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Forum: "Texte aus dem Internet in Klausuren?"
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| Texte aus dem Internet in Klausuren? | | von: montargis
erstellt: 15.01.2007 15:59:34 |
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob man Texte aus dem Internet in Klausuren verwenden darf (natürlich unter Angabe der Seite, auf der man sie gefunden hat). Konkret suchte ich einen Text für eine Nachschreibklausur in der 11 und bin im Internet auf zwei schöne Texte gestoßen; beide Forumseinträge, in denen die Betroffenen schildern, welche Probleme sie mit ihren Geschwistern haben.
Es gibt in den vielen Foren wahrscheinlich schon irgendwo eine Antwort auf meine Frage, aber ich habe sie leider nicht gefunden. Und da ich nicht genau wusste, in welchen Themenbereich meine Frage fällt, habe ich sie einfach bei dem Fach eingeordnet, das gerade konkret betroffen ist.
Für eine kurze Rückmeldung (oder für einen Verweis auf ein bereits bestehendes Forum, in dem meine Frage beantwortet wird) wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße, montargis |
| @frank 11 | | von: bumblebee79
erstellt: 16.01.2007 20:07:57 |
hmm, ich glaube, vor allem im Fremdsprachenunterricht ist das doch ein bißchen was anderes. Da muss man doch Originaltexte verwenden - wie soll das denn gehen, wenn ich nicht Texte anderer verwende? Und es kann doch niemand im Ernst erwarten, dass ich für jeden Zeitungsartikel, den ich im Unterricht verwende, zuerst bei der Redaktion um Erlaubnis bitte, den verwenden zu dürfen? Dann könnten wir wohl kaum noch einen zeitgemäßen Fremdsprachenunterricht mit aktuellem Bezug durchführen...
@montargis:
Ich hab auch schon Internettexte in Klausuren verwendet, und da hat noch nie jemand was gesagt. Bei unseren offizielen Weiterbildungen in Russisch kriegen wir außerdem auch regelmäßig Internetmaterialien zur Verwendung im Unterricht... Ich seh deshalb das Problem nicht darin, dass es sich um Internettexte handelt, sondern vielmehr in der Art der Texte (Forenbeiträge) - entsprechen die denn den formalen Anforderungen an einen Klausurtext?
Liebe Grüße, bumblebee |
| ... | | von: frank11nr
erstellt: 16.01.2007 21:32:31 geändert: 16.01.2007 21:51:51 |
Die Frage war ja, was erlaubt ist und nicht, wie´s gemacht wird. Es sagt ja auch im Allgemeinen niemand was, wenn ein Lehrer einen DVD von zu Hause mitbringt und diesen vorführt, obwohl bei den meisten explizit eingeblendet wird, die Vorführung in Schulen und auf Schiffen (warum auch immer ausgerechnet Schiffe?!?) sei nicht erlaubt.
Zu den Originaltexten: Bei Latein dürfte "Der Urheber ist mehr als 70 Jahre tot" greifen. Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass wir in Deutsch und englisch unsere Literatur, auch wenn es Teils nur 20- Seitige Bücher waren, kaufen mussten und keine Kopien erhielten, in Latein schon. Ob das aber am Urheberrecht lag, weiß ich nicht.
Ich würde mich freuen, wenn sich mal ein Redaktionsmitglied hier äußert. Ich such mal raus, wer letztens den "Keine kompletten Texte hier zitieren"- Beitrag eröffnet hat, falls ich ihn nochmal finde und schreib den Einsteller an.
Grüße,
Frank
EDITIERT: Oops, ich weiß ja, was Du unterrichtest, steht ja oben |
| Texte von einer Web-Seite | | von: berni
erstellt: 18.01.2007 09:01:42 geändert: 18.01.2007 09:04:48 |
"Seit der Änderung des Urhebergesetzes im September 2003 dürfen auch Werke geringen Umfangs und kleine Teile eines Werkes aus dem Internet kopiert werden, sofern sie zum eigenen Gebrauch im Unterricht verwendet werden sollen."
Quelle: http://www.4teachers.de/url/785
Dies gilt jedoch nur für den Schulgebrauch und nicht für eine Veröffentlichung im Internet (z.B. auf 4t).
LG
Berni |
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