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Forum: "Doppelführungen"

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Doppelführungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lestat Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2005 12:47:31

Wollte mich mal erkundigen, ob ihr das leidige Thema "Doppelführung" auch kennt. Ich meine, dass man 2 Klassen quasi gleichzeitig beaufsichtigen muss, weil Lehrer fehlen. In unserer 8. Jahrgangsstufe ist das nicht die reine Freude, weil man als Lehrer wie angestochen von einer Klasse zur nächsten fetzt und eigentlich nur noch "Dompteur" spielt.
Und dann ist da nur noch die Frage, wie man eigentlich in zwei Klassenzimmern gleichzeitig aufpassen soll. Die Bilokation ist ja wohl noch nicht erfunden, oder? Ich meine, wie ist das rein rechtlich, wenn was passiert? Schließlich ist ja eine Klasse ca eine halbe Schulstunde allein. Oder gibts so was bei euch gar nicht?`

Leicht genervt Lestat


Nicht zulässig!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2005 14:11:03

Mitführungen sind, soweit ich weiß, nicht zulässig; ich hatte da auch schon einmal ein entsprechendes Papier in der Hand.
Welche Schritte kann man unternehmen?
1) mit dem anordnenden Schulleiter sprechen, rechtliche Bedenken geltend machen
2) sich die Mitführung schriftlich anordnen lassen
3) sich an den Personalrat wenden
4) bei GEW oder Lehrerverbänden Auskunft erbitten;
Schau auch mal ins Lehrer-ABC oder Schulleiter-ABC - müsste an jeder Schule sein; dort steht genau, welche Maßnahmen zu treffen sind, um die Unterrichtsversorgung sicher zu stellen.
Ich hoffe, das reicht so weit;
liebe Grüße und nicht unterkriegen lassen!
elefant1


wir hatten kürzlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: edlerverein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2005 14:29:51

in der schule just hierüber einen disput - es ging um stichprobenaufsicht, die in einer verwaisten klasse zu führen war, obwohl man selber unterricht hatte.
wir haben es als zumutung empfunden und wurden allenfalls dadurch besänftigt, dass wir erfuhren, dass dies modell uns 15% vertretungsstunden erspart.
es wurde uns erklärt, die rechtslage in nrw sei folgende: wenn die verwaiste klasse sich jederzeit beaufsichtigt fühlt und weiß, es kann jederzeit ein lehrer kommen, dann ist der lehrer rechtlich aus dem schneider, falls in seiner abwesenheit etwas passiert.
das gilt jedoch erst ab dem zeitpunkt, zu dem er sich einmal in der klasse hat blicken lassen.
folge:
ich habe mir vorgenommen, in diesen fällen in den ersten 5 minuten gleich in diese klasse zu gehen und mit weiteren stippvisiten zu drohen, dann kann ich rechtlich im falle eines falles jedenfalls nicht belangt werden.
was das für meinen unterricht in der "eigentlichen" klasse bedeutet und wieviel lust ich habe, für so etwas quer durchs schulhaus zu sausen, steht auf einem anderen blatt ...


Die Omnipräsenzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2005 14:33:10

wird noch nicht verlangt, aber die Bilokation ist doch selbstverständlich.
Es ist schade, wenn solche Maßnahmen noch immer erforderlich sind, aber in manchen Situationen ( hoher Krankenstand) sind sie unumgänglich. Die schriftliche Anordnung ( durch einen Vertretungsplan) sollte aber unbedingt erfolgen und solche Doppeleinsätze sollten die absolute Ausnahme sein. Sie werden allerdings in nächster Zeit durch die Arbeitszeiterhöhung zunehmen, denn woher soll ich eine Vertretung nehmen, wenn kein Kollege eine Freistunde hat. Wenn nun besonders "schlimme" Klassen doppelt geführt werden müssen, könnte man doch schulintern umschichten und 2 "brave" Klassen zusammennehmen. Sicher ist der "Vertretungsplaner" bei einem solchen Vorschlag nicht abgeneigt.
Rechtlich ist man auf jeden Fall durch den Vertretungsplan als dienstliche Anweisung abgesichert; die Schüler müssen sich beaufsichtigt fühlen,d. h. aber nicht, dass man die ganze Zeit neben jedem einzelnen steht.


