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Ich habe deine Frage mal auf unserer Facebook-Seite gepostet.
https://www.facebook.com/4teachers
Die erste Antwort lautet:
"Ich hatte das auch in Englisch, Klasse 10 (allerdings Nds). Im Lösungsbogen und Erwartungshorizont war das genau angegeben. So war es möglich, den Inhalt mit 0 Punkten zu bewerten, aber im Teilbereich Sprachrichtigkeit etc. waren wenigstens noch ein paar Punkte möglich."
2. Antwort:
"Nun - solange der Text mit der Thematik noch in Einklang zu bringen ist, würde ich noch Punkte geben. Falls sich jedoch der verdacht aufdrängt, dass hier auswendig Gelerntes reproduziert wurde, ist es wegen Täuschungsversuches eine ungenügende Leistung."
3. Antwort:
"Wer in B-W korrigiert bekommt doch sämtliche Informationen auf einem roten Bogen geliefert. Da steht auch der erwartungshorizont drauf.
Wenn sich dieses Jahr in E nichts geändert hat im Vergleich zu den Vorjahren, dann ist Thema verfehlt 0 Punkte. Auch Grammatik und Rechtschreibung können da nichts retten."
4. Antwort:
"Es gibt einen Korrekturrichtlinienerlass des KuMi BaWü! Evt bei der Schulleitung anfordern oder im Internet suchen!"
5. Antwort:
"Bei ungenügender inhaltlicher Leistung-also bis 1,5 Punkte,darf höchstens eine Punktzahl von 8 Punkten für die Sprache vergeben werden.
Hier Verrechnungspunkte und nicht Notenpunkte."