http://www.4teachers.de/url/1505
als Link. Die Teilanerkennung ist explizit erwähnt.
viele Grüße
essen
Hier ein Auszug:
4.1 Für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden
Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (Studienschwerpunkt
Haupt-, Real- und Gesamtschule) erfolgt eine Anerkennung als
Erste Staatsprüfung, wenn im Einzelfall die Prüfungsleistungen inhaltlich
und quantitativ den Anforderungen eines Lehramtsstudiums in zwei
Fächern entsprechen, die auch im Zeugnis über die Abschlussprüfung
ausgewiesen sind, und die Antragstellerin oder der Antragsteller eine
mindestens zweijährige berufspraktische Tätigkeit nach Abschluss des
Studiums nachweist. Hinreichende Prüfungsleistungen für eine Anerkennung
als Erste Staatsprüfung in zwei Fächern werden in der Regel
nur auf Grund eines Hochschulabschlusses mit mindestens 7 Semestern
Regelstudienzeit (ohne reine Praxissemester) festgestellt werden
können. Liegen hinreichende Prüfungsleistungen nur für ein Fach vor,
Seite 5 / 9 wird eine Anerkennung als Teil einer Ersten Staatsprüfung ausgesprochen.
In diesem Fall können die Antragstellerinnen und Antragsteller
eine Erste Staatsprüfung erlangen, indem sie noch Studien- und Prüfungsleistungen
in der Fachwissenschaft des zweiten Faches, in Erziehungswissenschaft,
dem didaktischen Grundlagenstudium sowie der
Fachdidaktik in beiden Fächern entsprechend den Anforderungen der
Lehramtsprüfungsordnung (LPO) erbringen.