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Forum: "Gutachten für Schülerin von Förderschule Spr"

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Gutachten für Schülerin von Förderschule Sprneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ente2b Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.12.2007 19:24:51

Hallo Ihr Lieben,

kaum sind die Feiertage vorbei, gehts schon wieder los...
Ich muss ein Gutachten für eine Schülerin schreiben, die nach dem ersten Schuljahr von der Förderschule für Sprache zu mir an die Grundschule (NRW)gekommen ist. Sie hatten einen ausgeprägten Sigmatismus, hat sich aber sehr verbessert und soll nun bei mir bleiben. Das Gutachten, das kein Förderbedarf mehr besteht, muss nicht ausführlich sein. Aber ich habe so etwas noch nicht geschrieben. Hat jemand so etwas schon mal gemacht und ein paar Tipps, was ich alles schreiben könnte??
Ihre Eltern sind übrigens dagegen. Sie wollen, dass das Kind wieder zurück geht. War ja schön, zwölf Kinder mit zwei Lehrern. Nicht 27 Schüler mit einer Lehrerin, die ständig anruft, weil mal wieder Hausaufgaben, Bücher usw. fehlen...Aber wenn ich als ihre Lehrerin sage, dass kein Förderbedarf mehr besteht, können sie nichts machen oder?


also...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.12.2007 19:41:21

hier entscheidet nicht die grundschule, ob noch förderbedarf besteht, sondern die förderschule... und die schreibt auch das gutachten...
so isses in schleswig-holstein...
skole


findeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vobiscum Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.12.2007 23:15:13 geändert: 29.12.2007 15:37:41

auch abenteuerlich, mit welchem auftrag du als regelschullehrerin betreut worden bist ( oder sein sollst). gutachten sind aufgabe von speziell ausgebildeten förderschullehrern.


hallo enteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sopaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.12.2007 10:44:33

ist die schülerin als gu-schülerin mit weiterbestehendem sonderpädagogischem förderbedarf bei/von dir beschult worden?
geht es nun darum diesen förderbedarf gegebenfalls aufzuheben?

wenn das mädchen von der förderschule kam, ist bereits ein gutachten erstellt worden. du brauchst kein gutachten schreiben. wahrscheinlich wirst du einen bericht über die entwicklung des kindes in deiner klasse schreiben müssen. dies ist bei weitem nicht so umfangreich wie ein gutachten, könnte einem beschreibenden zeugnis sehr ähnlich kommen. falls bei dir gu läuft, solltest du dich mal mit der entsprechenden sonderpädagogin zusammensetzen...

mfg
sopaed


ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ente2b Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.12.2007 14:48:57

habe dann wohl den falschen Begriff gewählt. Also ich muss kein Gutachten sondern einen Bericht für das Schulamt schreiben, dass für dieses Mädchen kein sonderpädagogischer Förderbedarf mehr besteht und sie auf der Regelschule bleiben kann. Der soll auch nicht umfangreich sein. GU gibt es bei uns nicht und ich habe damals auch keine Förderempfehlung o.ä. bekommen. Soll ich also einfach nur reinschreiben, wie sie sich eingelebt bzw. entwickelt hat? Hat denn noch keiner so etwas geschrieben?


eigentlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vobiscum Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.12.2007 15:00:24 geändert: 29.12.2007 15:36:58

geht das so: in diesem bericht an das schulamt fasst du alle deine differenzierenden beobachtungen (passende beobachtungskriterien solltest du im gespräch mit der/dem sopaed erstellen) zusammen, die klar machen, warum das kind keinen förderbedarf im bereich sprache mehr hat und es sich stattdessen "auf die anforderungsebene der regelschule" hin entwickelt hat. das schulamt prüft dann deine beobachtungen und schlussfolgerungen und entscheidet ggf. "sonderpädagogischer förderbedarf aufgehoben" (so jedenfalls in nrw)


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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.12.2007 23:04:11

Hier (nördliches Niedersachsen) gibt es Lehrer der Förderschule, die den Schwerpunkt Sprache haben, und 2 Std. die Woche in der GS sind. Diese würden bei uns das Gutachten schreiben.
Zudem verbleiben die Schüler 2 Jahre in der Sprachheilklasse, erhalten dort Sprachunterricht und Unterricht für den Stoff der 1. Klasse und werden dann erst in die 2. Klasse einer Regelschule geschickt.

