Fundstelle kann ich dir so schnell nicht nennen, aber auch bei uns (RS NdS,) ist es verboten, und das mit Recht.
Das Risiko, dass einem Kind unterwegs etwas passiert, steht in keinem Verhältnis zu dem Risiko, einen Strich oder eine schlechte Note für eine vergesene Hauaufgabe oder vergessene Turnschuhe zu bekommen. Da gäbs bei uns ja eine Völkerwanderung. Die Schüler sind auf dem Hinweg und Rückweg versichert, aber nicht für solche "Lustausflüge". Schließlich brauchst du ja auch für jeden Extraweg bei Erkundungen, Ausflügen etc. eine Genehmigung der SL und der Eltern. Wenn du solch einen "Ausflug" erlaubst, bist du nicht abgesichert.
Dass ihr das bei den Kleinen der OS erlaubt habt, ist mir unbegreiflich.
Übrigens: Der Versicherungsschutz auf dem Schulweg erstreckt sich auch nur auf den direkten Schulweg. Das Abholen von Schulfreunden etc. ist nicht versichert. Wieso sollte dann solch eine Extratour versichert sein?
http://www.schulwegplaene.de/regelungen/versicherungsschutz/index.html
Schulwege
sind Wege, welche „zeitlich mit der Aufnahme oder Beendigung (des Schulbesuchs) zusammenhängen.“