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Forum: "Arbeitslosengeld"
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| Arbeitslosengeld | | von: steffi2309
erstellt: 24.06.2008 12:19:21 |
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich meinen Beitrag jetzt in den richtigen Forenbereich schreibe.
Und zwar ist es so, dass ich letztes Jahr im Mai meine Prüfung zum 2. Staatsexamen abgelegt habe (HESSEN). Danach war ich weiter an meiner Referendariatsschule und habe bis zum Ende des Schuljahres dort unterrichtet.
Ich bin der erste Jahrgang, der nach der UFO ausgebildet wurde. Der Vertrag ging daher bis zum Ende des Schuljahres. Denoch bin ich nach meinem Verständnis nach keine Referenarin mehr, nachdem ich die Prüfung abgelegt hatte.
Nun ist es so, dass ich mit zwei Lehraufträgen für das Schuljahr 2007/2008 kein "ganzes" Kalenderjahr, wohl aber ein Schuljahr beschäftigt war.
Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld muss ich aber 12 Monate beschäftigt gewesen sein, daher wäre die Zeit ab der Prüfung für einen Anspruch sehr wichtig.
Wer kann mir sagen, an wen ich mich wenden kann, um das zu kären.
Für mein Rechtsverständnis wäre es unfair, wenn ich, obwohl ich ein Schuljahr und die Zeit nach der Prüfung gearbeitet habe, nun kein Geld bekommen sollte. Der Gang zu Arbeitsamt ist schon demütigend genug.
Vielen Vielen Dank für Eure Antwort und eure Hilfe.
Steffi |
| AFL- Das Amt für Lehrerbildung, "Hilfe" nur so lange es keine Arbeit macht | | von: steffi2309
erstellt: 25.06.2008 14:35:17 geändert: 25.06.2008 14:38:27 |
Vielen Dank für Eure aufmunternden Worte.
Ich akzeptiere langsam die ganze Ungerechtigkeit; aber verstehen kann ist es immer noch nicht. Ihr habt mir auch wieder Mut gemacht weiter darüber nachzudenken. Es muss doch jemanden geben, der sich mit den Vorschriften/Verordnungen auskennt. Wenn kann mir eine Stelle nennen, an die ich mich wenden kann.
Ich bin nicht in der GEW und die Frau von der GEW hat mich gleich damit am Telefon damit empfangen, dass sie Ferien habe.
Ist das nicht vielleicht auch ein Verstoß gegen den Gleichstellungsgrundsatz?
Die Sache mit der Schuljahreslänge und auch mein Urlaubsanspruch wären mögliche Anknüpfungspunkte.
Ich habe zusätzlich BWL im Abendstudium gemacht und kenne mich ein wenig mit Gesetzen aus. §242 BGB existiert nicht umsonst. Unser Rechtsempfinden und der Grundsatz von Treue und Glauben haben ihre Berechtigung, finde ich jedenfalls.
Ein Schuljahr müsste vom 01.08. bis 31.07. gehen, das sehe ich auch so, das Referendariat nach der UVO tut es ja auch. In Hessen geht es aber wohl immer vom Beginn der Schule bis zum letzten Schultag.
Aus welchem Bundeslang kommst Du CALDEIRAO?
Eine Dame vom AFL hat mich heute übrigends zurückgerufen und mir gesagt, dass sie glaubt, dass die Zeit nach meiner 2. Staatsprüfung bis zum Ende des Schuljahres (Sommer 2007) nicht angerechnet werden kann. Ich frage mich, warum sie überhaupt angerufen hat, wenn sie es doch nicht sicher weiß???
Wir plauderten entspannt, und ich erzählt ihr wie kundenunfreundlich manche Sachbearbeiter beim Arbeitsamt seinen (aber ich hatte übrigends auch eine ganz liebe am Telefon), und sie stimmte mir zu, dass das gar nicht ging, man wäre ja Kunde. Sie war der Meinung, dass man für einen Kunden Engagement zeigen müsste, dass wäre bei ihrem Amt ja auch wichtig.
Als sie dann meinte, dass eine Arbeitsbescheinigung des Referendariat weiteren Aufschluss geben könnte, habe ich sie gebeten, eine zu erstellen. Sie meinte daraufhin, dass ihre Kollegin das machen würde und die wäre heute schon gegangen. Dann habe ich sie gebeten ihr einen Zettel hinzulegen, aber das ging nun gar nicht. Vorher entspannt wurde sie nun hektisch und hatte keine Zeit mehr. Die neuen Referendare müssten ja abgerechnet werden, sie hätte viel zu tun. Und sie könnte keinen Notiz schreiben. Ich solle morgen anrufen. Ich habe sie um die Faxnummer gebeten, damit ich die Sache heute bearbeiten kann, ich will mich morgen nicht wieder mit dem Thema beschäftigen.
Tja, was ist das für eine Zeit, in der die wenigsten kompetent sind und in der die meisten Menschen sich ganz schnell wegdrehen, wenn nur eine Kleinigkeit von ihnen gefragt ist?
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