Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mehrere Klassen und Kurse unserer Schule nehmen in diesem Jahr erstmals am "Briefmarathon" von amnesty international (https://www.amnesty.de/briefmarathon) teil. Ich habe im Rahmen des LER (Ethik)-Unterrichts das auch getan, da ich die Idee für sehr gut und den Ansatz für pädagogisch wertvoll halte. Bei der Umsetzung bin ich aber auf zwei Probleme gestoßen:
Problem1: "Überwältigungsverbot" (Beutelsbacher Konsenz) vs. alle sollen sich beteiligen
Mein Lösungsansatz dafür: Es schreiben alle einen Brief. Ob der Brief tatsächlich an der Aktion teilnimmt, entscheiden allein die Schreiber selbst. Dadurch, dass der korrekte Absender drauf steht, signalisieren sie mir, dass der Brief wirklich verschickt werden soll. Steht nur der Name, ohne Absenderanschrift drauf, heißt das für mich, dass der Brief nicht weitergeleitet werden soll und er bleibt dann ein "normales" Arbeitsprodukt einer Unterrichtsstunde. Die Gründe für die Nichtteilnahme erfrage ich nicht, da ich der Meinung bin, dass schon allein die Beschäftigung mit der Thematik für diese Schüler gewinnbringend ist.
Problem 2: amnesty international weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Briefe mit Absender sinnvoll sind. Was passiert aber, wenn sich Eltern beschweren, dass ihre minderjährigen Kinder von Lehrern angehalten werden, persönliche Daten an Fremde preiszugeben, noch dazu vielleicht an irgendwelche Diktatoren, an die die Protestbriefe ja geschickt werden?
Welche Erfahrungen habt Ihr bisher bei der Teilnahme am "Briefmarathon" gemacht? Vielleicht kennt sich ja auch jemand mit der Rechtslage zu Problem 2 aus?
Viele Grüße, kuntschi