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Forum: "Leichte Fahrlässigkeit????"

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Leichte Fahrlässigkeit????neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.09.2006 18:51:30

Vor den Sommerferien haben 5 Schüler unserer Schule während der Großen Pause Steine über ein Gebüsch auf dem Schulhof geworfen und dabei unglücklicherweise 2 Fensterscheiben des benachbarten Kindergartens zerstört.
Die Eltern weigern sich nun, wie ich erfahren habe, zu Recht, den Schaden zu bezahlen, da sie zur Schulzeit nicht die Aufsichtspflicht über ihre Kinder haben. (Auskunft eines kompetenten Menschen der Bezirksregierung)
Wir als Schule sollen nun, um die fällige Fensterrechnung nun begleichen zu können, eine Schadensmeldung an die Gemeine Unfallversicherung (GUF) machen und dabei erwähnen, dass eine "leichte Fahrlässigkeit" von Seiten der aufsichtsführenden Lehrerinnen vorliegen würde, sprich: sie haben gerade nicht hingeguckt (was ja faktisch stimmt, denn sie haben die Sache erst gesehen, als schon alles passiert war). Kennt jemand von Euch einen ähnlichen Fall und was passiert mit den beiden Kolleginnen, die "leicht fahrlässig" gehandelt haben?????? Bekommen sie noch weitere KOnsequenzen zu spüren???? Und wer könnte den Schaden sonst bezahlen??????
Weiß jemand RAt? fragt Clausine


Keine direkte Erfahrungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ines Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.09.2006 19:46:32

und ein wahrscheinlich anderes Gesetz(Österr.),
aber nur mal so in den Raum gestellt. Wenn meine Kollegin und ich den Gang von 6 HS Klassen beaufsichtige, kann ich doch nicht überall gleichzeitig sein.

Ist dann die Regelung an sich fahrlässig und es müsste die Schule als solches dafür haften, oder bleibt es an den beiden hängen die das Pech hatten diese Aufsicht zu halten?

fragt ich mich gerade..lg ines


vielleichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.09.2006 19:54:36

sollte man hier wieder die gesetzlichkeiten des bundeslandes heranziehen. ich glaube, es gilt der grundsatz, dass sich schüler beaufsichtigt fühlen müssen, denn als lehrer kann man nicht überall sein. was ist mit kindern, die aus dem kinderzimmer, die eltern sind in der wohnung, steine aus dem fenster werfen.

also: vielleicht die angaben hinsichtlich des bundeslandes präzisieren und sich auch mal an einen rechtsexperten (z.b. gewerkschaft?) wenden, meint...

miro


Danke, miro,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.09.2006 20:07:59

ich habe an die Gewerkschafts-Rechtsexperten gar nicht gedacht! Die werde ich mal anrufen.
übrigens, bei all dem Gedöns hat mich am meisten geärgert, dass die Eltern nicht ihre Sprößlinge am Schlafittchen packen und sie geradezu dazu verdonnern, den Schaden aus ihrem Sparschwein zu berappen. Statt dessen telefonieren die lieber mit der Bezirksregierung, mit Versicherungen usw statt an das menschlich gesehen nächste zu denken, in meinen Augen die Wiedergutmachung eines Schadens.Ich würde mich als Eltern, hätte mein Sohn den Quatsch gemacht, ziemlich peinlich berührt fühlen und versuchen, die Sache so schnell wie möglich zu bereinigen.
Schäum, Clausine
@miro: ups, schon wieder mein Motto verletzt


das mit der "leichten Fahrlässigkeit"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.09.2006 20:12:50

hat so seine Berechtigung. Haftpflichtversicherungen haften für herbeigeführten oder durch Verhalten begünstigten Schaden. Jemand ist in der Haft-Pflicht, dagegen ist er aber versichert.

In dem Moment, wo niemand zuständig ist, das heißt, keine Fahrlässigkeit vorliegt, gibt es auch keinen der sich der haftung pflichtig gemacht hätte. Bleibt der Schaden dann an dem Budget der Schule hängen.
Klingt krank, ist aber so.


fahrlässig oder grob fahrlässigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: balou46 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.09.2006 20:21:04

Ansprechpartner ist immer der Schulleiter, der als Unternehmer (im Sinne der Versicherungsordnung) gilt. Falls er das nicht weiß: er hat einen Sicherheitsbeauftragten, den er ernennen muss, sobald die Zahl seiner Mitarbeiter eine Größenordnung übersteigt, die von der GUV des entsprechenden Bundeslandes festgelegt ist.

