las ich mir gestern die Durchführungsbestimmungen für die
ZP10 in NRW durch, die das Thema Handys und Prüfungen
aufgreifen. Zum Nachlesen:
[url]http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp
10/verfahren-rechtsgrundlagen/[/url]
dann weiterklicken
"Verfügung für die allgemeinen Schulen für das Prüfungsjahr
2012", unter Punkt I.6.:
Die Benutzung oder die
Mitführung elektronischer Kommunikationsmit-tel oder Geräte
zur Speicherung von Daten (Handys, Pocket-PCs, MP3-Player u.
Ä.) im Prüfungsraum – auch im ausgeschalteten Zustand – ist
nicht gestattet und kann als Täuschungsversuch gewertet
werden. Kopf- oder Ohrhörer dürfen während der Prüfung nur
benutzt werden, wenn dies aus medizinischen Gründen
veranlasst ist.
Daraufhin habe ich meine mit den Medien besser als ich
bewanderten (erwachsenen) Kinder gebeten, anhand alter
Prüfungsaufgaben in meinen Fächern - Deutsch und Englisch -
einmal auszuprobieren, wie viel die Schüler von einem I-
Phone wirklich profitieren könnten. Gut, in Englisch könnte
es schon hilfreich sein, die eine oder andere Vokabel
nachzuschlagen. Um das im Prüfungsraum zu machen, müsste man
schon sehr abgebrüht sein. Auf der Toilette könnte ich es
mir vorstellen, aber kann man in den etwa fünf Minuten so
viel nachschauen? In Deutsch ist es noch schwieriger; man
könnte natürlich einen Texttitel eingeben und nach einer
Interpretation schauen, müsste dann aber in kurzer Zeit viel
lesen und sich viel merken.
Fazit: Mehr als drei bis fünf Pünktchen dürfte diese Mogelei
nicht ausmachen - aber die Möglichkeiten der App "Siri", die
ich bei dieser Gelegenheit kennen gelernt habe, sind schon
beeindruckend!