Die Doppelaufsichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hops Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2005 15:04:00

lässt sich lösenindem beide Klassen in einen Raum gesteckt werden und du unterrichtest gleich beide. (Wenn man dann noch von Unterricht sprechen kann).
Ich weiß eine total blöde Anwort , aber leider schon passiert.

Im Sport war das manchmal schon ein Dauerzustand.
Denn auch wenn es nicht zulässig ist, nimmt unser Arbeitgeber solche qualitätsmindernden Zustände in Kauf.

Liebe Grüße und hoffentlich nicht zu oft derartige Situationen von Hops


Aufsichtspflicht?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2005 16:35:42

Wenn man die Aussage Ernst nimmt, dass jede Klasse eine Aufsicht braucht, müssten in der Pause ja wohl auch alle Lehrer draußen sein.
Ich denke, die Schüler sollten ja nach Alter und Verhalten behandelt werden. Es gibt durchaus Klassen, die sich eine Unterrichtsstunde lang sehr gut so beschäftigen können, ohne dass wir Lehrer Angst haben müssen.
An unserer Schule werden aber noch andere Möglichkeiten ergriffen:
Randstunden fallen aus, so dass die Schüler eher nach Hause können.
Förderunterricht für einzelne Schüler entfallt (die würden ja aus dem Klassenverband herausgeholt) und der Lehrer kann dann vertreten.
Facher bei denen laut Plan eine Klasse in Zwei Gruppen mit zwei Lehrern eingeteilt sind (z.B. TG/WE) werden zusammengelegt)
oder meist kleinere Gruppen werden auf andere aufgeteilt (trifft häufig die Relilehrer)

Ich denke alle Lösungsansätze sind nicht ideal, aber da in derr Regel ja alle mal Krank sind, Fortbildung machen ... trifft es ja jeden mal.
An unserer Schule freut sich der stellvertretende Schulleiter auf jeden Fall über jeden konstruktiven Vorschlag für den Vertretungsplan!


Das Problemneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: poni Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2005 18:02:07

wird sich erst dann lösen lassen, wenn die Lehrer mehr Arbeitszeit in der Schule verbringen als zuhause, einfach viel länger präsent sind, aber nicht die ganze Zeit unterrichten müssen. Das wäre auch die Lösung für viele andere Probleme, aber warum mag niemand von den Skandinaviern Schule machen lernen?


Vertretungskonzeptneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leva Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2005 22:32:43 geändert: 25.04.2005 22:33:51

Bei uns in S-H muss jede Schule ein Vertretungskonzept entwickeln. Da gibt es verschiedene schöne Möglichkeiten, um Unterrichtsausfall zu verhindern : Mehrarbeit, 2 Klassen mit einer Lehrerin zum Sport schicken, eine Klasse aufteilen ( je 6 Kinder in eine andere Klasse), sogenannte ELZ (Eigenlernzeiten), die z.B. von einer Mutter oder einer Praktikantin beaufsichtigt werden oder eben das "Pendelmodell", wobei eine Lehrerin zwischen 2 Klassen pendelt. In unserem Vertretungskonzept kommen eigentlich alle diese Varianten vor und werden - je nach Klasse und Klassenstufe - eingesetzt. Das Wort "Unterrichtsqualität" wollen wir dabei aber lieber nicht in den Mund nehmen! Aber unser Arbeitgeber will es so haben. Hauptsache, die Kinder sind betreut und es fällt - statistisch betrachtet - kein Unterricht aus!

Das Pendelmodell klappt eigentlich nur dann gut, wenn eine Klasse einigermaßen gelernt hat, selbstständig zu arbeiten und mit Wochenplanarbeit, Lernen an Stationen oder Freiarbeitsphasen umzugehen. Ansonsten ist es totaler Mist.

Rechtlich ist das Ganze auf jeden Fall abgesichert. Dazu gibt es sogar ein Schreiben des Ministeriums. Wir sind nicht verpflichtet, die Schüler/innen lückenlos zu beaufsichtigen. Es reicht, wenn sie sich beaufsichtigt fühlen.

Übrigens - wie wäre es mit folgender Maßnahme:
Wir müssen die Schüler nicht lückenlos unterrichten. Es reicht auch, wenn sie sich unterrichtet fühlen.

Leva


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