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Forum: "Arbeitslosengeld"

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Arbeitslosengeldneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: steffi2309 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2008 12:19:21

Hallo,
ich weiß nicht, ob ich meinen Beitrag jetzt in den richtigen Forenbereich schreibe.
Und zwar ist es so, dass ich letztes Jahr im Mai meine Prüfung zum 2. Staatsexamen abgelegt habe (HESSEN). Danach war ich weiter an meiner Referendariatsschule und habe bis zum Ende des Schuljahres dort unterrichtet.
Ich bin der erste Jahrgang, der nach der UFO ausgebildet wurde. Der Vertrag ging daher bis zum Ende des Schuljahres. Denoch bin ich nach meinem Verständnis nach keine Referenarin mehr, nachdem ich die Prüfung abgelegt hatte.
Nun ist es so, dass ich mit zwei Lehraufträgen für das Schuljahr 2007/2008 kein "ganzes" Kalenderjahr, wohl aber ein Schuljahr beschäftigt war.
Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld muss ich aber 12 Monate beschäftigt gewesen sein, daher wäre die Zeit ab der Prüfung für einen Anspruch sehr wichtig.

Wer kann mir sagen, an wen ich mich wenden kann, um das zu kären.
Für mein Rechtsverständnis wäre es unfair, wenn ich, obwohl ich ein Schuljahr und die Zeit nach der Prüfung gearbeitet habe, nun kein Geld bekommen sollte. Der Gang zu Arbeitsamt ist schon demütigend genug.

Vielen Vielen Dank für Eure Antwort und eure Hilfe.
Steffi


Verbeamtung auf Widerrufneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: raskolnikow Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2008 13:20:12

Hallo Steffi,

ich nehme an du warst, als du nach deiner Prüfung im Mai bis Vertragsende gearbeitet hast, genauso wie vorher verbeamtet (auf Widerruf). In dem Fall hast du also keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt und demnach auch keine Ansprüche auf ALG aus dieser Zeit. Bin kein Experte, ist aber nach meinem Rechtsverständnis so. Recht hat leider nicht immer mir Gerechtigkeit zu tun, unfair finde ich es auch!
Wenn du in der GEW oder einem Lehrerverband bist, kannst du dort sicher genauere Auskünfte erhalten, oder direkt beim Arbeitsamt.
Viel Glück,

*ras


Schulamtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: steffi2309 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2008 13:33:37 geändert: 24.06.2008 13:34:23

Hallo ras,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde beim Schulamt mit der Juristin sprechen und dann auch nochmal bei der GEW anrufen. Bin zwar kein Mitglied, aber vielleicht helfen sie mir doch.

Oh mann, statt auszuspannen und die notwendigen Ferien
zu genießen nun dieser Kram. Ich bin traurig und sauer.

Viele Grüße
Steffi


nur ein paar Gedankenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2008 16:51:29

Ich habe zwar auch keine Ahnung, aber was mich verwundert. Wenn Du ein SJ gearbeitet hast, das geht bei uns vom 1.8. bis 31.7.- also genau ein Jahr. Desweiteren steht Dir ja auch ein Jahresurlaub zu. Kannst Du den nicht so nehmen, dass Du das Jahr voll bekommst?


Wenn Du wirklichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2008 17:21:07 geändert: 24.06.2008 17:29:16

nicht lange genug "eingezahlt" hast, erhältst Du m.E. auch kein ALG I.

Anders als rsakolnikow vermag ich dann jedoch keine Ungerechtigkeit zu erkennen:
Denn WENN Du Dich nicht in ausreichendem Maße durch Sozialversicherungsbeiträge an der Solidargemeinschaft betätigt hast, kannst Du sie logischerweise auch nicht in Anspruch nehmen.
Wobei ich nicht verhehle, mir würde das an Deiner Stelle auch stinken - aber das wäre dann nun mal so.

Sicher sind solche Grenzen relativ willkürlich gesetzt,aber irgendwo muß man einen Strich machen. Sonst könnte im Extremfall jeder 1 Tag arbeiten und dann 1 Jahr ALG I beziehen. Das würde Dir auch nicht gefallen, oder? Darüber muß man sich halt vorher im Klaren sein (Ich gebe ausdrücklich zu, dazu mir vorher auch keine Gedanken gemacht zu haben).

Also bliebe letztlich ALG II, also Hartz IV.
Allerdings wäre die Sache mit der Vertragsdauer und dem Anspruch auf Urlaub wirklich eine Überprüfung wert. Deshalb wende Dich, wie schon angeregt,an die GEW oder vielleicht auch an den Personalrat Deiner Schule.

Viel Erfolg!

LG

Hesse


Ungerecht ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: raskolnikow Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2008 21:10:45

ist vor allem die Praxis, Lehrer nur von Schuljahresanfang bis Schuljahresende einzustellen. Damit bringt man sie um einen Großteil ihres verdienten Urlaubs und bei Berufsanfängern verhindert man zudem den Bezug von ALG I.


@Hesseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.06.2008 08:24:55

Ich muss raskolnikow Recht geben. Es ist eine Frechheit vom Schulamt, jemanden so einzustellen, dass er gerade keinen Anspruch hat. Ein Schuljahr geht meines Erachtens ein Jahr. Und nach einem Jahr hat man Anspruch.
Ich bin wirklich sprachlos, wie man hier mit jungen KollegInnen umgeht. Schon die Praxis mit einem Jahr ist abartig und jedes Jahr müssen sie hoffen, wieder ein Jahr zu bekommen zu welchen Konditionen ist unklar. Sie können sich weder einarbeiten noch auf irgendetwas aufbauen. Und sie dann auch noch so einzustellen, dass sie vielleicht 11,5 Monate arbeiten, ist Ausbeutung ohne Ende. Und das im öffentlichen Dienst, der eigentlich mehr Verantwortung übernehmen sollte als die freie Wirtschaft.


AFL- Das Amt für Lehrerbildung, "Hilfe" nur so lange es keine Arbeit machtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: steffi2309 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.06.2008 14:35:17 geändert: 25.06.2008 14:38:27

Vielen Dank für Eure aufmunternden Worte.


Ich akzeptiere langsam die ganze Ungerechtigkeit; aber verstehen kann ist es immer noch nicht. Ihr habt mir auch wieder Mut gemacht weiter darüber nachzudenken. Es muss doch jemanden geben, der sich mit den Vorschriften/Verordnungen auskennt. Wenn kann mir eine Stelle nennen, an die ich mich wenden kann.
Ich bin nicht in der GEW und die Frau von der GEW hat mich gleich damit am Telefon damit empfangen, dass sie Ferien habe.
Ist das nicht vielleicht auch ein Verstoß gegen den Gleichstellungsgrundsatz?

Die Sache mit der Schuljahreslänge und auch mein Urlaubsanspruch wären mögliche Anknüpfungspunkte.

Ich habe zusätzlich BWL im Abendstudium gemacht und kenne mich ein wenig mit Gesetzen aus. §242 BGB existiert nicht umsonst. Unser Rechtsempfinden und der Grundsatz von Treue und Glauben haben ihre Berechtigung, finde ich jedenfalls.

Ein Schuljahr müsste vom 01.08. bis 31.07. gehen, das sehe ich auch so, das Referendariat nach der UVO tut es ja auch. In Hessen geht es aber wohl immer vom Beginn der Schule bis zum letzten Schultag.

Aus welchem Bundeslang kommst Du CALDEIRAO?

Eine Dame vom AFL hat mich heute übrigends zurückgerufen und mir gesagt, dass sie glaubt, dass die Zeit nach meiner 2. Staatsprüfung bis zum Ende des Schuljahres (Sommer 2007) nicht angerechnet werden kann. Ich frage mich, warum sie überhaupt angerufen hat, wenn sie es doch nicht sicher weiß???

Wir plauderten entspannt, und ich erzählt ihr wie kundenunfreundlich manche Sachbearbeiter beim Arbeitsamt seinen (aber ich hatte übrigends auch eine ganz liebe am Telefon), und sie stimmte mir zu, dass das gar nicht ging, man wäre ja Kunde. Sie war der Meinung, dass man für einen Kunden Engagement zeigen müsste, dass wäre bei ihrem Amt ja auch wichtig.

Als sie dann meinte, dass eine Arbeitsbescheinigung des Referendariat weiteren Aufschluss geben könnte, habe ich sie gebeten, eine zu erstellen. Sie meinte daraufhin, dass ihre Kollegin das machen würde und die wäre heute schon gegangen. Dann habe ich sie gebeten ihr einen Zettel hinzulegen, aber das ging nun gar nicht. Vorher entspannt wurde sie nun hektisch und hatte keine Zeit mehr. Die neuen Referendare müssten ja abgerechnet werden, sie hätte viel zu tun. Und sie könnte keinen Notiz schreiben. Ich solle morgen anrufen. Ich habe sie um die Faxnummer gebeten, damit ich die Sache heute bearbeiten kann, ich will mich morgen nicht wieder mit dem Thema beschäftigen.

Tja, was ist das für eine Zeit, in der die wenigsten kompetent sind und in der die meisten Menschen sich ganz schnell wegdrehen, wenn nur eine Kleinigkeit von ihnen gefragt ist?



@ caldeiraoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.06.2008 16:03:01

Da sind wir uns einig .

Mein Widespruch war grundsätzlicher Art und bezog sich auf das "Recht auf ALG" - vielleicht ging das ein wenig an der Kritik, wie raskolnikow und Du sie geäußert habt, vorbei.
Das wäre dann ein Mißverständnis.

Denn natürlich ist es bedenklich (aber leider ja keine neue Praxis) , wenn der Staat sich verhält wie gewöhnliche Arbeitgeber in der Wirtchaft - das ist fürwahr eine Frechheit . Aber auch hier kommt irgendwann mit Wucht der Mangel (z:T. ist er ja schon da) - und dann schau'n mer mal...

LG und ein tolles Halbfinale heute

Hesse


Hessisches Kultusministeriumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: steffi2309 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.06.2008 16:10:08 geändert: 25.06.2008 16:10:23

Ihr werdet es nicht glauben und mich hoffentlich auch nicht auslachen, aber ich habe ein Fax an Jürgen Banzer und Joachim Jacobi geschrieben. (Hessischer Minister und Staatssekretär)

Banzer war ja Justizminister, sein Rechtsempfinden verlangt doch sicher einer andere Vorgehensweise.

Ich wünsche Euch allen auch ein schönes Fußballspiel heute Abend.

Hoffentlich gibt es danach keine Krawalle.

LG




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