ich weiß nicht, ob es so einfach ist, Deine Frage zu beantworten. Als Referendarin stand ich vor kurzem auch vor dieser Frage, und ein Schema konnte mir niemand anbieten, das muss sich wohl jeder selbst entwickeln.
Wichtigste Orientierung sollte in jedem Fall der Rahmenplan und die Beschlüsse der Fachkonferenz sein. Dort bekommst Du wichtige Richtlinien, an die Du Dich bei der Bewertung halten musst. Ich nehme an, dass sich diese Richtlinien von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In Brandenburg muss die Note zu 60% aus der Sprache und zu 40% aus dem Inhalt bestehen. In die Bewertung der Sprache gehen neben Rechtschreibung/Grammatik auch Ausdruck und Stil mit ein. Deshalb gibt es eine neue Vorgabe, die besagt, dass nicht mehr der Fehlerindex allein die Note bestimmt, sondern der Gesamteindruck bewertet werden soll. Das bedeutet, dass entschieden werden muss, ob die jeweiligen Fehler die Kommunikation beeinträchtigen, oder nicht. Mir hat man empfohlen, zuerst den Fehlerindex auszurechnen und den so erhaltenen Punktwert anschließend zu relativieren, je nach Ausdruck, Stil und Relevanz der Fehler.
Für die Inhaltsnote erstelle ich mir vorher immer einen Erwartungshorizont mit einer zu erreichenden Punktzahl.
Ob das das Optimum ist, kann ich nicht sagen, weil ich meine Korrekturmethode selbst noch ständig überarbeite. Aber vielleicht konnte ich Dir erste Anregungen geben?
Viel Erfolg bei der weiteren Suche
& liebe Grüße, bumblebee79