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Forum: "Frage zum Nachweis einer LRS"

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Frage zum Nachweis einer LRSneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chrossi_w Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.03.2013 20:19:44

Hallo Zusammen,
müssen Eltern in NRW nachweisen, dass ihr Kind eine LRS-
Schwäche hat und diese bei einer offiziellen Stelle getestet wurde?
Steht das irgendwo geschrieben? Wer kann mir helfen?

Danke im Voraus!


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fossy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2013 18:32:36

Es gibt einen Erlass zur Förderung von Schülerinnen/(Schülern mit LRS in NRW. Diesen ERlass kannst du auf der Seite des Schulministeriums herunterladen.

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/Beratung/LRS/


Noch eine Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chrossi_w Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2013 22:35:21

Danke für den Beitrag, allerdings habe ich auch dort keine Antwort
gefunden. Müssen Eltern einen schriftlichen Nachweis über LRS an der
Schule abgeben? Kann man Eltern dazu wirklich verpflichten?


Ich gehe mal davon ausneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2013 22:57:32

in Brandenburg ist das so. Sonst könnte ja jeder kommen.


NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chrossi_w Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.03.2013 05:52:16

Und in NRW kann ich dazu gar nichts finden. Hörte neulich, dass eine
mündliche Weitergabe der LRS reicht. Ich meine aber auch, dass so etwas
schriftlich vorliegen sollte. Wer weiß wie die Gesetzeslage in NRW ist?


In der Bass 2.1. neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.03.2013 08:58:06

steht:
in Einzelfällen wird sich die Notwendigkeit ergeben, zusätzlich den Rat einer Schulpsychologin oder eines Schulpsychologen oder an­ derer in der LRS-Diagnose erfahrener Fachleute einzuholen. Dies setzt das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten voraus. Wenn konkrete Hinweise auf organische Bedingungen vorliegen, ist
den Erziehungsberechtigten eine fachärztliche Untersuchung zu
empfehlen.

Wir (ich arbeite in RLP) beraten die Eltern, dass sie eine Diagnostik bei einem Fachmann machen lassen und geben ihnen auch entsprechende Adressen. Eine LRS liegt nämlich nur dann vor, wenn organische Schäden ausgeschlossen sind und eine signifikante Differenz zwischen dem (keinesfalls unterdurchschnittlichen) IQ und den Lese-Rechtschreib-Fähigkeiten besteht.
Der Fachmann, der die Diagnose stellt, darf nicht gleichzeitig bereits der Therapeut sein.


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