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Forum: "Heimschicken während des Unterrichts - Versicherungsschutz in Niedersachsen?"

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Heimschicken während des Unterrichts - Versicherungsschutz in Niedersachsen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: momo49 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2009 13:50:35

Ich habe eine Frage: Sind Schüler, die ich während des Unterrichts nach Hause schicke, um eine vergessene Hausaufgabe zu holen, auf dem Weg versichert? Dies war in unserer OS in der Vergangenheit gängige Praxis. Nun verbietet mir meine Schulleiterin an der RS dieses. Wer kann Auskunft geben? Wo finde ich eine diesbezügliche Bestimmung?
MfG Momo 49


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2009 13:55:55 geändert: 22.11.2009 14:14:17

Fundstelle kann ich dir so schnell nicht nennen, aber auch bei uns (RS NdS,) ist es verboten, und das mit Recht.
Das Risiko, dass einem Kind unterwegs etwas passiert, steht in keinem Verhältnis zu dem Risiko, einen Strich oder eine schlechte Note für eine vergesene Hauaufgabe oder vergessene Turnschuhe zu bekommen. Da gäbs bei uns ja eine Völkerwanderung. Die Schüler sind auf dem Hinweg und Rückweg versichert, aber nicht für solche "Lustausflüge". Schließlich brauchst du ja auch für jeden Extraweg bei Erkundungen, Ausflügen etc. eine Genehmigung der SL und der Eltern. Wenn du solch einen "Ausflug" erlaubst, bist du nicht abgesichert.
Dass ihr das bei den Kleinen der OS erlaubt habt, ist mir unbegreiflich.
Übrigens: Der Versicherungsschutz auf dem Schulweg erstreckt sich auch nur auf den direkten Schulweg. Das Abholen von Schulfreunden etc. ist nicht versichert. Wieso sollte dann solch eine Extratour versichert sein?

http://www.schulwegplaene.de/regelungen/versicherungsschutz/index.html

Schulwege
sind Wege, welche „zeitlich mit der Aufnahme oder Beendigung (des Schulbesuchs) zusammenhängen.“





Gesunder Menschenverstandneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2009 14:01:10 geändert: 22.11.2009 14:04:47

Ich bin zwar nicht aus Niedersachsen, höre es aber zum ersten Mal, dass Kinder nach Hause geschickt werden, um eine vergessene Hausaufgabe zu holen. Wir schicken höchstens Kinder nach der letzten Schulstunde nach Hause, um schnell wichtige Bescheinigungen/Unterschriften/abzugebende Bücher vor den Zeugnissen usw. zu holen und im Sekretariat abzugeben.

Warum die Hausaufgaben holen? Er könnte sie doch am nächsten Tag nachzeigen. Manchmal tragen liebe Muttis ihren Sprösslingen die Sachen nach, damit die keinen Ärger bekommen. Auch das finde ich nicht richtig, nimmt ihnen die Verantwortung.

Grundsätzlich dürfen Schüler das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen, es sei denn im Rahmen des Unterrichts. Sonst sind sie nicht versichert. Das dürfte überall gleich sein.

Ich finde, deine SL hat völlig Recht.

Heimschicken während des Unterrichts gibt es bei uns übrigens überhaupt nicht. Auch nicht aus disziplinarischen oder gesundheitlichen Gründen. In diesen Fällen sind immer die Eltern zu benachrichtigen und haben ihre Kinder abzuholen. Nur bei ihrer Verhinderung und mit ausdrücklicher telefonischer Rückversicherung bei den Eltern darf ich sie im Krankheitsfall, ggf. mit Begleitung, nach Hause schicken. Aber das ist ein ganz anderer Fall.



@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2009 14:08:44 geändert: 22.11.2009 14:14:53

Wir schicken höchstens Kinder nach der letzten Schulstunde nach Hause, um schnell wichtige Bescheinigungen/Unterschriften/abzugebende Bücher vor den Zeugnissen usw. zu holen und im Sekretariat abzugeben.

Auch das halte ich für gefährlich und bezweifele, dass das versicherungstechnisch abgesichert ist. Das würde ich niiiieee tun. Wo ist der Unterschied von solchen Extrawegen zu den Wegen im Eingangsbeitrag?? Im Zweifelsfall wird sich die Versicherung weigern und du hast die Verantwortung, wenn du so etwas zulässt oder sogar forderst.

Siehe auch Link oben.


sicherlich keine juristische Auskunftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernstein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2009 15:20:08 geändert: 22.11.2009 15:20:24

aber wenn ich in google "Heimschicken während des Unterrichts" eingebe, erscheint als erstes der folgende Link:
http://www.4teachers.de/url/3688


Klar, darf er nicht!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2009 16:40:26

aber:

Diese typische Versicherungsmentalität geht mir dermaßen auf den Keks! So erziehen wir Schüler zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortung.

Bei sowas hakt die Versicherung sofort ein. Aber wenn ein Schüler zwischen Schulende und Busabfahrt um die Ecke zum Rauchen geht, dann zahlt sie, wenn er beim Aussteigen aus dem Bus über seine eignenen Füße fällt, oder?
Oh heiliger St. Bürokratius!
rfalio


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2009 16:51:03

Zum direkten Weg gabe es im letzten Jahr einen Hinweis, dass dem nicht so sei.
Oft sind mehrere Möglichkeiten des Weges möglich und Kindern im GS-Alter ist nicht zu erklären, welcher Weg denn nun zu nehmen ist.
Zudem kann ein längerer Weg verkehrsgünstiger sein, sollte deshalb also von bestimmten Kindern gewählt werden.

Das Problem hat uns auch beschäftigt, als es Vorgaben gab, möglichst alle Schulwege von Schülern festzuhalten - ein Irrsinn!

Palim


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2009 16:53:56

als lehrer habe ich vom beginn des unterrichts (eigentlich 15 min vor beginn) bis zum ende des unterrichts die aufsichtspflicht über meine schüler. damit ist ganz klar geregelt, dass das nach hause schicken eine aufsichtspflichtverletzung ist.


Nicht nur aus Versicherungsgründenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2009 17:02:03 geändert: 22.11.2009 17:03:48

würde ich keinesfalls ein Kind aus dem Unterricht/am Ende des Schultages nach Hause schicken, um z. B. ein vergessenes Heft zu holen.
Wie soll ein Kind lernen mit den Konsequenzen seines Handelns oder nicht Handelns zu leben, wenn wir immer wieder Gelegenheit geben dies sofort auszubügeln? Außerdem verpasst es einen Teil des Unterrichts.
Diese Maßnahme ist außerdem nur bei Schülern möglich, die am Ort wohnen - bei uns ginge sofort das Geschrei nach Gerechtigkeit los!


Es gibtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2009 17:20:16

eine rechtliche Grundlage, die man bei cornelsen unter Akademie / best of schulrecht findet.


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