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Forum: "Bub in Schongau beim Schulschwimmen ertrunken - Könnte das nicht auch bei euch passieren?"

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Bub in Schongau beim Schulschwimmen ertrunken - Könnte das nicht auch bei euch passieren?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joqui Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.10.2008 22:47:40

Ich war total geschockt, als ich diese Nachricht erfuhr: Ein Junge ist beim Schulschwimmen in Schongau ertrunken. Es waren 2 Klassen - insgesamt wohl 30 Kinder und 2 Lehrerinnen.
Jetzt wird geprüft, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde, die Eltern wollen rechtliche Schritte prüfen:
http://www.4teachers.de/url/3029

Warum mich das schockt? Seit Jahren wird es bei uns so gehandhabt, dass die Schwimmlehrkraft mit ihrer Klasse alleine schwimmen geht (in meinem Fall sind das 26 Kinder). Kommentar des SL - Kannst ja Eltern mitnehmen.

Heute hab ich in der Rechtsabteilung des BLLV angerufen: Eltern darf man nur zur Beaufsichtigung der Kinder mitnehmen, die grad nicht im Wasser sind. Die Hälfte der Kinder müsse außerhalb des Beckens sein. Außer - es sind zwei Schwimmlehrkräfte pro Klasse.

Wie wird das bei euch gehandhabt??? In der Hauptschule bei uns ist es weniger ein Problem - da die Buben und Mädchen getrennt Unterricht haben...

Bin gespannt, was ihr so schreibt
eure aufgelöste
joqui


Halbe Klasseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ninniach Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.10.2008 23:52:22

Bei uns hat die halbe Klasse schwimmen, weil bei 15 das Maximum liegt. Der Rest hat entweder Schule aus, wenn es in einer Randstunde liegt oder geht in die Betreuung oder bleibt in der Klasse.

(Grundschule)


Danke für die Rückmeldungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joqui Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.10.2008 23:55:55

Frage: Heißt das, dass die Schwimmlehrkraft dann zwei Schwimmstunden angibt und wöchentlich Unterricht im Schwimmen erteilt?

Bei uns ist nämlich zweiwöchentlich eine Doppelstunde Schwimmen für alle - wird angeblich nicht anders "bezahlt"...

Kann ja wohl nicht sein, dass wir zu Sachen genötigt werden, die rechtlich gar nicht abgedeckt sind...

joqui


in Niedersachsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernstein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.10.2008 00:08:48

teilt man die Klassen auch. Die beiden Klassengruppen haben in 14tägigem Wechsel eine Doppelstunde (meistens in den Randstunden oder am Nachmittag) Schwimmen.


Bei uns neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: marion Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.10.2008 09:04:39

gehen zwei Lehrkräfte mit einer Klasse Schwimmen.


14tägigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ninniach Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.10.2008 10:30:54

Bei uns wechseln die Gruppen immer ab. Aufgeteilt wird so, wie es Schwimmlehrer wünscht: Manche teilen lieber in Jungs und Mädchen, andere lieber nach Schwimmer, Nichtschwimmer.

Bei uns ist das alles nicht sooo wild, weil wir ein Schwimmbecken an der Schule haben. Das heißt, die Kinder sind sofort da und man braucht nicht erst noch eine Anreise, weshalb das mit einer Schulstunde machbar ist.

Bei uns gibt es auch Schwimmunterricht vom ersten bis zum vierten Schuljahr.


Wie steht es bei zweiter Person in Form von Bademeister?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: binzo4 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.10.2008 11:37:25

Hallo,
ich habe dazu nur aus Interesse eine Frage: Wie sieht die Situation rechtlich aus, wenn man bei für die Allgemeinheit gesperrtem Schwimmbad den Bademeister mit als 2. Aufsichtsperson hat?
Ist man damit rechtlich gesehen auf der sicheren Seite?
Viele Grüße
binzo4


"Bademeister"/ Schwimmmeisterneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.10.2008 12:21:28 geändert: 15.10.2008 12:24:58

oder "Fachangestellte für Bäderbetriebe" sind bei Veranstaltungen von Schulen nicht als Aufsichtspersonen vorgesehen. Die letztendliche Aufsichtspflicht liegt bei den Lehrkräften. In der Regel nützen die Aufsichtspersonen der Bäder die nicht öffentlichen Zeiten für eigene Arbeiten die im Rahmen ihrer Tätigkeit anfallen (Technik, Reinigungsarbeiten etc).
Wenn euer Schwimmbadpersonal die Aufsicht mit übernimmt ist das prima. In unserem Bad (in dem ich als Aufsicht gearbeitet habe) hieß es, "man solle halt ein Auge auf die Gruppe haben". Die Aufsichtspflicht liege aber bei den Lehrkräften.

Thomas

P.S.: Bademeister ist ein medizinischer Beruf, die Aufsicht ist ein Schwimmmeister (Meistereinstufung) oder ein Schwimmmeistergehilfe (alte Berufsbezeichnung für "Gesellen"), der heute aber Fachangestellter für Bäderbetriebe heißt. Sofern sie die Berufsbezeichnung nicht mal wieder geändert haben...


Keine Schwimmmeisterneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joqui Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.10.2008 13:26:46

dürfen als Aufsichtspersonal herangezogen werden. 1. wie schon volleythomas gesagt hat, haben die jede Menge anderer Sachen zu tun
2. wenn man sich vorstellt: Bei uns sind vor der offiziellen Öffnungszeit meist 4-5 Schulklassen in der Schwimmhalle. Da kann ja dann von Aufsicht auch nicht mehr die Rede sein. Aber er hat wohl ein Auge drauf.

Wir werden wohl mal ein Treffen mit allen machen, die Schwimmunterricht an unserer GS geben und dann überlegen, wie wir weitermachen wollen...

Scheinbar ist es nur bei uns so kathastrophal geregelt...

Stellt bei Euch dann das Schulamt pro Schwimmstunde und Klasse zwei Lehrkräfte zur Verfügung? Bei uns gibt es angeblich nur eine Lehrkraft...

joqui


Leider keine Literatur...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.10.2008 13:52:48

...aber soweit ich weiß werden in BY einer Lehrkraft beim Schwimmunterricht bis max. 20 Kinder zugemutet. Darüber hinaus dürfen Eltern als zusätzliche Aufsichten eingesetzt werden, deren Aufwand vergütet werden kann. Bei weniger als 20 Schülern kann keine Vergütung erfolgen.

Thomas

P.S.: Ich schau nochmal in meinem Sport-Ordner - irgendwo muss es doch sein...


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