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Forum: "Inklusion - Bedingungen in den Bundesländern - Ist-Stand"
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 | Inklusion - Bedingungen in den Bundesländern - Ist-Stand |  | von: palim

erstellt: 01.06.2013 21:09:56 geändert: 02.06.2013 12:49:29 |
Inklusion wird ja nun nach und nach in den Bundesländern umgesetzt.
4teachers bietet ja auch sonst einen Überblick über föderale Strukturen.
Ich hätte gerne einen Überblick, welche Bedingungen in unterschiedlichen Bundesländern für die allgemeine Umsetzung per Erlass geregelt wurden.
Damit meine ich also keine besonderen Bedingungen an einzelnen Schulen, sondern die Regelungen, die allgemein angesetzt werden.
Ich beginne mal für Niedersachsen, wobei diese Regelungen zwar in aller Munde, aber bisher noch immer nicht per Erlass geregelt wurden:
Umsetzung: für alle beginnend in Klasse 1 und 5 ab SJ 13/14, danach aufsteigend
Klassengröße Grundschule: jetzt bis 26 SuS, dabei zählen Kinder mit anerkanntem Unterstützungsbedarf doppelt.
Schülerschaft: Aufnahme aller SuS mit dem Schwerpunkt Lernen, Verhalten, Sprache,
Wahlfreiheit für Eltern bei anderen Förderschwerpunkten
Stunden: neu: in der GS beginnend mit der 1. Klasse 2 Std. pro Klasse pro Woche Begleitung durch eine FöS-LehrerIn (Grundversorgung).
wie bisher einzelne Stunden für DaZ-Unterricht (nach vorherigem Antrag),
pro-Kopf Stunden für Kinder mit Autismus (3 Std.), anderen Schwerpunkten (3-5 Std.),
in Niedersachsen sonst keine weitern Stunden für Teamarbeit, Förderunterricht etc.
Einschränkungen:
- frühere Koop-Stunden der FöS für Klasse 2-4 wurden ersatzlos gestrichen,
- die Versorgung der Schule richtet sich immer nach der Versorgung der FöS
In diesem Forum geht es mal nicht um die Diskussion, dazu gibt es ja mehrere andere Foren.
Vielleicht kann man mit den Daten aus anderen Bundesländern später eine Wiki-Tabelle einrichten.
Vielen Dank im Voraus!
Palim
P.S.:
caldeirao hat ein Diskussionsforum zu diesem Thema eröffnet. Da dürft ihr euch gerne beteiligen. Die Bedingungen in anderen Bundesländern interessieren mich dennoch.
http://www.4teachers.de/?action=showtopic&dir_id=4438&topic_id=31001 |
 | nrw |  | von: sonpaed

erstellt: 02.06.2013 07:15:29 geändert: 02.06.2013 07:17:03 |
in nrw erfolgt die umsetzung der un-brk in schule nicht per erlasse,
verordnungen etc., sondern wird gesetzlich durch das 9.
schulrechtsänderungsgesetz implementiert. dieses wird kommende woche
nach erfolgter erster leseung im parlament im april in einer großen
verbändeanhörung erneut im landtag thema sein.
was bislang vorgesehen ist sei hier analog zur vorschreiberin aufgelistet:
umsetzung: ab schuljahr 14/15 für alle beginnend in klasse 1 und 5
gesetzlich festgeschrieben. alle anderen (altfälle) von schulauficht in
intensiven einzelfallberatungen abuhandeln.
klassengröße: wie bisher nach den richtlinien zu den jeweiligen schulformen.
bei bündelung in einer klasse kann dort die schüleranzahl geringer gehalten
werden, wenn die paralellklassen entsprechend aufstocken.
schülerschaft: alle(!) kinder und jugendlichen können die allgemeine schule
besuchen (regelförderort).
stunden: alle schülerInnen zählen 1. zum kapitel der regelschule, 2.
bekommen alle schulen für fb lernen, sprache und "verhalten" ein
grundsätzliches stundenbudget (gedacht ist an einen anteil für 4,7% aller s.
der schule, wobei noch sozielkriterien etc. herangezogen werden sollen.), und
3. kommen für alle anderen förderbereiche förderlehrerInnen entsprechend
den bisherigen stundenkontigenten zusätzlich.
merke: nicht das einzelne LES-kind bekommt stunden, sondern das system
schule an sich! dafür wird dann in der regel eine verwaltungsrechtliche
feststellung des bedarfes entfallen.
es könnte hier noch mehr bzgl. des gesetzes ausgeführt werden, ich möchte
mich aber an das raster von palim halten.
mfg
sopaed |
 | Bitte Diskussionen ins andere Forum schreiben! |  | von: palim