Entscheidend ist m.E., ob das Kind weiterhin eine Therapie erhält und ob diese ausreichen würde, den Sigmatismus zu verbessern bzw. zu beheben.
Das sollte doch aber eigentlich ein Logopäde/ Stimmtherapeut o.ä. einschätzen.
Solche Bedenken könntest du in das Gutachten am Ende stellen.

Andererseits würde ich an deiner Stelle eine Beurteilung abgeben, ob das Kind trotz der sprachlichen Beeinträchtigung dem Unterricht folgen und auch mitarbeiten kann,
und wie sehr sich die Beeinträchtigung auf die Sprache und den Schriftspracherwerb auswirkt. Sollte das Kind im normalen Rahmen in den Fächern mitarbeiten können, würde ich das darstellen. Evtl. würde ich Arbeitsproben anheften (freie Texte der Schülerin, Wörterdiktat?)
Zum Sozialverhalten und der Integration in der Klasse würde ich auch etwas schreiben, ob das Kind Anschluss hat oder große Schwierigkeiten bestehen, weil das Kind ja vielleicht wenig spricht!?

Palim



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von: ente2b Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.12.2007 14:41:52

habt ihr es in Niedersachsen wirklich besser! Das halte ich so auch für viel sinnvoller!
M.E. ist eine Förderung weiterhin sinnvoll, da der Sigmatismus noch nicht vollständig behoben ist. Aber die Leistungen der Schülerin sind sehr gut, vor allem ihre freien Texte beinhalten wenig Fehler. Sie ist auch sehr bemüht deutlich zu sprechen.
Ihr Zeugnis des ersten Schuljahres war auch sehr gut, deswegen ist sie schon zu uns gekommen. Aber zu ihrer Aussprache stand gar nichts im Zeugnis, das hat mich sehr gewundert.
Die Eltern behaupten übrigens, die Krankenkasse würde eine weitere logopädische Förderung nicht bezahlen. Deswegen wollen sie das ihr Kind wieder zurück wechselt, weil sie sich das nicht leisten könnten.


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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.12.2007 18:41:47

Es ist in der Tat nicht leicht, für Kinder ein Rezept zur logopädischen Therapie zu bekommen - das ist hier auch so.
Aus anderen Gegenden (Stadtgebiet Hannover) habe ich anderes gehört, da bekommen Kinder, die im Chor singen und noch keine saubere Stimme haben, Logopädie verordnet.
Hier bekommen es nicht einmal die, die es mehr als dringend nötig hätten. Die Ärzte haben ein Kontingent und sind seeeehhr sparsam - wirklich geholfen ist dadurch vielen Kindern nicht.

In deinem Fall würde ich einfach mal bei einem Arzt oder einer Logopädin / Atem-, Sprech- und Stimmtherapeutin nachfragen. Auf jeden FAll gibt es auch hinsichtlich der Krankenkassen große Unterschiede.

Ein weiterer Weg, der aber hier auch nur auf dem Papier besteht, wäre eine andauernde Förderung durch die Förderschule bei Verbleiben des Kindes in der Regelschule. Wie gesagt - das ist hier auch eher selten, von der regulären Förderung, die hier noch besteht, mal abgesehen.

Letztlich liegt die Entscheidung ja nicht bei dir, aber du kannst ja deine differenzierte Meinung durchaus aufschreiben ... und hoffen, dass der oder die Entscheindende vernünftig alles abwägt.

Palim


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