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Forum: "Frühaufsicht - Verhalten bei Prügelei auf dem Schulhof"

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Frühaufsicht - Verhalten bei Prügelei auf dem Schulhofneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: trine2001 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2018 23:56:26

Hallo,

ich habe die Frage an euch, wie ihr in meiner Situation reagieren würdet.

Ich bin an einer Grundschule tätig und hatte heute morgen Pausenaufsicht, als sich zwei Zweitklässler zu prügeln anfingen. Der Streit eskalierte immer mehr, so dass ich dazwischen ging. Dazu muss ich sagen, dass ich 1,83m groß bin und von daher mich den Kindern gewachsen fühlte.
Während ich zwischen den beiden stand, holte einer zum Tritt aus und traf mich direkt unter der Nase. So ein Schlag wird auch beim Knock-Out beim Boxen ausgeführt.
Gott sei Dank lag ich nicht am Boden, sondern schaftte noch den Weg zur Krankenliege. Danach kam der Krankenwagen und brachte mich ins Krankenhaus. Dort wurden Gott sei Dank nur eine Schädel-, Nasen- und Halswirbelprellung festgestellt. Ich wurde jetzt bis Freitag krankgeschrieben.

Wäret ihr in meiner Situation dazwischen gegangen?
Würdet ihr Strafanzeige stellen?

Liebe Grüße
Trine



Hoffentlich ... neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: julia17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.04.2018 16:09:56 geändert: 26.04.2018 16:10:25

Liebe Trine, erst einmal möchte ich Dir gute Besserung wünschen. (Hier fehlt das Blumen-Emotikon.)

Zu Deinen Fragen:

1. Ich hoffe, dass ich dazwischen gegangen wäre. Natürlich kann man das aus der Ferne nicht wirklich beurteilen. Aber bei einer Grundschulprügelei hätte ich angenommen, dass man die Kontrahenten durch Dazwischengehen trennen kann, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

2. Weiß ich nicht. Das hilft Dir jetzt weiter, oder?   
Wen würdest Du denn anzeigen wollen? Das Kind? Ist das erfolgversprechend - ist es strafmündig? Haften die Eltern in so einem Fall? Ich habe keine Ahnung und würde mich erstmal erkundigen.
Aber ich kann gut nachvollziehen, dass Du darüber nachdenkst, denn so, wie Du die Sache schilderst, war es ja kein Unfall oder Versehen, sondern ein gezielter Tritt. (Dabei fällt mir ein: Gibt es Zeugen? Am besten sollten die bald ein Gedächtnisprotokoll anfertigen bzw. befragt werden.) Mein Gerechtigkeitsempfinden verlangt da auch nach einer Ahndung. Auf keinen Fall möchte man das Ganze als Lappalie abtun.  
Aber vielleicht gibt es noch andere Möglichkeiten als eine Strafanzeige. Das solltest Du herausfinden. 

Ich wünsche Dir alles Gute!   
Julia  



Gute Besserung!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.04.2018 16:43:04

Ich bin vorletztes Jahr mal bei einer Prügelei (Grundschule) dazwischen gegangen und habe dann den für das Gesicht eines Kindes gedachten Schlag ans Handgelenk bekommen (auf einen Nerv, der da lang läuft). Ich war zwei oder drei Tage krank geschrieben. Bei uns gilt die Regel, dass bei Verletzungen das Kind sofort abgeholt werden muss, evtl. wird das Kind dann noch für eine weitere Zeit suspendiert (wenn Wiederholungstäter). Eine Anzeige habe ich damals nicht erstattet, aber wir haben dem Täter schon klar gemacht, was passiert wäre, wenn er nicht mein Handgelenk, sondern die Nase des Gegenüber getroffen hätte. Ob es noch eine weitere Strafe durch die Klassenlehrerin oder Schulleitung gegeben hat, weiß ich nicht mehr.



