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Forum: "Wie wahre ich die Aufsichtspflicht?"
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| Der | | von: aloevera
erstellt: 19.02.2009 18:51:20 geändert: 19.02.2009 18:52:34 |
oben geschilderte Fall ist wirklich dramatisch und ich glaube, niemand möchte ihn erleben.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand die Kollegin wegen Verletzung der Aufsichtspflicht ranbekommen kann, wenn der Schüler aufs Klo wollte.
In der Praxis kann ich nicht bei jedem Schüler, der mal aufs Klo muss, mitgehen oder einen Kollegen bitten, in der Zeit meine Klasse zu beaufsichtigen. Dann haben wir eine Völkerwanderung im Haus, aber keine normale Unterrichtssituation.
Was ist mit einem Schüler, den ich mal ins Sekretariat schicke oder mit einem (wichtigen) Zettel zu Frau xy oder zu Beginn der Stunde in einen Fachraum, weil irgendetwas dringend benötigt wird?
Im Prinzip darf ich das auch nicht, wenn ich ihn in den paar Minuten nicht beaufsichtigen kann.
Ja, wir stehen mit einem Fuß im Knast, deshalb achte ich darauf, wen ich wohin schicke und auch, wen ich aufs Klo lasse (denn einige Pappenheimer mit vorgetäuschter Blaseninkontinenz haben wir ja alle ).
Ich wäre schon daran interessiert zu erfahren, wie der o.a. Fall weitergeht hinsichtlich der Aufsichtspflicht.
aloe
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