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Forum: "Von der Regelklasse in die Förderschule"
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| Musste das auch schon, | | von: ishaa
erstellt: 04.06.2008 22:16:08 |
nennt sich zwar nicht Gutachten sondern Begründung des Antrags, ist aber praktisch das gleiche, zu sehen daran, dass in einigen Fällen mein Geschreibsel später als Gutachten in der Akte zu finden war, nur mit 'ner anderen Unterschrift drunter...
Also, wir haben das (Klasse5 oder 6 HS, NRW) meist so gemacht, dass wir das Kind frei formuliert beschrieben haben unter den Überschriften "Lern- und Arbeitsverhalten", "Leistungen in den Fächern", "Sozialverhalten", "Zusammenarbeit mit dem Elternhaus". Natürlich haben wir auch Bezug genommen auf alle Untersuchungen, Tests, Bescheinigungen etc., die schon vorlagen.
In NRW ist es wichtig, dass man einerseits deutlich herausstellt, welche Förderung in der Regelschule erfolgte (muss richtig viel sein, denn dazu sind wir verpflichtet), man kann ruhig auch Erfolge dieser Förderung beschreiben. Zum anderen muss aber ganz deutlich werden, was das Kind noch braucht und was die Regelschule begründet nicht leisten kann. |
| Sicher | | von: ishaa
erstellt: 04.06.2008 23:09:26 |
wirst du viel aus den Zeugnissen übernehmen können, musst darüber hinaus aber auch deutlich herausstellen, was er nicht kann, wie ihr dran arbeitet, dass er das lernt, wie er mit individueller Förderung umgeht. Zusammenhänge zwischen Arbeits-und Sozialverhalten sind sehr wichtig, wenn möglich mit einer vorsichtigen Prognose über die weitere Entwicklung ("Es ist zu befürchten...."). Gilt alles für NRW, aber es muss ja nicht alles überall anders sein.
Und unter "Zusammenarbeit mit dem Elternhaus" heißt es dann eben "Leider kann Bob auch zu Hause keine Förderung/Unterstützung erhalten, da...."
Frage' doch mal, ob jemand im Kollegium schon mal so einen Antrag gestellt hat, dann bekommst du vielleicht ein Beispiel. |
| Muss mich meiner Vorrednerin anschließen | | von: caldeirao
erstellt: 12.06.2008 16:37:04 |
Wenn der Vater bei einer solchen Schwere der Krankheit die Medikation nicht regelmäßig gibt, liegt Kindeswohlgefährdung vor. Das würde ich unbedingt dem Jugendamt mitteilen.
Des Weiteren, warum kann er nicht weiterhin bei Dir integrativ betreut werden? Ich bin auch sehr verwundert, dass man 3 Jahre warten muss, wenn man Förderbedarf hat.
Ins Gutachten oder wie Du das auch immer nennst, schreibst Du eine Ist-Standsanalyse im sozialen Bereich, kommunikativen Bereich, personalen Bereich (Einstellungen, Motivation, Durchhaltevermögen usw.) und kognitiven Bereich.
Des Weiteren gibst Du an, wie Du Ihn gefördert hast, wie er darauf reagiert hat und was Du dadurch erreicht hast. |
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