Hm,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.04.2018 16:58:58

dazwischengegangen wäre ich auch. Was die Strafanzeige betrifft, kommt es drauf an, was du damit bezwecken willst.  Das mit der Strafanzeige läuft so: Da erhitzen sich Eltern wegen eines körperlichen Übergriffs auf ihr Kind, gehen mit ihrem Anliegen zur Polizei und zeigen das Kind der Gegenpartei an. Dieser Vorfall wird dann dem Kriminaldienst übermittelt, der wiederum zu den Eltern des Schädigers fährt und dort eine sogenannte Gefährderansprache hält. Und das wars dann auch schon.

Du würdest also erreichen, dass die Familie des Treters einen Besuch von der Polizei bekäme (und dass der Fall in die Akten kommt) . Zumindest hätte das tretende Kind schulischerseits von mir eine Ordnungsstrafe mit Schulausschluss erhalten (mind. 2-3 Tage). Als Zeichen der Missbilligung seines Verhaltens könnte man beides kombinieren.



Frühaufsichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: katerin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.04.2018 17:24:58 geändert: 26.04.2018 17:26:11

Das geht gar nicht! Ich möchte diesem Burschen in einigen Jahren nicht auf dem Schulhof begegnen, wenn er heute bereits diese 'Stärken' zeigt. Ich würde das in jedem Fall zur Anzeige bringen und ich hoffe für Dich, Du hast einen starken Schulleiter, der Dich unterstützt. Eine Suspendierung wäre das Mindeste.

Gute Besserung! 



Absolutes No-Go!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mrys71 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.04.2018 20:13:51 geändert: 26.04.2018 20:14:08

Der Lehrkraft ins Gesicht zu treten geht überhaupt nicht! Ich hoffe die Schulleitung ist darüber informiert und entscheidet über eine konsequente Strafe! Bei uns an der Grundschule ist es üblich, dass Schüler für 2 Wochen suspendiert werden, sofern sie einen anderen Schüler absichtlich verletzen. Da es sich hierbei aber um eine verletzte Lehrkraft handelt, sollte diese Aktion auch dementsprechend bestraft werden! Eventuell wäre hier auch schon die Androhung der Entlassung von der Schule angebracht. Eine Suspendierung sollte auf jeden Fall erfolgen! Berate dich am besten mit der SL über das weitere Vorgehen und frage auch deine Kollegen um Rat. Von einer Strafanzeige würde ich allerdings absehen, da der Schüler ja nich nicht Strafmündig ist. Es sollte aber auch noch mit den Schülern geklärt werden, wieso es überhaupt zu dieser Schlägerei gekommen ist!

Gute Besserung  

mrys71 



alsoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.04.2018 21:46:05 geändert: 27.04.2018 00:07:06

zuerst einmal auch von mir gute Besserung.

Bei Zweitklässlern wäre ich auf jeden Fall auch dazwischen gegangen, bei uns sind es eher die 14-Jährigen, da lässt man das besser.

Eine Anzeige zu stellen würde ich dir auf jeden Fall raten, auch wenn das Kind noch nicht strafmündig ist und daher keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten hat. Aber allein die Tatsache, dass die grünen Männlein zuhause auftauchen, kann ja schon so Manches bewirken.

Zusätzlich solltest du überlegen, ob du eine Klage gegen die Eltern auf Schmerzensgeld anstrengen willst bzw. kannst. Die sollen ruhig merken, dass ihr Sprössling nicht ungestraft Lehrer treten darf. Darüber hinaus sollte auch in der Unfallmeldung erwähnt werden, dass der Schaden durch einen Angriff des Schülers entstand - deine Versicherung wird dann auch ihre Freude daran haben, die entstandenen Behandlungskosten von den Eltern einzutreiben.

edit: Zusätzlich hätte natürlich auch dein Arbeitgeber Schadensersatzansprüche aufgrund deiner Krankschreibung und des dadurch entstandenen Arbeitsausfalls.

