... was mich so wurmt ist: ich habe in diesem Schuljahr hundertprozentig eine Durchführungsbestimmung zu Schwimmunterricht gelesen, in der ganz eindeutig geregelt ist, wie viele Aufsichtspersonen für wie viele Schüler nötig sind und dass Bademeister nicht als Aufsichtsperson gilt. Weiterhin sthet drin, dass ein AKTUELLES Rettungsschwimmabzeichen in Bronze vorhanden sein muss.
Ich weiß noich genau, dass ich mich zu der Zeit gewundert habe, wie denn dann der Schwimmunterricht überhaupt noch durchführbar sein soll.
Ich kann mich aber nicht mehr daran erinnern, wo ich das gelesen habe und von wann die Bestimmung war. Auf jeden Fall war das NACH 2005. Nibis hat aber auch den alten Erlass eingestellt, soweit ich es euren freundlichen Links entnehmen kann.
Es geht mir darum, Kollegen zu schützen, die meinen, das alles nicht so ernst nehmen zu müssen und Unterversorgung von Aufsichtspersonal auf ihre persönliche Kappe nehmen zu können.
Ich halte es für eine Sache der Fürsorgepflicht, solche Aktionen nicht zu genehmigen, wenn nicht dem Erlass Genüge getan wird (ich erinnere an den Thread zu dem ertrunkenen Schüler).
Danke erst einmal für Eure Links. Ich werde wohl die Schulverwaltungsblätter der letzten 12 Monate durchforsten müssen.