schüler Unterrichtsbefreiung. Die Verantwortung liegt dann beim Organisator, der Lehrer ist auch aus der Haftung genommen. Wäre doch mal zu überlegen, oder?
P.S.: Ich fahr nächstes Jahr mit meiner 10. trotzdem |
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