Dummerweise regelt die GUV nur Personenschäden und Hilfsmittel (z.B. Brillen). Sachschäden sind einer Privathaftpflicht zuzuordnen.

Zur Frage der Haftung: bei der GUV (und wahrscheinlich auch sonst) können Lehrer nur dann haftbar gemacht werden, wenn ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, also wenn sie z.B. die Schüler aufgefordert haben, Steine zu werfen.

Näheres zur gesetzlichen Regelung z.B. hier: http://www.uk-bw.de/index2.html

Ich würde die gewünschte Schadensmeldung schreiben, es wird nichts passieren, und die GUV wird auch nicht zahlen. Was dann Schulleiter und Bezirksregierung machen, ist deren Problem. Der Aufsicht, wenn sie verfügbar war, wie es miro schreibt, passiert nichts.


@balou 46neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.09.2006 20:28:03 geändert: 18.09.2006 20:36:40

Ich bin Teil der Schulleitung, ziemlich frisch, und zum ersten Mal mit so einem Fall betraut. Der Mensch von der GUV hat mir ja gerade suggeriert, die "leichte Fahrlässigkeit" einzuräumen, DAMIT die GUV zahlt. Meine FRage war ja nur: Was tue ich damit meinen Kolleginnen an?
LG, Clausine
Der Link von dir scheint zwar brauchbar, in die entscheidenden Seiten komme ich leider nicht rein.
Danke trotzdem für deine Hinweise.


Wichtig ist meines Erachtens,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.09.2006 21:41:17

die AUfgaben und Tätigkeiten der Kollegen/innen in dem Moment des Ereignisses darzustellen.
Wenn sie z.B. in diesem Moment grad die Gänge/ Wcs usw kontrollierten, ist ihnen eine Fahrlässigkeit nicht zu unterstellen.
Die Aufsicht kann nicht hinter jedem Schüler stehen.
Falls das Ereignis nicht absehbar war ( bisher keine Steinewürfe in der Pause), sind die Aufsichten dienstrechtlich nicht belangbar.
So und nun zum nichtrechtlichen Teil:
Ich find es "grausam", wenn Eltern ihren Kindern nicht beigebracht haben, ihre Handlungen ( in altersgemäßem Rahmen) zu überdenken. V.a find ich es schlimm, wenn sofort die Schuld ( un damit die Haftung) überall gesucht wird und nicht bei sich selbst.
Ich hab als kleiner Junge auch mal ne Scheibe eingeschmissen; die Haftpflichtversicherung zahlte, aber mein Vater verlangte von mir eine persönliche Entschuldigung bei dem Geschädigten! Das hat gewirkt!
rfalio


Genauneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: poni Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.09.2006 08:23:35 geändert: 19.09.2006 08:36:25

ich würde das auch hauptsächlich unter dem erzieherischen Gesichtspunkt behandeln: an unserer Schule werden keine Steine geschmissen, egal, ob jemand gerade guckt oder nicht!!!!!!!!
Ich würde mich vor die Kollegen stellen, die Aufsicht hatten, und ihnen auch keine leichte Fahrlässigkeit anhängen!!!! Wer weiß, was dann als nächstes kommt, wo Schüler Sch... bauen und die Schule/Gemeinde oder sonstwer zahlt, aber nicht sie selber und die Eltern. Diese Perversität ärgert mich maßlos.

Und was ich auch nicht verstehe, wieso legt der GUV-Vertreter dir das gerade nah? der müßte doch eigentlich daran interessiert sein, dass seine "Firma" nicht zahlen muss???????


@ ponineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: binimaja Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.09.2006 12:06:51

Aus leidvoller Erfahrung muss ich dich darauf hinweisen, dass erzieherisch sinnvoll nicht immer im juristischen Sinne Recht ist - also auch wenn der gesunde Pädagogenverstand sagt, dass die Jungen ja sicherlich belehrt waren und wissen, dass in der Schule keine Steine geworfen werden, kann man trotzdem dem Lehrer vorwerfen, dass er seiner Aufsichtspflicht nicht ordentlich nachgekommen ist... - auch wenn das jetzt nicht direkt zur Problemklärung beträgt.


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