Ich denke hier gibt es mehrere dinge zu klären. Ob und wie viel Vertretungsunterricht zu halten ist, hat ja auch etwas damit zu tun, welches Arbeitsverhältnis man hat.
Wenn Vertretungen gleichmäßig und sinnvoll über das Kollegium verteilt werden, würde ich nicht meckern, denn man ist ja auch selbst einmal krank, auf Fortbildung oder... .
Ich wüsste nicht, dass es eine Verordnung gibt, in der die Länge der zu leistenden Aufsichten aufgeführt würden. Das wäre ja auch unrealistisch, da diese von vielen verschiedenen Faktoren (Anzahl der Schüler und Lehrer, Anzahl der Teilzeitkräfte, Busaufsichten ..) abhängig sind. Bei uns hat z. B. der Verbindungslehrer laut Erlass keine Aufsicht.
Für beide Fälle würde ich dir jedoch zu einem vertrauensvollen Gespräch mit dem zuständigen Lehrer raten, so nach dem Motto "Wie wird das hier in der Regel gemacht." Oft führt das zur Klärung.