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Forum: "Aufsicht bei Unterrichtsgängen"
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| Aufsicht bei Unterrichtsgängen | | von: bger
erstellt: 05.04.2009 00:27:45 |
Streitfrage bei uns im Kollegium, bei der jeder anders handelt: Wenn ich mit einer Klasse im Laufe des Vormittags nach ein paar Unterrichtsstunden zu einem "außerschulischen Lernort" fahre (Kino, Bibliothek, Museum usw.), begleite ich sie in der Regel. Manche Kollegen lassen die älteren Schüler aber auch allein fahren und fahren mit dem PKW. Wenn wir dann mittags fertig sind, entlassen wir die Schüler an Ort und Stelle. Manche Kollegen lassen sich von den Eltern dazu die schriftliche Erlaubnis geben, manche nur bei jüngeren Schülern, eine Minderheit fährt mit den Kindern zurück. Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass es sich bei diesen Unterrichtsgängen normalerweise um Veranstaltungsorte in der Innenstadt handelt, wo die Schüler sich gut auskennen und problemlos und schnell zurückfinden. Die Älteren ergreifen natürlich gern die Gelegenheit, noch etwas in der City zu bummeln.
Aber was wäre, wenn den Kids auf dem Weg oder in der Stadt etwas passiert? Wäre ich dann haftbar? |
| Ihr | | von: bger
erstellt: 05.04.2009 23:24:14 |
bestätigt damit meine Annahme. So locker nehmen es bei uns einige... Eine Frage an den SL würde reichen, aber, na ja, das geht so nach dem Motto: Wer viel fragt, kriegt viel Antwort (oder eine, die er nicht hören will!)
Ich habe schon zweimal furchtbare Ängste ausgestanden, als ich einen Teil einer Klasse/eines Kurses allein auf einem Bahnhof stehen lassen musste - und das bei einer neuen Klasse bzw. einem neuen Kurs kurz nach Schuljahrsbeginn! Einmal war die Bahn, die wir nehmen wollten, proppevoll, im anderen Fall die U-Bahn-Station völlig überfüllt. Jedesmal ging es um eine Großveranstaltung, zu der Jugendliche von allen möglichen Schulen fuhren. Eine äußerst unangenehme Situation! Es ist zwar jedes Mal nichts passiert, aber gar nicht auszudenken, was hätte sein können! |
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