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Forum: "Schülerin schlägt Lehrerin"

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Schülerin schlägt Lehrerinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: 95i Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2004 15:57:56

In meiner Klasse (7. Schuljahr HS) kam es gestern zu einem gravierenden Vorfall, den ich allerdings erst heute erfuhr.
Die Erdkundelehrerin, eine junge Kollegin, kam zu Beginn der 2. Stunde in die Klasse. Zwei Schülerinnen und ein Schüler hatten Kondome aufgeblasen und spielten damit herum. Der Unterricht sollte beginnen, die Drei weigerten sich jedoch, die aufgeblasenen Kondome weg zu tun. Es gab seitens der Kollegin noch einen Vorschlag zur Güte: Legt die Teile bis zum Ende der Stunde neben den Papierkorb, dann bekommt ihr sie zurück. Verweigerung. Die Aufforderung, die Klasse zu verlassen, wurde ignoriert. Auch die folgenden Arbeitsaufgaben wurden von diesen Dreien weiterhin verweigert. Eine Schülerin spielte mit ihrem Handy herum. Als die Lehrerin sie daraufhin an der Schulter anfasste, um ihr den Weg zur Tür zu zeigen, wurde sie pampig, so eine F dürfte sie nicht anfassen. Und sie haute der Kollegin mehrfach auf den Arm.
Und nun. Ich werde natürlich eine Klassenkonferenz einberufen, um diesem Mädchen (13 Jahre) eine Strafe verpassen zu können. Was ist angemessen? Ich denke, bei Tätlichkeit einer Lehrperson gegenüber hat die entsprechende Schülerin an dieser Schule nichts mehr verloren. Meine Maximalforderung nach ASchO wird also der Verweis von der Schule sein. Ob der Schulleiter das mit trägt, muss sich zeigen. 14 Tage Ausschluss vom Unterricht halte ich für zu schwach.
Wie wurde denn in ähnlichen Fällen anderswo entschieden? Gibt es Beispiele?


erster Fund bei googleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: 95i Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2004 16:07:08

VG Freiburg: Tätlichkeit gegen Lehrerin kann Schulausschluss rechtfertigen
Wer als Schüler seinen Lehrer angreift, kann sofort von der Schule verwiesen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg und bestätigte damit den Schulverweis eines 12 Jahre alten Realschülers. Er hatte seiner Lehrerin vor versammelter Klasse gegen den Oberarm geschlagen und sie aufgefordert, sich zu «verpissen». Auch wenn der Junge nicht massiv gewalttätig geworden sei, sei sein Verhalten eine erhebliche Störung des Unterrichts, erklärten die Richter (Beschluss vom 11.09.2003, Az.: 2 K 1642/03, nicht rechtskräftig).





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