steht:
in Einzelfällen wird sich die Notwendigkeit ergeben, zusätzlich den Rat einer Schulpsychologin oder eines Schulpsychologen oder an derer in der LRS-Diagnose erfahrener Fachleute einzuholen. Dies setzt das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten voraus. Wenn konkrete Hinweise auf organische Bedingungen vorliegen, ist
den Erziehungsberechtigten eine fachärztliche Untersuchung zu
empfehlen.
Wir (ich arbeite in RLP) beraten die Eltern, dass sie eine Diagnostik bei einem Fachmann machen lassen und geben ihnen auch entsprechende Adressen. Eine LRS liegt nämlich nur dann vor, wenn organische Schäden ausgeschlossen sind und eine signifikante Differenz zwischen dem (keinesfalls unterdurchschnittlichen) IQ und den Lese-Rechtschreib-Fähigkeiten besteht.
Der Fachmann, der die Diagnose stellt, darf nicht gleichzeitig bereits der Therapeut sein.