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Forum: "Nachhilfe und sonderpädagogischer Förderbedarf"

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Nachhilfe und sonderpädagogischer Förderbedarfneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: corik Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.10.2014 21:43:40

Hallo Leute,

Ich arbeite zwar im pädagogischen Bereich, aber nicht als Lehrer.
Trotzdem gebe ich regelmäßig Nachhilfe, finanziert über das
Teilhabepaket des Landkreises. Dies bedeutet, dass alle
organisatorischen Dinge über das Jugendamt laufen. Einer meiner
Schüler hat einen Verlängerungsantrag (für das neue Schuljahr
gestellt) und jetzt bekomme ich Post vom Jugendamt. Bei dem
Schüler wurde jetzt plötzlich ein sonderpädagogischer Förderbedarf
festgestellt und die möchten ein Förderkonzept von mir. Hat jemand
schon mal so etwas geschrieben und hat eine Ahnung, was da rein
gehört? Ist bei dieser Voraussetzung Nachhilfe überhaupt sinnvoll?
Ich fühle mich gerade etwas mit der Situation überfordert. Ich hoffe,
mir kann einer von euch ein paar hilfreiche Tipps geben.

Danke.


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von: mehlmade Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.10.2014 14:53:02

Um ein Förderkonzept schreiben zu können, musst du das sonderpädagogische Gutachten (da steht der Förderbedarf drin) vorliegen haben. Daraus werden Fördermaßnahmen abgeleitet. Das Konzept schreibst du am einfachsten als Tabelle, die nach Unterrichtsfächern oder Lernvoraussetzungen (Sprache, Motorik, Wahrnehmung, Verhalten, Kognition) gegliedert ist - kommt drauf an, in welchen Bereichen der Schüler Fördermaßnahmen braucht.

Interessant zu wissen wäre:
In welchem Bereich hat der Schüler sopäd. Förderbedarf (Sprache, Lernen, körperliche Entwicklung, geistige Entwicklung, emotionale und soziale entwicklung)?

Welche Schulform besucht er?

Welche Nachhilfe erhält er von dir und welchen Eindruck hast du von ihm?


Gutachtenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: corik Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.10.2014 22:23:54

Danke erst einmal für die ausführlichen Infos Das Problem liegt
darin, dass mir dieses Gutachten nicht vorliegt, ich weiß auch nicht wer
oder wann dieses Gutachten erstellt wurde. Ich wurde nur durch einen Brief
vom Jugendamt überhaupt über diese Veränderung informiert. Mit dem
Vater ist es sehr schwierig zu kommunizieren, da er nicht aus Deutschland
ist und er nicht alles versteht bzw. Sich nur schwer ausdrücken kann. Ich
bin mir noch nicht mal sicher, ob er überhaupt diese neue Entwicklung
verstanden hat. Ans Jugendamt habe ich mich auch gewendet, aber die
wollten mir (aus verständlichen Gründen) auch keine weiteren Infos geben.
Ich kenne den Jungen seit einem guten Jahr und dass seine
Wissenslücken schon sehr eklatant sind, ist mir natürlich auch aufgefallen.
Meiner Meinung nach hätte da schon jemand viel früher eingreifen müssen,
in der 4. Klasse kann man keinen Grundstock mehr aufbauen. Er geht
mittlerweile in die 5. Klasse einer Gesamtschule. Wie mir bereits
zugetragen wurde, soll er mittlerweile jegliches Arbeiten eingestellt haben,
was ich in dem Fall eines sonderpädagogischen Bedarf auch verstehen
kann, weil dann wird er ja maßlos überfordert. Was er allerdings auch
schon in der Grundschule war Er tut mir einfach mittlerweile nur noch
Leid und ich weiß nicht, wie ich ihm wirklich helfen kann.


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von: ladysheep Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.10.2014 23:13:56

Wenn du den Jungen schon länger begleitest, kennst du doch sicherlich seine Schwierigkeiten und unterstützt ihn so, wie er es eben braucht. Das ist ja erstmal unabhängig vom Förderbedarf.
Ansonsten würde ich mir vom Vater eine Schweigepflichtsentbindung geben lassen und mich mit den Lehrern des Jungen in Verbindung setzen. Sie können sicherlich auch nochmal genau sagen, wo er Hilfe braucht und dir vielleicht auch seinen Förderplan (sowas gibt es im Saarland doch sicherlich auch?) zeigen.

Nur fürs Verständnis: warum glaubst du, dass er im Fall eines sonderpädagogischen Bedarfs maßlos überfordert ist? Eigentlich sollte dadurch doch eine Entlastung stattfinden oder habe ich dich falsch verstanden?


Inklusion?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mehlmade Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.10.2014 15:48:59

Wenn du ans Gutachten nicht rankommst, solltest du zumindest über den Förderschwerpunkt informiert werden! So wie du den Jungen beschreibst, hat er vermutlich den Förderschwerpunkt Lernen. Wenn er damit an der Gesamtschule ist, läuft das wahrscheinlich unter Inklusion. In dem Fall gilt für ihn der Lehrplan der Förderschule und er hat Anrecht auf Förderstunden durch einen Sonderpädagogen. Frag den Jungen mal, ob das so ist! Dann könnt ihr euch in Verbindung setzen und eure Hilfsangebote koordinieren. Das würde dem Jungen noch am ehesten helfen.


Am einfachsten wäre es,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.10.2014 15:37:21 geändert: 26.10.2014 15:48:57

wenn du dir von den Eltern unterschreiben lässt, dass du mit den Lehrern des Schülers reden darfst (Entbindung von der Schweigepflicht der Schule dir gegenüber).
In RLP werden die Eltern eingebunden, bevor eine Überprüfung ansteht. Diese erhalten auch das Gutachten, können diesem auch widersprechen und bei Anerkennung den Förderort mitbestimmen.
Die rechtlichen Vorgänge kann die Schule dir auch mitteilen ohne Schweigepflichtsentbindung.
In der Schule ist ja dann der KL und/oder ein Förderlehrer für den Schüler zuständig, der ja auch für den Unterricht in der Schule einen Förderplan schreiben muss. Und da würde ich mich dranhängen, denn du solltest in enger Absprache mit der Schule arbeiten.



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