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Forum: "Raus, vor die Tür"
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| In diesen Fällen ist die Rechtssprechung relativ eindeutig | | von: ruedi
erstellt: 31.08.2003 17:27:25 |
Wenn man den fragwürdigen, pädagogischen Aspekt dieser Sanktionierung mal außer Acht lässt, stellen Gerichte immer wieder fest, dass der Lehrer rein rechtlich gesehen hier in den meißten Fällen nicht belang werden kann. Es liegt also keine direkte Verletzung der Aufsichtspflicht vor, eher handelt es sich um eine "zulässige Maßnahme um die Ordnung während des Unterrichts wiederherzustellen".
In einem konkreten Fall wurde ein Schüler des Unterrichts verwiesen und stürtzte daraufhin unbeaufsichtigt aus einem Fenster und verletzte sich schwer. Die Klage des Schülers würde vom Landgericht zurückgewiesen. Die Richter stellten fest, der Lehrer dürfte davon ausgehen, dass sich ein Schüler in dieser Situation "ordnungsgemäß und vernünftig" benehme. Es habe weder eines speziellen Hinweises bedurft, dass dieser sich vor der Tür aufhalten solle, noch hätte der Lehrer die Tür zum Klassenraum offen lassen müssen. Dass der hinausgewiesene schüler im Nebenraum aus dem Fenster stürze (so heißt es in feinstem Juristendeutsch weiter), liege außerhalb aller Lebenserfahrung.
Also, vor die Tür setzen ist zumindest juristisch gesehen ein legitimes Mittel zur Disziplinierung unserer Schüler (wenn auch meiner Ansicht nach eine Kapitulation vor denselbigen).
Dieser Fall und noch viel kuriosere, sind übrigens nachzulesen in einer Rechtssprechungsübersicht des Oberschulamts Stuttgart, die ich soeben in den Materialien zum Thema Aufsicht hinzugefügt habe. Unbedingt durchlesen. Hat einen hohen Informations- und z.T. auch Unterhaltungswert. Man kommt z.T. nicht aus dem Staunen raus was alles passiert und passieren kann! |
| also, | | von: feul
erstellt: 25.10.2004 11:40:01 |
wir erstellen am anfang eines schuljahres einen plan, da trägt jeder lehrer eine oder zwei stunden ein, wo er sich vorstellen kann, einen "auffälligen schüler" zusätzlich zu beaufsichtigen, entweder der lehrer hat gerade eine freistunde oder eine relativ kleine gruppe schüler zu unterrichten.
wenn es dann vorkommt, dass ein schüler den unterricht dermaßen stört, dass es für die mitschüler nicht mehr tragbar ist, geht er den rest der stunde zu dieser lehrkraft und außerdem werden die eltern informiert (am wirkungsvollsten ist es, wenn der schüler im beisein des lehrers selbst zu hause anrufen muss und seinem vater/mutter mittteilen muss, dass er gerade vom unterricht suspendiert wurde).
kommt aber selten vor bei uns........ |
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