In meiner Klasse (7. Schuljahr HS) kam es gestern zu einem gravierenden Vorfall, den ich allerdings erst heute erfuhr.
Die Erdkundelehrerin, eine junge Kollegin, kam zu Beginn der 2. Stunde in die Klasse. Zwei Schülerinnen und ein Schüler hatten Kondome aufgeblasen und spielten damit herum. Der Unterricht sollte beginnen, die Drei weigerten sich jedoch, die aufgeblasenen Kondome weg zu tun. Es gab seitens der Kollegin noch einen Vorschlag zur Güte: Legt die Teile bis zum Ende der Stunde neben den Papierkorb, dann bekommt ihr sie zurück. Verweigerung. Die Aufforderung, die Klasse zu verlassen, wurde ignoriert. Auch die folgenden Arbeitsaufgaben wurden von diesen Dreien weiterhin verweigert. Eine Schülerin spielte mit ihrem Handy herum. Als die Lehrerin sie daraufhin an der Schulter anfasste, um ihr den Weg zur Tür zu zeigen, wurde sie pampig, so eine F dürfte sie nicht anfassen. Und sie haute der Kollegin mehrfach auf den Arm.
Und nun. Ich werde natürlich eine Klassenkonferenz einberufen, um diesem Mädchen (13 Jahre) eine Strafe verpassen zu können. Was ist angemessen? Ich denke, bei Tätlichkeit einer Lehrperson gegenüber hat die entsprechende Schülerin an dieser Schule nichts mehr verloren. Meine Maximalforderung nach ASchO wird also der Verweis von der Schule sein. Ob der Schulleiter das mit trägt, muss sich zeigen. 14 Tage Ausschluss vom Unterricht halte ich für zu schwach.
Wie wurde denn in ähnlichen Fällen anderswo entschieden? Gibt es Beispiele?