|
Forum: "Freiwillig mobil im ersten Jahr?"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| genaue Auskunft | | von: ysnp
erstellt: 05.07.2008 16:47:59 |
kann ich dir nicht geben, doch ich glaube, dass man erst mobil werden kann, wenn man verbeamtet ist, zumindest sagen das unsere Kollegen so.
Es ist auch anzuraten, erst die Verbeamtung abzuwarten, wer weiß, wie sich dann die Bestimmungen wieder ändern.
Ich kann dir eher raten, weil ich das so von Kollegen mitbekomme: Halte noch durch, bis du verbeamtet bist, denn da musst du immer mit dem Besuch des Schulrats rechnen und es ist gut, das möglichst bald hinter sich zu bringen.
Frage notfalls beim Personalrat, bei der KEG oder beim BLLV nach, die können dir bestimmt kompetente Auskunft geben.
|
| Schade | | von: ivy81
erstellt: 05.07.2008 18:32:24 |
denn ich wollte eigentlich nicht mobil machen, weil ich es nach den Bestimmungen muss, sondern weil ich es will. Aber ich habe das Gefühl, so kann ich mich besser wieder auf was Neues einlassen. Schließlich habe ich schon drei mal erfahren, wie stressig die Einarbeitungszeit ist. Im Endeffekt kommen doch die Schüler zu kurz, weil man so mit den neuen Aufgaben beschäftigt ist - und natürlich mit: Wie ticken die Eltern, wie geht der Kopierer, welcher Kollege ist Morgenmuffel, wie läuft die Pausenaufsicht etc. Ständig gerüffelt werden, weil man etwas anders macht, als an der Schule üblich wird mit der Zeit lästig. Ohne Klassleitung hätte ich da glaube ich weniger Sorgen. Dann könnte ich mich wirklich auf meine Arbeit konzentrieren.
Ich möchte einfach nicht irgendwann im Meer der Verwaltungsarbeiten und des Drumherum ertrinken. Schließlich bin ich Lehrerin geworden, weil ich mit Kindern arbeiten möchte und nicht, weil mich Verwaltungskram so interessiert. Dann hätte ich auch Schnarchbeamter im Landratsamt werden können.
Eigentlich würde ich schon gerne endlich irgendwo ankommen. Aber mal angenommen, das mit dem Baby klappt dann innerhalb eines Schuljahres - dann bin ich ja kaum eingearbeitet und schon wieder draußen. Im Moment fühle ich mich in einer ziemlichen Zwickmühle!
Kommt der Schulrat eigentlich schon im ersten Jahr? Ich dachte immer, die lassen einen wenigstens da noch in Ruhe!
Liebe Grüße von der leicht verwirrten
ivy |
| Ich glaube, die machen das aus "Gerechtigkeitsgründen" | | von: joqui
erstellt: 09.07.2008 00:46:42 |
So hat man das mir damals erklärt. Wenn du noch in der Probezeit bist und visitiert wirst (für die Probezeitbeurteilung sprich Verbeamtung) und du hast keine eigene Klasse, so ist das angeblich ein Nachteil und dann könntest du wohl das Urteil anfechten weil ungerecht. So ist die Begründung (bin auch in BY).
Mach doch mit deinem Nachwuchs, wie es euch als Paar gut tut! Nimmt der Staat auf dich Rücksicht? Nein! Beim BLLV würde ich tatsächlich abklären wie das ist, wenn du auf Probe verbeamtet bist. Bei mir hieß das damals, dass das genauso sicher ist wie verbeamtet und wenn sie die Verbeamtung abschaffen würden würdest du doch noch zum Zug kommen (weil du aus der Elternzeit ja keinen Nachteil ziehen darfst - sonst wieder anfechtbar...). So war das vor 7 Jahren bei mir. Ich hab am Anfang Teilzeit gearbeitet. Dadurch hat sich nach dem Ref auch an der neuen Schule im neuen Landkreis der Stress in Grenzen gehalten. Bin dann im Laufe des 2. Schuljahres schwanger geworden und 6 Jahre "ausgestiegen". Als ich wieder anfing, hatte ich im selben Jahr die Probezeitbeurteilung und wurde verbeamtet (da gibt's ja nur: geeignet, bedingt geeignet, nicht geeignet...).
Würde ich jederzeit wieder so machen!
Eine Kollegin meinte damals, als ich auch so unschlüssig war, zu mir: Du hast noch lange genug Zeit, die Kinder von anderen Leuten zu erziehen - jetzt sind erst einmal deine eigenen dran!
Viel Glück bei deiner Entscheidung!
wünscht dir joqui |
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|