erstellt: 02.06.2013 11:38:45 geändert: 02.06.2013 12:50:07 |
Danke an die Redaktion und an skole.
In diesem Forum wollte ich erst einmal "nur" den Ist-Stand, die Bedingungen, wie sie politisch festgelegt sind (oder werden) für die flächendeckende Umsetzung der Inklusion erfassen.
Für Diskussionen hat Caldeirao ein zusätzliches Forum angelegt.
Vielleicht können wir die Diskussion, die poodledoodle und missmarpel hier begonnen haben, dort weiterführen?
Danke an sonpaed für ihren Beitrag nach gleichem Muster.
Vielleicht hilft ein Blanko-Muster für weitere Beiträge:
Umsetzung: (Beginn)
Klassengröße:
Schülerschaft: (SuS mit welchem Förderbedarf werden aufgenommen)
Stunden: (wie viele Stunden stehen zur Verfügung ... sinnvoll ist auch, wie viele Förderstunden und Stunden weiterer Mitarbeiter zur Verfügung stehen)
Einschränkungen:
(was wird gestrichen oder eingeschränkt im Vergleich zu früher)
Vielen Dank für eure Beiträge aus unterschiedlichen Bundesländern.
Palim
Bitte nur den Ist-Stand aufführen, Diskussionen bitte in das Forum von Caldeirao schreiben
http://www.4teachers.de/?action=showtopic&dir_id=4438&topic_id=31001 |
 | Hessen |  | von: ninniach

erstellt: 12.06.2013 21:33:57 |
Umsetzung:
Seit Schuljahr 2012/2013
Klassengröße Grundschule:
Bis zu 26 Kinder, als es noch GU hieß, war die Klassengröße auf 20 Kinder beschränkt
Schülerschaft:
Alle, deren Eltern sich für die Förderung an der Regelschule entscheiden und deren Förderung möglich ist. (Unsere Schule ist nicht barrierefrei und ich weiß nicht, wie der Träger zu eventuell nötigen baulichen Maßnahmen stünde.)
Stunden:
??? Früher hatten wir im besten Fall bis zu fünf Stunden für ein Kind mit Förderbedarf, inzwischen bekommt die Schule als ganzes eine Stundenzuweisung, die zwischen der Förderschule und den Schulen, die durch die Förderschule versorgt werden, ausgehandelt werden muss. Angeblich ist ein Wert von ca. vier Stunden pro Kind vorgesehen, aber das ist nicht realistisch. In einem Fall bleiben nicht mal zwei Stunden pro Kind.
An der Schule müssen wir dann die vorhandenen Stunden sinnvoll verteilen. Über die Stunden, die direkt in die inklusive Beschulung fließen hinaus gibt es noch Stunden für präventive Maßnahmen, aber genaue Zahlen habe ich keine. Alles sehr schwammig und wohl von Schule zu Schule unterschiedlich.
Das Grundproblem ist, dass zwar mehr Schüler an Regelschulen gefördert werden sollen, aber gleichzeitig die Förderschulen erhalten werden sollen, ohne dass es mehr kostet. Stunden, die an Schulen mit GU-Tradition gebunden waren, sollen jetzt per Gießkanne übers ganze Land verteilt werden.
Was mit Einschränkgungen gemeint ist, weiß ich nicht. Ich empfinde das ganze System als Einschränkung und bin nach wie vor sehr verärgert. Darüber, dass man uns versprochen hatte, dass bestehende Systeme erhalten werden, bei uns aber still und heimlich die Bedingungen, die das System möglich machten, verschlechtert. Darüber, dass man mir zutraut, den Job einer Förderschullehrerin mal eben so nebenbei mitzumachen, zusätzlich zu dem, was ich gelernt habe, aber dann nicht so konsequent ist, mir auch das Gehalt zu bezahlen, das meine Kollegin von der Förderschule bekommt.
Wir haben häufig LH-Kinder, bei denen ist es nur selten damit getan, ihnen differenziertes Material vorzusetzen und zu erwarten, dass sie dann daran arbeiten.
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