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Forum: "Nachsitzen"

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Nachsitzenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: synaba Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.07.2004 17:49:50

"Sie können meinen 13jährigen Sohn doch nicht ganz allein in der Schule lassen" motze mich gestern eine Mutti an, nachdem ihr Sohn zum Nachsitzen war. Um 14.15 solte er kommen und war um 15.00 Uhr da. In der Zeit hatte ich Unterricht (aber seine Aufgabe und der Platz, an dem er sie erledigen solte war besprochen).

Nachdem mein Unterricht beendet war (kurz vor Ende stürmte er herein und zeigte mir seine Arbeit) und der Junge immer noch da saß, hab ich einige Minuten gewartet. Nachdem er fast fertig war (2-3 Sätze noch) und ich noch einen dringenden Termin hatte, sagte ich zu ihm, er solle die Sätze kurz beenden und dann nach Hause gehen. Die Arbeit könne er beim Kollegen abgeben.

Angeblich hat der junge Mann für die 2 Sätze Stunden gebraucht!!!!
Und jetzt bekomme ich den Vorwurf, ich hätte nichts dergleichen gesagt (daß er gehen könne) und wär den ganzen Mittag nicht da gewesen.

?????



Mußt duneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: poni Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.07.2004 18:29:34

als Ausrede herhalten, damit der Junge noch was unternehmen konnte, was er zuhause lieber nicht erzählen wollte?


hmmmneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.07.2004 19:51:37

was poni sagt, könnte auch stimmen. hast du deine kollegen gefragt, ob sie ihn noch gesehen haben?

andrerseits: bei uns gibt es eine ganz klare regelung: die mir anvertrauten schüler verlassen vor mir das schulhaus ODER ich übergebe sie der aufsicht eines anderen lehrers (den ich aber vorher informieren muss und der einverstanden sein muss), sonst habe ich meine aufsichtspflicht verletzt.........

ganz abgesehen davon, dass es nachsitzen gar nicht geben darf bei uns .........

feul


Najaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: synaba Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.07.2004 20:31:59

Also ich finde, man muß immer noch die Relation sehen- Aufsichtspflicht hin oder her.

Im Prinzip war das Nachsitzen nämlich beendet.

Ich denke eher, daß der Schüler mich ärgern wollte bzw. seine Fehler entschuldigen (hat kurz zuvor eine 5 bekommen). Außerdem hat er auch nach 4 (!) Gesprächen nicht eingesehen, warum er nachsitzen muss.

Und der Punkt der mich maßlos stört ist, daß der Junge nicht fähig ist einen Termin zu machen/halten (hab ihn nämlich mehrmals gefragt wann er Zeit hat und alternative Termine angeboten).
Und mein Termin nach der Schule war wirklich dringend. Hätt ich vorher gewußt,daß es länger dauert, hätte ich mich drauf eingestellt.



Nichts wird so heiß..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.07.2004 20:33:34

Ich würde erst mal bei den Kollegen nachfragen, ob und was der Schüler nach deinem Weggang noch getan hat. Dann würde ich mir ihn selbst zur Brust nehmen und nachfragen, so nach dem Motto: Du kannst mir doch nicht weiß machen, für 2 Sätze brauchst du Stunden.
Der Mutter würde ich ans Herz legen, mal zu überlegen, ob sie ihren Sohn schon jemals alleine zu Hause gelassen habe (zu Hause ist es mit Sicherheit nicht ungefährlicher als in der Schule) bzw ob er immer unter der Aufsicht Erwachsener wäre.
Wenn bei uns Schüler früher Unterrichtsschluss haben, müssen sie auch in der Schule bleiben bis der nächste Bus kommt und stehen auch nicht ständig unter Aufsicht.
Und zum Thema "Nachsitzen": Ich bin der Meinung, dass Nacharbeiten unter Aufsicht in der Schule z. B. bei fehlenden Hausaufgaben oder ständigen herumalberns im Unterricht wirkungsvoller ist, als eine schlechte Note. Es ist an unserer Schule durchaus üblich.
Alles Gute
silberfleck


P.S.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.07.2004 20:36:38

Aufsichtspflicht hast du meiner Meinung nach auch nicht verletzt. Wer da wohl seine Pflichten verletzt hat ist doch wohl klar oder?
[wink


:-)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: synaba Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.07.2004 20:55:22

Hallo Silberfleck! Danke für deinen netten Kommentar. Ok, ich knöpf ihn mir morgen vor und frag die Kollegen.

Der Schüler hat übrigens ständig und mehrfach herumgealbert. Das ganze gipfelte darin, daß er während der Stunde drei Mitschülern zusammengeknüllte Papiere hinten in den Kragen gesteckt hat. Damit liegt eine Ablenkung der Mitschüler vor. Das allein wäre schon fast genug für eine Ordnungsmaßnahme.
Ich wollte es aber mit einer EZM probieren, weil ich wie du der Meinung bin, daß das mehr bringt.
Oder doch nicht? **komplettdurcheinanderist**


@synabaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.07.2004 21:52:56

ich wollte mit meinem beitrag natürlich nicht behaupten, dass es nicht gerechtfertigt wäre bzw. du deine aufsichtspflicht verletzt hättest.
bei uns ist es aber (manchmal leider) so, dass die eltern nicht uns diese vorwürfe machen, sondern gleich an höherer stelle. aus diesem grund sind wir da vorsichtig.
außerdem hat eine verletzung der aufsichtspflicht bei uns sofort ein disziplinarverfahren zur folge, und was wäre wenn wirklich etwas passiert wäre.....

manchmal dürft ihr es wohl ein wenig lockerer sehen *neid*
feul


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