Darüber hinaus sollte die Schule drastische disziplinarische Maßnahmen beschließen, bei denen eine temporäre Suspendierung vom Unterricht nur der Anfang sein sollte, mit dem Ziel des Schulausschlusses. Ein derart gezielter Tritt gegen eine Lehrkraft mit derart heftigen Konsequenzen geht überhaupt nicht und ist mit schulischem Miteinander nicht vereinbar. Dass der Tritt so gezielt erfolgt ist zeigt ja auch, dass der Täter geübt darin ist, andere niederzustrecken, da sollte man also nicht zu viel Milde walten lassen.

Aber noch viel wichtiger:

Wie geht es dir denn jetzt damit? Kannst du ruhig bleiben beim Gedanken daran, wieder den Pausenhof zu betreten? Kannst du ruhig schlafen? Was kommt in dir hoch, wenn du an den Täter denkst? Was empfindest du, wenn zwei andere Schüler sich schlagen? Könntest du nächste Woche unbeschwert deiner Arbeit nachgehen? Wenn du dich unwohl fühlst, vielleicht sogar Panikattacken bekommst oder dich diffuse Verstimmungen und Ängste plagen, dann lass dich für längere Zeit krank schreiben und suche dir professionelle Hilfe - je eher, desto besser, die Wartezeiten sind lang.



Auch von mirneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.04.2018 22:58:23

erst mal gute Besserung und alles Gute für Dich.

 

hbeilmann spricht mir aus der Seele. Als erstes solltes Du an Dich denken. Anzeige ja, bei uns hat der Besuch der grünen Männchen mit entsprechender Ansprache bei einem Schüler und dessen Eltern auch Wunder bewirkt.

Was mich verwundert ist, dass Du bisher nur von Dir und dem Schüler gesprochen hast. Was sagt Deine SL? Inwiefern ist sie tätig geworden? Sie hat eine Fürsorgepflicht für Dich!!! In Brandenburg gibt es beispielsweise Notfallordner, die sagen, was zu tun ist und ein Formular für das Schulamt.

Welchen Bachground hat der Schüler? ist er in psychologischer Behandlung? Ist das Jugendamt dran? Wie treten die Eltern auf? Ich frage nicht, um das Verhalten zu entschuldigen, sondern um ein Netzwerk zu stricken. Neben der Konsequenz, die von der Schule unbedingt kommen sollte (bei uns hätten die Eltern das Kind sofort abholen müssen + weitere Maßnahmen) sollte für das Kind auch professionelle Hilfe eingeleitet werden. Das ist ja nicht normal.

Hast Du das als Arbeitsunfall gemeldet? Unbedingt würde ich dieses tun. Und ob Du nach 3 Tagen wieder fit bist, auch wenn die körperlichen Schäden wieder in Ordnung sind, wage ich zu bezweifeln. Ich würde Dir empfehlen, ganz tief in Dich rein zu hören, ob Du vielleicht diesbezüglich professionelle Hilfe bzgl. Deiner Psyche brauchst. ES muss ja nicht gleich der Psychologe sein. Vielleicht reicht auch Supervision. Da das ein Arbeitsunfall ist, bezahlt es eh der Arbeitgeber und es erschließen sich auch andere Möglichkeiten. Aber wenn Du gleich wieder auf Arbeit erscheinst, dann vielleicht eher nicht. Dieses Verhalten hat ja auch etwas mit Dir gemacht und darüber würde ich nicht großzügig drüberweg sehen.

Und ob ich dazwischen gegangen wäre. Ja, natürlich. Damit kann man ja nicht rechnen. Ich bin auch bei den großen SuS dazwischen gegangen und ich bin nur 1,60 m.

Sollte Dein SL sehr schwerfällig sein im Verhängen von Maßnahmen, würde ich noch eine Überlastungsanzeige schreiben.

 



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