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Forum: "Beleidigung u. Aggression von Schülern"
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| Beleidigung u. Aggression von Schülern | | von: incoldwater
erstellt: 16.06.2009 09:11:15 |
Hallo,
bei der Korrektur einer Übunsgaufgabe
fand ich statt des Namens des Schülers
eine Bledidigung (Fi.. d..., du........
Den Namen werde ich wohl rauskriegen, ein Schüler fiel in der Stunde mehrfach wegen Störungen auf und wurde daraufhin auch mehrfach von mir ermahnt. ( Der namen dies Schülers fehlt auch bisher auf den Übungsblättern, bin aber noch nicht ganz durch).
Wie reagiert Eure Schule auf solch ein Verhalten, grade auch, wenne s sich u Widerholungstäter/innen?handelt?
Meiner Meinung nach wird an meiner Schule zu lasch damit umgegangen. Ich hab den Eindruck, die Schüler leben im Bewusstsein, dass sie sich eine Menge herausnehmen können, bevor was passiert und am Ende waren es doch nur Gespräche, mahnenden Worte, Hof sauber machen oder irgendwelche Extrarabeiten, die Ihnen sonstwo vorbei gehen.
Da braucht man sich als Lehrer wohl nicht zu wundern.
Wie seht ihr das?
Danke vorab.
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| offizielle Reaktion | | von: missmarpel93
erstellt: 16.06.2009 11:28:53 |
Schulen haben nur bedingt Möglichkeiten zu reagieren. Sieh dir doch mal den ordnungsmaßmahmenkatalog an.
Du kannst der Beleidigung auf zwei möglichen Ebenen begegnen. Du kannst eine Anhörung zum Sachverhalt beantragen. Dazu ist es hilfreich, wenn Du den Schüler schriftlich kurz reflektieren lässt zum Vorfall, damit Du schon einmal eine schriftliche Stellungnahme des S hast.
Am Ende der Anhörung steht eine Pödagogische und eine Ordnungsmaßnahme. Hat der S wiederholt oder schwerwiegend oder ist der Sinn und Zweck von Schule gefährdet (genauer Wortlaut im Schulgesetz), dann kann die Androhung der Entlassung ggf. die Entlassung ausgesprochen werden.
Bei den pädagogischen Maßnahmen bist Du flexibler, das kann alles Mögliche, was der Tat angemessen ist, sein z. B. auch ein schulexternes Antiaggressionstraining.
Die andere Variante, zu der ich neige, ist: Sollte mich ein S beleidigen , verbal oder körperlich bedrohen oder mit Verbalinjurien überziehen oder übler Nachrede verfolgen, werde ich ihn bei der Polizei anzeigen. Und zwar unabhängig davon, ob erstrafmündig ist oder nicht. Dies wird mit größter anzunehmender wahrscheinlichkeit zwar Stress mit der Schulleitung bedeuten, aber watt mutt, dat mutt. |
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